Verpflichtungserklärung für Administratoren zur Einhaltung des Datengeheimnisses

Alle Beschäftigten von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Niedersachsen unterliegen kraft Gesetz dem „Datengeheimnis”. Einer besonderen Verpflichtung der Beschäftigten auf die DSGVO bedarf es daher grundsätzlich nicht. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass viele Beschäftigte diese Regelung nicht kennen.

Ein Muster einer Verpflichtungserklärung finden Sie hier (2019-01-17) im Anhang. Passen Sie es gegebenenfalls an die Gegebenheiten vor Ort an.