Barrierefreiheit für Schulhomepages

Barrierefreiheit umsetzen

Grundsätzlich gilt für Schulhomepages: Auf die Berücksichtigung der Barrierefreiheit gemäß § 9a des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) muss geachtet werden. Hervorgehoben wird im Gesetz, dass Schulen unabhängig von einer möglichen Ausnahmeregelung auf jeden Fall die wesentlichen Online-Verwaltungsfunktionen in barrierefreier Form anbieten müssen. Solche wesentlichen Funktionen wären z.B.:

  • Einsicht in Vertretungspläne,
  • Angebote zur Teilnahme an der Lernmittelausleihe,
  • Möglichkeit, Krankmeldungen über die Website zu übermitteln oder
  • den Vertretungsplan einzusehen,
  • am schulischen Mittagessen teilzunehmen u.v.m.

Das Behindertengleichstellungsgesetz beruft sich bezüglich der Barrierefreiheit von Websites auf:

  • WCAG 2.1
  • EN 301 549

Diese Vorgaben sollen dafür sorgen, dass wir insgesamt mehr Teilhabe ermöglichen. (Vgl. in der Linksammlung am Ende der Seite) Die Vorgabe auch für Spezialseiten wie Schulhomepages anzuwenden, begründet sich u.a. daraus, dass 88% der Behinderungen, die die Versorgungsämter feststellen, im Verlauf des Lebens durch Krankheit und Unfälle erworben werden.

Barrierefreiheit umsetzen als Linienaufgabe

Anders als man vermuten könnte ist die Umsetzung von Barrierefreiheit keine einmalige, große Aufgabe, sondern besteht aus vielen kleinen Bausteinen in der täglichen Arbeit. Und viele dieser kleinen Aufgaben haben Sie schon lange erledigt, als Sie sich um die Zugänglichkeit Ihrer Seite von mobilen Endgeräten aus gekümmert haben z.B.

Technisch sind für die WordPress-Instanzen des NLQ entsprechende Maßnahmen getroffen worden, so dass die von Menschen mit Behinderung üblicherweise eingesetzten Hilfsmittel mit dem Aufbau des Portals harmonieren. Das bedeutet beispielsweise für die bereitgestellten Themes: Screenreader können die Seiten auf Ihrer Instanz die Texte sinnvoll automatisiert ausgeben und das Steuern und die Seiten sind auch ohne Maus benutzbar.

Neben dem Bereich der technischen Maßnahmen müssen vor allem redaktionell-inhaltliche Aufgaben umgesetzt werden. Menschen, für die Webseiten Barrieren bedeuten können, wird der Zugang zu diesen erleichtert, indem beispielsweise

  • die Webseite klar strukturiert ist und mit Überschriften und Zwischentiteln gearbeitet wird,
  • leicht verständliche kurze Texte produziert werden und
  • zusätzlich Seiten in Leichter Sprache bereitgestellt werden. Vgl. Informationen der Bundesfachstelle. in der Linkliste

In dem hier verlinkten Bereich dieser Handreichung zu WordPress und anderen Online-Angeboten werden Hilfen für einige redaktionelle Verfahrensweisen angeboten, die auf vielen Seiten im Netz noch nicht optimal gelöst sind.

Wussten Sie schon, dass Sie die Schriftgröße Ihrer Seite veränderbar anbieten können? Oder dass Sie Ihren Meldungstext für Cookies anpassen und damit sprachlich auf Ihre Zielgruppe angepasst formulieren können? Solche Hinweise finden Sie auf der Seite “WordPress barrierefrei“.

Hintergründe und weiterführende Informationen