Muster für eine Nutzungsordnung (Stand: 2022-11-09)

Sobald die Computer- und Internetnutzung einen wesentlichen Bestandteil des schulischen Angebotes darstellt (Vielzahl von Computern, mehrere Standorte, häufige Nutzung, Nutzung auch außerhalb des Unterrichts), ist es ratsam, die “Spielregeln” zur Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur durch eine Nutzungsordnung zu regeln, die von den Schülerinnen und Schülern sowie – bei Minderjährigen – von deren Erziehungsberechtigten unterschrieben wird.

Wenn an einer Schule lediglich eine sehr begrenzte Zahl von Rechnern zur Verfügung gestellt wird (zwei oder drei Computer) und eine Nutzung nur im Rahmen des Unterrichts zu schulischen Zwecken und stets unter Aufsicht des Lehrpersonals erfolgt, kann eine Nutzungsordnung einschließlich der Einwilligungserklärungen von Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern entbehrlich sein. Insoweit sind die allgemeinen Regeln der Schulordnung und die schulrechtlichen Eingriffsbefugnisse der Lehrkräfte in der Regel ausreichend.

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Den kompletten  Text und eine Vorlage finden Sie hier. (z. Zt. in Überarbeitung, 2017-09-26)

Ein anpassbares Muster der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Berlin) finden Sie hier:

Vorlagen – Berliner Schulportal (3. Muster für Computer-Nutzerordnung; Oktober 2020)