Fördern und Fordern

Förder- und Forderkonzept der Grundschule Engter

Download Förder- und Forderkonzept der Grundschule Engter

Die Grundschule soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Begabungen über die Kompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen. Bei auftretenden Lernschwierigkeiten bzw. bei Feststellung besonderer Begabungen führt die Grundschule Engter Förder- oder Fordermaßnahmen durch.

Gliederung des Förderkonzeptes

  1. Rechtliche Vorgaben
  2. Ziele
  3. Ebenen

3.1 Fördern/ Fordern auf Schulebene

3.2 Fördern/ Fordern auf Klassenebene

3.3 Fördern/ Fordern auf individueller Ebene

  1. Maßnahmen

4.1 Fördern/ Fordern im Fach Deutsch

4.2.Fördern/ Fordern im Fach Mathematik

  1. Rechtliche Vorgaben

Niedersächsisches Schulgesetz (§ 54 Recht auf Bildung )

1Das Land ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Schulwesen so zu fördern, dass alle in Niedersachsen wohnenden Schülerinnen und Schüler ihr Recht auf Bildung verwirklichen können. 2Das Schulwesen soll eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen und eine gesicherte Unterrichtsversorgung bieten. 3Unterschiede in den Bildungschancen sind nach Möglichkeit durch besondere Förderung der benachteiligten Schülerinnen und Schüler auszugleichen. 4Auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.

Die Arbeit in der Grundschule RdErl. d. MK v. 1.8.2012 – 32.2-81020 (SVBl. S 404), geändert durch RdErl. d. MK v. 1.9.2015 – 22.2-81020 (SVBl. S. 399) – VORIS 22410)

„Der Unterricht richtet sich grundsätzlich am individuellen Entwicklungsstand, an den individuellen Begabungen und Neigungen und an bestehenden oder sich abzeichnenden Lernerfolgen und -problemen jeder Schülerin und jedes Schülers aus. Der Heterogenität einer Lerngruppe wird mit einem differenzierenden und individualisierenden Unterricht entsprochen. Die Gestaltung der Lernprozesse orientiert sich somit an der individuellen Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie an der Lernsituation der jeweiligen Lerngruppe und an den erwarteten Kompetenzen. Hierbei gilt es, das Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit und die Leistungsfreude der Schülerinnen und Schüler zu stärken.“

RdErl. d. MK v. 4.10.2005 – 26-81631-05 (SVBl. 11/2005 S.560)

Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen 

 

 

  1. Ziele
  • Voraussetzungen schaffen, dass alle Kinder über die geforderten Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen
  • Lernschwierigkeiten entgegenwirken
  • Lernrückstände aufarbeiten
  • Etablierung einer Fehlerkultur (Lernen durch Fehler)
  • Lernstrategien fördern
  • Lernzugänge individuell berücksichtigen
  • Stärkung des Selbstbewusstseins (Ich schaffe das!)
  • Entfaltung von besonderen Fähigkeiten lernstarker Schüler

 

 

 

  1. Ebenen
    1. Fördern/ Fordern auf Schulebene
  • Vorschulische Sprachförderung in den benachbarten Kindergärten für Kinder „nichtdeutscher Herkunftssprache“
  • In der Hausaufgabenhilfe/Nachmittagsbetreuung
  • In der Sprachförderung für Kinder „nichtdeutscher Herkunftssprache“ der Klassen 1-4
  • BVB – Begabtenverbund (??)

Zuständigkeit: Fachlehrer der Grundschule

    1. Fördern/ Fordern auf Klassenebene
  • Fördermaßnahmen im Unterricht der Klassen 1-4:
  • Qualitative und quantitative Binnendifferenzierung im Lernstoff (unterrichtsbegleitend)
  • Methodenvielfalt
  • Verschiedene Sozialformen

Zuständigkeit: Fachlehrer der Grundschule

    1. Fördern / Fordern auf individueller Ebene
  • Förderunterricht parallel zum Unterricht und zusätzlich
  • Im Unterricht in Doppelbesetzung
  • In Bedarfsgruppen (klassen- und/ oder jahrgangsübergreifend)
  • Bei Teilleistungsstörung auch Teilnahme am Unterricht einer anderen Jahrgangsstufe
  • Zusätzliche Übungsangebote nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten (in der Schule und/ oder außerschulisch)
  • Eventuell Nachteilsausgleich auf Beschluss der Klassenkonferenz (Voraussetzung: Abweichungen sind in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung ausgewiesen und werden auch weiter dokumentiert und ein Förderplan wird erstellt)

Zuständigkeit: Förderlehrer/ Fachlehrer der Grundschule in Abpsrache

    1. Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
  • Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte sowie Eltern und Kinder durch die Mobilen Dienste
  • der Anne-Frank-Schule (für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung KME)
  • des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte (LBZH – für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich Hören)
  • der Wilhelm-Busch-Schule (für Kinder mit Unterstützungsbedarf im Bereich emotionale/soziale Entwicklung ESE)
  • Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung (GE) werden durch Lehrkräfte der Wilhelm-Busch-Schule durch zusätzliche Stunden gefördert.
  • Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich LERNEN und SPRACHE/SPRECHEN sowie im Bereich SOZIAL – EMOTIONALE ENTWICKLUNG werden durch die Förderschullehrkräfte im Rahmen der Grundversorgung gefördert.

Zuständigkeit: Förderlehrerinnen

  1. Maßnahmen

Grundsätzlich findet binnendifferenzierte Förderung in allen Klassenstufen statt.

Bei der Einteilung der Stunden der sonderpädagogischen Grundversorgung werden vorrangig die Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (Statuskinder) berücksichtigt.

Da wir überzeugt sind, dass frühzeitige präventive Maßnahmen eine positive Lernentwicklung in höheren Jahrgängen begünstigt, liegt der Schwerpunkt der weiteren Verteilung der Stunden auf den Jahrgängen 1 und 2. Darüber hinaus findet – bei Vorhandensein von entsprechenden Stunden – eine Förderung auch in Klasse 3 statt.

Grundlegende Vereinbarungen für das Fördern und Fordern

  • Feststellung der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf/ Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten
  • Feststellung der Kinder mit Teilleistungsstörungen
  • regelmäßige Überprüfung des Lernstands, ggfs. auch computergestützt
  • ggfs. Festlegung von Bedarfsgruppen
  • (Klassenteambesprechungen zur Erstellung der Förderpläne, halbjährlich)
  • ggfs. zeitlich begrenzte Festlegung von abweichenden Leistungsbewertungen/-kontrollen (Nachteilsausgleich, Beschluss in der Klassenkonferenz)
  • Zeitliche Begrenzung der Förderziele
  • Evaluation und Anpassung des Förderplans/ Dokumentation und Erörterung der individuellen Lernfortschritte
  • Absprache des Förderplans mit den Erziehungsberechtigten

Wann und wo fördern wir?

  • In erster Linie findet die Förderung im Rahmen des Fachunterrichts statt
  • Als gezielter Arbeitsauftrag
  • Als Differenzierungsmaßnahme nach Beendigung eines Arbeitsauftrages
  • Sonstige Förderzeiten:
  • Ausgewiesene Förderstunden
  • In Absprache mit den Eltern im häuslichen Bereich

4.1 Fördern/ Fordern im Fach Deutsch

Leseförderung in Klasse 1 und 2

Diagnose

  • Münsteraner Screening innerhalb der ersten Schulwochen
  • Allgemeine Beobachtungen
  • Nach Bedarf Stolperwörter-Lesetest

Fördermaßnahmen

  • Lies mal! -Hefte 1-6
  • Lesen mit Lisa
  • ABC der Tiere
  • Meilensteine Deutsch in kleinen Schritten
  • Jojo Lese-Mal-Blätter
  • Klassenbücherei
  • Jojo Differenzierungs- und Inklusionsmaterialien
  • Klick Deutsch 1-4

Leseförderung in Klasse 3 und 4

Diagnose

  • Stolperwörter-Lesetest nach Bedarf
  • VERA -Vergleichsstudie
  • Regelmäßige Lesetests

Fördermaßnahmen

  • Lies mal! -Hefte 1-6
  • Lesen mit Lisa
  • Klassenbücherei
  • Antolin
  • Klick Deutsch 1-4
  • Jojo Differenzierungs- und Inklusionsmaterialien

Rechtschreibung in Klasse 1 und 2

Diagnose

  • Münsteraner Screening (MÜSC)
  • Nach BEDARF Hamburger Schreibprobe (HSP)
  • Schreiben nach Ansage – regelmäßige Schreibproben

Fördermaßnahmen

  • Münsteraner Trainingsprogramm (MÜT)
  • Lesezoo
  • Rechtschreibdetektive
  • Meilensteine Deutsch
  • Jojo Differenzierungs- und Inklusionsmaterial
  • Klick Deutsch 1-4

Rechtschreibung in Klasse 3 und 4

Diagnose

  • Nach Bedarf Hamburger Schreibprobe (HSP)
  • Schreiben nach Ansage – regelmäßige Schreibproben
  • Inventar Impliziter Rechtschreibregeln (IIR)

Fördermaßnahmen

  • Fördermaterialien zu den Bereichen des IIR
  • Rechtschreibdetektiv
  • Selbstlernhefte Rechtschreiben Jandorfverlag
  • Klick 1-4
  • Jojo Differenzierungs- und Inklusionsmaterialien

Förderung im Bereich „Texte verfassen“ Klasse 1 und 2

Diagnose

  • Kurze schriftliche Berichte vom Wochenende
  • Freies Schreiben

Förderung im Bereich „Texte verfassen“ in Klasse 3 und 4

Diagnose

  • Freies Schreiben
  • Anlassbezogenes Schreiben
  • Regelmäßige Prüfaufsätze

Fördermaßnahmen

  • Aufsatzerziehung
  • Schreibkonferenzen
  • Hilfsmittel, z.B. Drehscheibe, zur Festigung von Aufsatzschwerpunkten (Satzanfänge, Wortfelder, passende Adjektive etc.)

4.2.Fördern/ Fordern im Fach Mathematik

KLASSE 1 und 2

Diagnose

  • Eingangsdiagnostik aus „Denken und Rechnen“
  • Lernzielkontrollen
  • DÜMA

Fördermaßnahmen

  • Matinko
  • Rechnen ohne Stolpersteine
  • Differenzierungs – und Inklusionsmaterial zu Denken und Rechnen
  • Klick Mathematik 1-4

KLASSE 3 und 4

Diagnose

  • Lernzielkontrollen
  • DÜMA

Fördermaßnahmen

  • Matinko
  • Rechnen ohne Stolpersteine
  • Differenzierungs- und Inklusionsmaterial
  • Klick Mathematik 1-4

Comments are closed.