Anpassungslehrgang

Sie haben eine Lehrerausbildung im Ausland abgeschlossen? Wird diese in Deutschland nicht vollständig anerkannt, können Sie sich über einen Anpassungslehrgang qualifizieren. Zusätzlich müssen Sie für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (www.europaeischer-referenzrahmen.de) nachweisen.

Weitere Informationen finden Sie hier.