Schriftliche Arbeit

Mit der schriftlichen Arbeit (§ 9 APVO-Lehr) ist ein schulisches Vorhaben zu planen, durchzuführen und schwerpunktmäßig zu reflektieren. Im Vordergrund steht Ihre eigene Kompetenzerweiterung und Ihre Fähigkeit, berufliches Handeln zu reflektieren.

Die Abgabe der schriftlichen Arbeit erfolgt spätestens zum Ende des 12. Ausbildungsmonats.