Zusammenfassung
Datenschutzrelevante Schreiben an Eltern und Erziehungsberechtigte können aus entsprechenden DaNiS-Berichten bei Bedarf auch in Gebärdensprache abgerufen werden.
Ihre Schreiben aus DaNiS in Gebärdensprache (DGS)
Erste formale Schreiben, die mit DaNiS bereitgestellt werden, liegen auf dem Schulverwaltungsserver des NLQ in Gebärdensprache (DGS) vor. Sie wurden von einer Firma aus Niedersachsen übersetzt. Die Zahl der Übersetzungen wird Schritt für Schritt ergänzt und anschließend in die Berichte als QR-Code mit eingebunden, sodass die Adressierten bei Bedarf von dem jeweiligen Schreiben aus die jeweilige Übersetzung direkt ansteuern können.
Diese Datenschutzinformationen liegen aktuell vor:
- Elterninformation zum Datenschutz in der Schulverwaltung: Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Ausfüllhinweise zur sog. Foto-Erlaubnis (Erteilung oder Verweigerung der Erlaubnis, Fotos der eigenen Kinder in schulischen Veröffentlichungen zu nutzen)
Zu Ihrer Information haben wir die Transkripte eingefügt. Beide Texte haben einen allgemeinen Charakter und sind in niedersächsischen Schulen prinzipiell von DaNiS unabhängig einsetzbar. Sofern Sie die zugrundeliegenden Originaltexte der Schreiben benötigen, können Sie diese über den Support zur Schulverwaltungssoftware erfragen.
Auf dem Weg zum Abitur:
Kurswahlen zur Oberstufe in Gebärdensprache erklärt
Gute Nachrichten für die Inklusive Schule: Auch die Kurswahlen zur Oberstufe haben nun eine Hilfe in Gebärdensprache für Schülerinnen und Schüler.