Sprache und Integration Vollzeit

„Am Ende des Bildungsganges erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, welches die in den Unterrichtsmodulen erworbenen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers aufführt. Zusätzlich werden das Arbeits- und Sozialverhalten sowie entschuldigte und unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse aufgeführt.“[1]


[1] vgl. 4.4.2.3 EB-BbS