Umgang mit Beschwerden

Umgang mit Beschwerden

Grundsätze für den Umgang mit Beschwerden an der Grundschule Scharnebeck

Wo so viele Menschen miteinander zu tun haben wie an einer Schule, da kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, Unzufriedenheiten oder Kritik. Das ist normal.

Als sehr wichtig erachten wir dabei den direkten und konstruktiven Umgang mit diesen Problemen.

Alle Eltern haben ein Recht auf Beschwerde.

Es gehört zu unserem Beruf, dass wir mit Elternbeschwerden professionell umgehen.

Es gibt verschieden gelagerte Beschwerden.

Beschwerden, die unserem System weiterhelfen:

Oft signalisiert uns eine Beschwerde einen verbesserungswürdigen Zustand an unserer Schule. Wir begreifen die Beschwerde als Optimierungsvorschlag.

Beschwerden können auch ungerechtfertigt sein:

In diesem Fall hören wir uns die Beschwerde an und begründen unsere Ablehnung des dahinter stehenden Anliegens.

Beschwerden können auch signalisieren:

Hier ist etwas falsch gelaufen. Es macht uns keine Mühe, uns zu entschuldigen und unser Bedauern auszudrücken.

Grundsätzlich sollte jeder Gesprächsbedarf zeitnah mit der betreffenden Person geregelt werden. Es ist sinnvoll einen Termin zu vereinbaren, um ein Gespräch in ruhiger Atmosphäre führen zu können.

Als Ansprechpartner stehen den Beschwerdeführern die/der Klassenlehrer/in, Fachlehrer/innen, Klassenelternvertreter/innen, die Beratungslehrerin und die Schulleitung zur Verfügung.

Grundsätzlich wird jede Beschwerde zügig und transparent für den Beschwerdeführer bearbeitet.