Schulordnung

(Überarbeitete Fassung laut Beschluss der Gesamtkonferenz 21.02.2024)

  1. Präambel
    Vielfalt, Toleranz und Integration prägen unser Schulleben. Der Erfolg des Zusammenlebens an unserer Schule hängt davon ab, dass alle Beteiligten sich auf wesentliche Grundsätze verständigen und dass diese durch konkrete Regelungen ergänzt werden. Die in dieser Schulordnung formulierten Grundsätze sowie das ergänzende Regelwerk sollen dazu dienen, erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gewährleisten. Die Anpassung der Grundsätze und Regelungen an sich ändernde Rahmenbedingungen ist die gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.
  2. Allgemeine Grundsätze für ein gelingendes Miteinander
    • Jeder wird als Individuum wahrgenommen. Jeder respektiert den anderen so, wie er ist.
    • Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.
    • Jeder ist für das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Schülerin, jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat sich so zu verhalten, dass der Unterricht störungsfrei und für alle erfolgreich ablaufen kann.
    • Die Schule gibt Freiheit in dem Maß, in dem Verantwortung übernommen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.
    • Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Jeder behandelt Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigte so, wie er selbst behandelt werden möchte, und leistet Hilfe, wo ein anderer sie benötigt.
    • Jeder achtet darauf, offen für andere zu sein und den anderen zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen.
    • Meinungsäußerungen sind erwünscht. Kritik sollte sachbezogen und auf Verbesserungen ausgerichtet sein und darf nicht verletzen.
    • Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.
    • Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich, die anderen unterstützen ihn dabei. Lehrkräfte müssen Anregungen und Hilfestellung geben, die die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern.
    • Lob und Anerkennung motivieren stärker als Tadel. Leistung soll angemessen gewürdigt werden, da jeder seine Leistung eher durch Ermutigung und persönliche Ansprache verbessert. So ist er auch eher zur Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung bereit.
  3. Organisatorische Regeln
    1. Anwesenheit
      • Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Verspätungen und Fehlen stören die kontinuierliche Arbeit und beeinträchtigen den Lernerfolg aller.
      • Als Unterrichtszeiten gelten die im Stundenplan ausgewiesenen Stunden, die Pausen und alle schulischen Veranstaltungen. Zahl und Dauer der Unterrichtsstunden sind im Stundenplan verbindlich festgelegt.
      • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der gesamten Unterrichtszeit nur in Einzelfällen und nur mit der Genehmigung der Aufsicht führenden oder der verantwortlichen Lehrkraft verlassen.
    2. Verhalten in den Unterrichtsstunden
      • Lehrerkräfte und Schülerinnen sowie Schüler achten auf einen pünktlichen Beginn und ein pünktliches Ende der Unterrichtsstunden. Die Lehrkräfte beenden die Stunde.
      • Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich Schülerinnen und Schüler ruhig im Unterrichtsraum. Ist der Klassen- oder Fachraum noch nicht geöffnet, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu stören. Fachräume dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
      • Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. ein Kursmitglied im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach.
      • Während der Unterrichtszeit darf der Klassenraum nur mit Zustimmung der unterrichtenden Lehrkraft verlassen werden, bei Klassenarbeiten und Klausuren jedoch grundsätzlich nicht in den Pausen.
      • Jede Nahrungsaufnahme während des Unterrichtes stört den Unterricht und kann deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen von der Lehrkraft gestattet werden.
      • Arbeitsmaterialien, insbesondere die von der Schule ausgeliehenen Lehrwerke und technischen Geräte, werden pfleglich behandelt. Bei Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler.
      • Bei Schulversäumnissen können Schülerinnen und Schüler die gestellten Hausaufgaben dem digitalen Klassenbuch entnehmen oder sich bei Mitschülerinnen und Mitschülern erkundigen. Sie tragen selbst die Verantwortung dafür, dass sie den versäumten Stoff nacharbeiten.
      • Lehrkräfte halten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften ein und achten z.B. auf die zeitnahe Rückgabe korrigierter Arbeiten oder die regelmäßige Bekanntgabe der Schülerleistungsstände.
    3. Verhalten in den Pausen
      • Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die großen Pausen werden deshalb von den Klassen 5 bis 10 grundsätzlich auf dem Schulhof verbracht. Alle Beteiligten respektieren die Pausen, d.h. die Schülerinnen und Schüler verlassen zügig die Räume und erscheinen nach Beendigung der Pause pünktlich zum Unterricht. Die Lehrkräfte überziehen den Unterricht nicht bis in die Pausen. Klassen- und Fachräume werden abgeschlossen.
      • Bei Regen oder besonders großer Kälte können die Schülerinnen und Schüler während der Pause im Gebäude bleiben, wenn durch die Schulleitung ein entsprechender Hinweis über die Lautsprecheranlage gegeben wird.
      • Beim Spielen auf dem Schulhof und an den Spielgeräten, insbesondere bei der Parcoursanlage, sollte Rücksicht auf Mitschülerinnen und Mitschüler genommen werden, damit niemand zu Schaden kommt.
      • Die Lehrkräfte nehmen ihre Aufsichtspflichten in den Pausen pünktlich und zuverlässig wahr.
      • Auch Lehrkräfte brauchen ihre Pausen. Deshalb sollten Gespräche an der Lehrerzimmertür auf das unbedingt Notwendigste beschränkt sein und außerhalb des Lehrerzimmers geführt werden.
    4. Verantwortung für Räume und Umwelt
      • Klassen- und Fachräume sind Arbeitsräume, die mit einem erheblichen finanziellen und materiellen Aufwand zum optimalen Lernen ausgestattet sind. Wenn die Räume schonend behandelt und mutwillige Beschädigungen vermieden werden, haben alle lange einen großen Nutzen davon.
      • Die Klassen können ihren Raum in Absprache mit der Klassenlehrkraft und dem Hausmeister individuell ausgestalten, um ein ihnen angenehmes Lernumfeld zu schaffen.
      • Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat dafür zu sorgen, dass Müll nach Möglichkeit vermieden oder zumindest in die vorgesehenen Behälter entsorgt wird.
      • Für die Reinhaltung ihres Klassenraumes ist jede Klasse selbst zuständig. Am Ende eines Unterrichtstages werden das Licht ausgeschaltet sowie die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt, um das Reinigungspersonal zu entlasten
      • Um einen erhöhten und kostenintensiven Reinigungsaufwand zu vermeiden, ist das Kauen von Kaugummi in allen Gebäudeteilen untersagt.
      • Im wöchentlichen Wechsel übernehmen die Klassen 5 bis 10 die Reinigung des Schulhofes.
      • Jede Lerngruppe bestimmt einen Ordnungsdienst, der für das Hochfahren der PCs vor Schulbeginn und für die Reinigung der Whiteboards am Ende jeder Stunde zuständig ist.
      • Jede Störung wird über das Störungsmodul angezeigt.
    5. Sicherheit auf dem Schulgelände
      • Die Schulhöfe sind Fußgängerzonen. Daher ist das Befahren mit jeglichen Fahrzeugen während der Unterrichtszeit zu vermeiden. Von der Regel ausgenommen sind Notfallfahrzeuge und Anlieferverkehr. Fahrräder werden geschoben.
      • Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt.
      • Am Anfang eines Schuljahres erfolgt eine Sicherheitseinweisung in die Parcoursanlage. Erst danach darf die Anlage benutzt werden.
      • Bei Glätte und Schnee werden keine Geräte aus dem Spielehaus herausgegeben. Es dürfen dann auch keine Spielgeräte genutzt werden, um Unfälle zu vermeiden.
      • Das Benutzen von Lederbällen ist auf dem gesamtem Schulhof untersagt.
    6. Schulversäumnisse und Beurlaubungen
      • Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (z. B. wegen Erkrankung), so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst am selben Tag. Bei der Rückkehr ist der Klassenlehrkraft eine schriftliche Bestätigung der Fehlzeit unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsberechtigten vorzulegen. Volljährige Schülerinnen und Schüler bestätigen dies selbst.
      • Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase und der Qualifikationsphase führen ein Entschuldigungsheft, das jeder Fachlehrkraft, deren Unterricht versäumt wurde, und der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor in einer angemessenen Frist zum Abzeichnen vorgelegt wird. (vgl. Dokument „Umgang mit Fehlzeiten“)
      • Die vorzeitige Entlassung im Krankheitsfall erfolgt durch die unterrichtende Lehrkraft. In der Kursstufe meldet sich die Schülerin oder der Schüler bei den Lehrkräften der versäumten Kurse ab.
      • Absehbare Fehlzeiten (z. B. wegen Arztbehandlung, Führerscheinprüfung, Familienfeier, Vorstellungsbesuch) können nur bei einem vorher vorgelegten und genehmigten Urlaubsgesuch entschuldigt werden. In der Regel stellen die Erziehungsberechtigten diesen Antrag für ihre minderjährigen Kinder in schriftlicher Form. Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
      • Beurlaubung bis zu einem Tag kann die Klassenlehrkraft, die Tutorin bzw. der Tutor genehmigen. Bei längeren Zeiten und bei Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleitung.
      • Fahrstunden zum Führerscheinerwerb, Überland- oder Autobahnfahrten stellen keinen zwingenden Beurlaubungsgrund dar.
      • Arztbesuche – ausgenommen bei akuten Erkrankungen oder bei Behandlungen, die ausschließlich in der Unterrichtszeit durchgeführt werden – sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
    7. Konfliktlösung
      • Überall, wo Menschen miteinander leben und arbeiten, treten Konflikte auf, die angemessen bearbeitet werden müssen. Dazu gehört, dass sich die Konfliktparteien ernsthaft und gewaltfrei zunächst miteinander um eine Lösung bemühen.
      • In Konfliktfällen kann man sich an Mitschülerinnen und Mitschüler, die Klassenlehrkraft oder den Beratungslehrer sowie in letzter Instanz an die Schulleitung wenden (vgl. Konflikt- und Beschwerdekonzept).
      • Außenstehende werden erst dann hinzugezogen, wenn keine Einigung möglich erscheint.
    8. Sonstiges
      • Die Digitalisierung ist ein großer und weiter zunehmender Aspekt in unserem Alltag. Mobile Endgeräte unterstützen heute ganz selbstverständlich bei vielen Tätigkeiten und Herausforderungen des Lebens. Das Gymnasium Haren hat daher das Ziel, seine Schülerinnen und Schüler in dieser Entwicklung zu begleiten und die Chancen und positiven Effekte im Sinne unseres Bildungsauftrages zu nutzen. Der Einsatz digitaler Endgeräte in Schule und Unterricht unterliegt dabei der jeweiligen Mediennutzungsordnung. Die Nutzung des Handys ist während des laufenden Schulbetriebs (in der Regel von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) untersagt.
      • Alkoholgenuss ist in der Schule und bei Schulveranstaltungen – z.B. Klassen- und Kursfahrten, Exkursionen, Sportveranstaltungen u. ä. – untersagt. Verantwortungsbewusster Alkoholkonsum kann nur in besonderen Fällen und nur mit dem Einverständnis der Aufsicht führenden Lehrkraft zugelassen werden.
      • Rauchen ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Auf die Gefahren des Rauchens und sonstiger Drogen müssen die Schülerinnen und Schüler immer wieder im Rahmen des regulären Unterrichts und außerschulischer Veranstaltungen hingewiesen werden.
      • Der Ganztagsbetrieb erfordert in der Mittagspause eine Nahrungsaufnahme, die in der Regel in der Mensa des Schulzentrums erfolgt. Aus hygienischen Gründen gilt dies mit Ausnahme des Pausenbrotes auch für Lebensmittel, die von zu Hause mitgebracht werden. Speisen und Getränke, die außerhalb der Schule erworben werden, müssen auch dort verzehrt werden.
      • Schülerinnen und Schüler können die Bibliothek als Arbeits-, Lese- und Aufenthaltsraum nutzen. Genauere Angaben sind der Bibliotheksordnung bzw. dem Bibliothekskonzept zu entnehmen.
      • Unsere Einbettung in das Schulzentrum erfordert in besonderer Weise Rücksichtnahme auf alle dort Tätigen. Das beinhaltet auch, die Anweisungen aller Lehrkräfte der beteiligten Schulen zu befolgen.
  4. Schluss
    Diese Schulordnung tritt auf Beschluss der Gesamtkonferenz am 21.02.2024 in Kraft. Sie wird allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern sowie allen Lehrkräften ausgehändigt. Sie ist zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Lerngruppen altersspezifisch zu besprechen. Ein Vermerk im digitalen Klassenbuch dokumentiert diese Besprechung.

    Sollte eine Bestimmung dieser Schulordnung unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung werden die Schulleitung und die Lehrkräfte eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

    Um die Gültigkeit der Schulordnung zu überprüfen, findet alle drei Jahre zum Ende eines Schuljahres eine Evaluation statt. Der nächste Termin ist: August 2027.

    Sollten vorher Anpassungen notwendig sein, werden sie kurzfristig auf der nächstfolgenden Gesamtkonferenz vorgestellt und verabschiedet.

    Die Evaluation führen durch:
    Frau Imming, Frau Mey, die SV, die Elternvertreter sowie Frau Gerdes.

Haren, den 21. Mai 2024