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A – Anmelden / Sch – Schulanfänger

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Schulanfänger:
Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung eingeladen (Aushang Kindergarten).

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden*, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben (Flexibilisierung des Einschulungstermins); die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.
*Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben, da ein Lebensjahr am Tag vor dem jeweiligen Geburtstag vollendet wird.

Anmeldeunterlagen
Information “Kann-Kinder” / vorzeitige Einschulung

weiterführende Schulen:
Die Termine für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule ab Klasse 5 geben die Schulen der Sekundarstufe 1 jeweils aktuell bekannt. Sie liegen in der Regel im Mai/Juni des Jahres, in dem Ihr Kind die 4. Klasse beendet.

Schule am Deich

Grundschule Marschacht
Elbuferstr. 106
21436 Marschacht

Kontakt

Öffnungszeit Sekretariat
Mo – Fr von 8:00 bis 10:15 Uhr
Tel 04176 1882 (ab 7:30 Uhr)
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet.

info(at)gsmarschacht.de

Schulkindbetreuung
04176 940276