Notenspiegel

Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten über den Stand des Lernprozesses ihres Kindes zu informieren. Das geschieht durch die Bewertung der schriftlichen Arbeiten, durch Zeugnisse und in Beratungsgesprächen zwischen Lehrkräften und Eltern. Die Bekanntgabe eines Notenspiegels bei der Rückgabe einer bewerteten schriftlichen Arbeit geht über diese Informationspflicht hinaus.

Auch das Bundesverwaltungsgericht verneint grundsätzlich einen Anspruch der Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler auf Mitteilung eines Notenspiegels (BVerwG, Beschluss v. 3.7.1978). Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf einen Notenspiegel besteht nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn in einem „besonders gelagerten – übrigens nur schwer vorstellbaren – Einzelfall lediglich eine solche Mitteilung geeignet und daher unerlässlich wäre, den Leistungsstand des einzelnen Kindes zuverlässig zu erkennen“.

Es besteht also kein Anspruch auf Bekanntgabe eines Notenspiegels oder Notendurchschnitts. Die Entscheidung darüber gehört in die pädagogische Verantwortung der einzelnen Lehrkraft oder in die Kompetenz der Gesamtkonferenz, wenn an der Schule einheitlich verfahren werden soll.

Bei der Veröffentlichung eines Notenspiegels, d.h. der Bekanntgabe der Häufigkeit einzelner vergebener Noten in anonymisierter Form, lassen die übermittelten Daten keine direkten Rückschlüsse auf einzelne Personen zu und geben gleichwohl die erforderlichen Informationen hinsichtlich der Relation der eigenen Leistung zu den Leistungen der Mitschülerinnen und Mitschüler. Wenn sich Notenspiegel auf die Zahlenangaben beschränken und mithin nur eine statistische Auswertung darstellen, sind sie rechtlich unbedenklich.

Der oben stehende Beitrag wurde verfasst von Kerstin Prinzhorn (Niedersächsisches Kultusministerium, Hannover) und stammt aus dem Jahre 2009. Er ist Teil eines Aufsatzes zum Thema “Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule”. Dieser Aufsatz wurde seit 2009 nicht mehr überarbeitet. Eine zeitnahe Überarbeitung ist zurzeit nicht geplant.
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