Das Impressum

Sie erstellen eine Schulhomepage? Nach §5 TMG müssen folgende Angaben in einem Impressum aufgeführt werden:
» Land / Schulträger als Diensteanbieter (es muss klar ersichtlich sein, wer Diensteanbieter ist. Land als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Aufsichtsbehörde)
» Schulleiter als Vertreter des Landes mit Adressangabe der Schule (nur in Niedersachsen)
» Name der Schule (Empfehlung)
» tatsächliche Postanschrift (kein Postfach!)
» Schulleiter (Empfehlung – eine etwaige Klage ist dem Land und nicht der Schule zuzustellen)

Zur Erläuterung

Eine Impressumspflicht gilt auch für Schulen.

a) Als Diensteanbieter einer Schulhomepage aus dem Angebot des Landes ist das Land anzusehen. Für das Land Niedersachsen gilt, dass der Schulleiter als Vertreter des Landes Niedersachsen mit der Adressangabe der Schule zu benennen ist.

b) Bei Privatschulen ist dagegen nicht das Land – sondern der private Schulträger – als Diensteanbieter anzusehen.

Ein Verantwortlicher muss bei allen journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten mit Vor- und Nachnamen angegeben werden, so auch auf der Homepage. Dies werden die Mitglieder der schulischen Redaktion sein.


Kommunikationsangaben

» E-Mail-Adresse
» Telefon (Pflichteingabe in Deutschland)
» Telefaxnummer – nicht zwingend
» Neben der E-Mail-Adresse müsste aber mindestens ein weiteres Kommunikationsmittel angegeben werden
» Haftungsausschluss
» Datenschutzerklärung – denken Se auch an Dienste, die Ihre Seite auffinden wie Suchmaschinen