Die EU-Richtlinie 2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen betrifft alle öffentlichen Stellen.
Was gehört in die Erklärung?
Auf dieser Seite geben Sie die rechtlichen Grundlagen und eine Kontaktadresse an sowie eine Einschätzung über die Barrierefreiheit Ihrer Seite oder Anwendung. Vgl. https://www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/vertiefend/die_erklaerung_zur_barrierefreiheit.html
Planen Sie bei allen größeren Änderungen an Ihrer Website und maximal einmal im Jahr Zeit für eine erneute Sebstbewertung ein und aktualisieren Sie Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wie können Sie die Barrierefreiheit prüfen?
Sie können Ihre Seite mit verschiedenen Tools auf Barrierefreiheit prüfen:
- Tools des Browsers wie z.B.:
- Firefox: Unter Anwendungsmenü – Weitere Werkzeuge – Werkzeuge für die Web-Entwicklung finden Sie u.a. die Testmöglichkeit “Barrierefreiheit”
- Chrome: Unter Menü – Weitere Tools – Entwicklertools finden Sie u.a. die Testmöglichkeit “Accessibility” .
- Bestimmte Webseitentools finden Sie z.B. auf der Seite:
Die Ergebnisse Ihres Tests übernehmen Sie anschließend in ihre Erklärung. Das bedeutet: Je kürzer eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist, desto besser ist es um die Barrierefreiheit einer Seite bestellt. Oder anders gesagt: Sie müssen nur Probleme aufnehmen, für die Sie noch keine vollständige Lösung gefunden haben. Hier finden Sie Beispiele verlinkt und eine Übersicht über die nötigen Angaben:
- Was gehört in die Erklärung zur Barrierefreiheit? Einen Überblick bietet BIK BITV-Test hier.
- Erklärung zur Barrierefreiheit des Niedersächsischen Kultusministeriums
- Erklärung zur Barrierefreiheit des Niedersächsischen Bildungsportals
- Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache der Arbeitsagentur