Arbeitsgemeinschaften

Je nach Möglichkeit bieten wir allen Schüler/innen in jedem Halbjahr eine Auswahl an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften an.

  • Die Schulleitung erfragt bei allen Eltern der Grundschüler die Bereitschaft, eine AG zu leiten.
  • Den Inhalt der AG legt jeder Leiter in Absprache mit der Schulleitung fest.
  • Die Schulleitung gibt die zur Auswahl stehenden AG’s den Klassenlehrern zu Beginn des Schuljahres/ des Halbjahres bekannt.
  • Die Termine werden gemeinsam im Kollegium festgelegt.
  • Die Klassenlehrer fragen die Teilnahme an den AG’s bei den Schülern ab und geben die Rückmeldung an die Schulleitung weiter.
  • Die Schulleitung sorgt für die Nutzung entsprechender Räume und für die finanzielle Grundlage.
  • Die Teilnahme ist für ein Halbjahr verbindlich. Ausnahmen werden mit dem Schüler, den Eltern, dem betreffenden Kollegen, dem Klassenlehrer sowie der Schulleitung besprochen.
  • Nach Möglichkeit sollen die Schüler/innen im Laufe des Halbjahres ihre erworbenen Fähigkeiten/Fertigkeiten den anderen Schülern in geeigneter Weise präsentieren (Weihnachtsfeier, Abschlussfest, …).

Arbeitsgemeinschaften 2.Halbjahr 2018/19

  • Flöten
  • Mannschaftsspiele (Klassen 1-4)
  • Fußball (Klassen3+4)
  • Gitarre (Musikschule Uelzen-Oldenstadt – kostenpflichtig)
  • Posaune
  • Chor (Klassen 1-4)
  • Französisch
  • Forderkurs Deutsch – Schülerzeitung (Klassen 3+4)
  • Mathe-Knobeleien (Klassen 3+4)