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Förderplan

Das Land Niedersachsen hat sich im Niedersächsischen Schulgesetz unter § 54 verpflichtet, es allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Ihr Recht auf Bildung wahrnehmen zu können. So sollen eine begabungsgerechte Förderung ermöglicht und Unterschiede in den Bildungschancen durch individuelle Hilfen bestmöglich ausgeglichen werden.

Seit dem 01.08.2006 wird die individuelle Lernentwicklung jeder Schülerin und jeden Schülers dokumentiert. Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigen dabei differenzierende Förderangebote und individuelle Angebote für das Lernen und ihre Entwicklung. Diese individuelle Förderplanung ist Aufgabe aller Schulen. Die festgelegten Entwicklungsziele sowie die Auswahl entsprechender Maßnahmen werden in Form eines individuellen Förderplans auf Grundlage der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung festgelegt.

Das Modul „Individueller Förderplan“ wird seit dem Jahr 2006 angeboten.In einer Tagesveranstaltung erhalten Sie zunächst grundlegende Informationen zu rechtlichen Vorgaben, zu den Stationen der Förderplanung sowie den Gütekriterien eines individuellen Förderplans. Anschließend formulieren Sie in Kleingruppen und mit Unterstützung durch Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter unterschiedlicher Fachrichtungen und Fachdidaktiken auf Grundlage Ihrer (diagnostischen) Erkenntnisse und Beobachtungen Entwicklungsziele, legen Fördermaßnahmen fest und skizzieren somit einen eigenen Förderplan für einen Schüler/ eine Schülerin.

 Diese Literatur kann Ihnen zur Erstellung und Fortschreibung Ihres Förderplans dienen.

Hier finden Sie die im Seminar verwendete Vorlage zur Erstellung eines Förderplans:  Förderplanformular Studienseminar Osnabrück

Hier finden Sie Informationen zur Vorgehensweise bei der Erstellung eines Förderplans im Team: Ablauf Kooperative Förderplanung (KEFF)

 Ihre Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter

Andrea Thamm, Christina Fischer, Antje Hupka, Ulrich Alker, Siegfried van Kampen und Edzart Stegink