{"id":61,"date":"2025-06-26T14:41:33","date_gmt":"2025-06-26T12:41:33","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/bes\/?page_id=61"},"modified":"2025-08-03T23:02:13","modified_gmt":"2025-08-03T21:02:13","slug":"erziehungsmittel-und-ordnungsmassnahmen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/bes\/vorbemerkung\/rechtliche-grundlagen\/erziehungsmittel-und-ordnungsmassnahmen\/","title":{"rendered":"Erziehungsmittel und Ordnungsma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erziehungsauftrag der Schule<\/h2>\n\n\n\n<p>Erziehung und Unterricht geh\u00f6ren nach \u00a7 2 NSchG zum Bildungsauftrag der Schule. Im Schulbereich geschieht Erziehung in erster Linie im Unterricht. Daher sind Unterrichtsmethoden, die die Bereitschaft der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu Eigenst\u00e4ndigkeit, Selbstverantwortung und Zusammenarbeit mit anderen anregen, wesentliche Bestandteile der Erziehungsarbeit in der Schule. Die im Schulleben auftretenden Konflikte zwischen Sch\u00fclerinnen\/Sch\u00fclern untereinander und zwischen Sch\u00fclerinnen\/Sch\u00fclern und Lehrkr\u00e4ften geben Anlass zu Gespr\u00e4chen \u00fcber Konfliktursachen und angemessenes Verhalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erziehungsmittel<\/h2>\n\n\n\n<p>Beeintr\u00e4chtigt eine Sch\u00fclerin bzw. ein Sch\u00fcler die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, so kann die Lehrkraft ihr geeignet erscheinende Erziehungsmittel anwenden, die nachdr\u00fccklich zu einer Ver\u00e4nderung des Verhaltens auffordern. Die Verst\u00e4rkung angemessenen Verhaltens durch Lob und Ermutigung, Gespr\u00e4che unter vier Augen sind p\u00e4dagogisch sinnvolle Erziehungsmittel. Kr\u00e4nkende und verletzende \u00c4u\u00dferungen, Drohungen, Einsch\u00fcchtern und andere Formen der Bestrafung unterbinden das unerw\u00fcnschte Verhalten zwar kurzfristig, f\u00fchren aber nicht zu einer dauerhaften Verhaltens\u00e4nderung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ordnungsma\u00dfnahmen<\/h2>\n\n\n\n<p>Ordnungsma\u00dfnahmen nach \u00a7 61 NSchG sind nur zul\u00e4ssig, wenn eine Sch\u00fclerin bzw. ein Sch\u00fcler die Pflichten in der Schule grob verletzt, den Unterricht nachhaltig st\u00f6rt, Leistung verweigert oder unentschuldigt fernbleibt. Bevor Ordnungsma\u00dfnahmen ergriffen werden, sind grunds\u00e4tzlich Erziehungsmittel anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Es kommen folgende Ordnungsma\u00dfnahmen in Betracht:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\u00dcberweisung in eine Parallelklasse,<\/li><li>\u00dcberweisung in eine andere Schule derselben Schulform,<\/li><li>Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,<\/li><li>Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,<\/li><li>Androhung der Verweisung von allen Schulen oder<\/li><li>Verweisung von allen Schulen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Grunds\u00e4tze bei Anwendung von Ordnungsma\u00dfnahmen<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Anwendung von Ordnungsma\u00dfnahmen gelten folgende Grunds\u00e4tze:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ordnungsma\u00dfnahmen werden angewendet, wenn Erziehungsmittel erfolglos geblieben sind oder nicht als ausreichend angesehen werden k\u00f6nnen.<\/li><li>Das eingesetzte Mittel muss geeignet sein (z. B. zu sp\u00e4t kommende Sch\u00fclerinnen\/Sch\u00fcler bekommen zus\u00e4tzliche Hausaufgaben).<\/li><li>Es muss die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Mittel gewahrt bleiben.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unentschuldigte Abwesenheit vom Unterricht<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei unentschuldigter Abwesenheit vom Unterricht hat die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer neben den Eltern\/ Erziehungsberechtigten die Verpflichtung, die Jugendlichen zum regelm\u00e4\u00dfigen Schulbesuch anzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Motive f\u00fcr das Fernbleiben vom Unterricht sind vielf\u00e4ltig und erfordern unterschiedliche Reaktionen und Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Gespr\u00e4che zwischen Klassenlehrerin\/Klassenlehrer und der Sch\u00fclerin\/dem Sch\u00fcler \u00fcber Gr\u00fcnde des Fehlens und verbindliche Vereinbarungen,<\/li><li>Beratung und Hilfe in der Schule durch Einschaltung der Schulsozialp\u00e4dagogin\/des Schulsozialp\u00e4dagogen, bzw. anderen Mitgliedern des multiprofessionellen Teams,<\/li><li>Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule (Benachrichtigung, Beratungsgespr\u00e4che, Vereinbarungen) und<\/li><li>schul\u00fcbliches Mahnverfahren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn die Schule mit kommunalen Stellen und freien Tr\u00e4gern der Jugendhilfe kooperiert, um mit den Jugendlichen im Gespr\u00e4ch zu bleiben und die Ma\u00dfnahmen aufeinander abzustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die angefallenen Fehlzeiten und die jeweils durchgef\u00fchrten Schritte m\u00fcssen in einem Protokollbogen dokumentiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bu\u00dfgeld<\/h2>\n\n\n\n<p>Erst wenn alle erzieherischen Mittel und durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen keine \u00c4nderung des Verhaltens zeigen, sollte nach einem angemessenen Zeitraum und vorheriger Androhung die Fehlzeiten bei der zust\u00e4ndigen Bu\u00dfgeldstelle angezeigt werden. Jede Schule sollte mit den Jugend\u00e4mtern und der zust\u00e4ndigen Bu\u00dfgeldstelle gemeinsam ein Verfahren entwickeln, um die notwendigen Ma\u00dfnahmen einzuleiten. So kann zeitnah und m\u00f6glichst p\u00e4dagogisch wirksam interveniert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Regelfall wird das Jugendamt durch die Bu\u00dfgeldstelle erst eingeschaltet, nachdem der Vorgang bearbeitet worden ist. Auf der Basis einer vertrauensvollen Kooperation hat sich allerdings bew\u00e4hrt, die Bu\u00dfgeldstelle und das Jugendamt parallel zu benachrichtigen, um unterst\u00fctzende Ma\u00dfnahmen ergreifen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erziehungsauftrag der Schule Erziehung und Unterricht geh\u00f6ren nach \u00a7 2 NSchG zum Bildungsauftrag der Schule. Im Schulbereich geschieht Erziehung in erster Linie im Unterricht. 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