Barrierefreiheit umsetzen
Grundsätzlich gilt für Schulhomepages: Auf die Berücksichtigung der Barrierefreiheit gemäß § 9a des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) muss geachtet werden. Hervorgehoben wird im Gesetz, dass Schulen unabhängig von einer möglichen Ausnahmeregelung auf jeden Fall die wesentlichen Online-Verwaltungsfunktionen in barrierefreier Form anbieten müssen. Solche wesentlichen Funktionen wären z.B.:
- Einsicht in Vertretungspläne,
- Angebote zur Teilnahme an der Lernmittelausleihe,
- Möglichkeit, Krankmeldungen über die Website zu übermitteln oder
- den Vertretungsplan einzusehen,
- am schulischen Mittagessen teilzunehmen u.v.m.
Das Behindertengleichstellungsgesetz beruft sich bezüglich der Barrierefreiheit von Websites auf:
- WCAG 2.1
- EN 301 549
Diese Vorgaben sollen dafür sorgen, dass wir insgesamt mehr Teilhabe ermöglichen. (Vgl. in der Linksammlung am Ende der Seite) Die Vorgabe auch für Spezialseiten wie Schulhomepages anzuwenden, begründet sich u.a. daraus, dass 88% der Behinderungen, die die Versorgungsämter feststellen, im Verlauf des Lebens durch Krankheit und Unfälle erworben werden.
Barrierefreiheit umsetzen als Linienaufgabe
Anders als man vermuten könnte ist die Umsetzung von Barrierefreiheit keine einmalige, große Aufgabe, sondern besteht aus vielen kleinen Bausteinen in der täglichen Arbeit. Und viele dieser kleinen Aufgaben haben Sie schon lange erledigt, als Sie sich um die Zugänglichkeit Ihrer Seite von mobilen Endgeräten aus gekümmert haben z.B.
- ein Aspekt digitaler Barrierefreiheit wird in die Konzeption Ihrer Seite und alle täglichen redaktionellen Arbeiten mit einbezogen, wenn Sie ein sog. responsive Design wählen, das an allen Stellen hohen Kontrast von Schrift und Hintergrund vorsieht.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird jährlich bzw. bei großen Änderungen auf der Seite überprüft. Checklisten wie diese helfen Ihnen helfen bei dieser jährlichn Überprüfung:
- Sammlung von ausführlichen Einzellisten im Portal Barrierefreiheit des Bundes (Linkliste)
- Technische HInweise zur Selbstbewertung von BIK für alle
- Kurze Liste im Blog der Firma Isento
Technisch sind für die WordPress-Instanzen des NLQ entsprechende Maßnahmen getroffen worden, so dass die von Menschen mit Behinderung üblicherweise eingesetzten Hilfsmittel mit dem Aufbau des Portals harmonieren. Das bedeutet beispielsweise für die bereitgestellten Themes: Screenreader können die Seiten auf Ihrer Instanz die Texte sinnvoll automatisiert ausgeben und das Steuern und die Seiten sind auch ohne Maus benutzbar.
Neben dem Bereich der technischen Maßnahmen müssen vor allem redaktionell-inhaltliche Aufgaben umgesetzt werden. Menschen, für die Webseiten Barrieren bedeuten können, wird der Zugang zu diesen erleichtert, indem beispielsweise
- die Webseite klar strukturiert ist und mit Überschriften und Zwischentiteln gearbeitet wird,
- leicht verständliche kurze Texte produziert werden und
- zusätzlich Seiten in Leichter Sprache bereitgestellt werden. Vgl. Informationen der Bundesfachstelle. in der Linkliste
In dem hier verlinkten Bereich dieser Handreichung zu WordPress und anderen Online-Angeboten werden Hilfen für einige redaktionelle Verfahrensweisen angeboten, die auf vielen Seiten im Netz noch nicht optimal gelöst sind.
Wussten Sie schon, dass Sie die Schriftgröße Ihrer Seite veränderbar anbieten können? Oder dass Sie Ihren Meldungstext für Cookies anpassen und damit sprachlich auf Ihre Zielgruppe angepasst formulieren können? Solche Hinweise finden Sie auf der Seite “WordPress barrierefrei“.
Hintergründe und weiterführende Informationen
- Inklusive Bildung als Thema auf dem Bildungsportal
- Der Aufbau Ihrer Seite (Aspekte der Barrierefreiheit)
- Barrrierefreie IT in Niedersachsen beim Sozialministerium
- Link zu den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)
- Link zur Norm: EN 301 549
- Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Die gesetzliche Grundlage
- Aktion Mensch: Tipps und Tricks zur mobielen Webentwicklung
- Informationen zu Leichter Sprache von der Forschungsstelle Leichte Sprache an der Universität Hildesheim
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Warum gebärdensprachliche Angebote wichtig sind
- Paritätischer: Checkliste inklusive Online-Veranstaltungen
- Paritätischer: Werkzeugkoffer Barrierefreiheit #GleichImNetz
- Landesbündnis für Alphabetisierung und Grundbildung über Leichte Sprache
- Website “barrierefreies Design”: Checkliste für barrierefreies Webdesign
- Universität Bielefeld: Wie erleben Menschen mit Beeinträchtigungen eine Webseite?