Archiv der Kategorie: Personenbezogene Daten der Beschäftigten

Vertraulichkeit der Konferenzen

Die Mitglieder von Konferenzen einschließlich der teilnehmenden Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Schülervertreterinnen und Schülervertreter müssen gem. § 41 Abs. 2 NSchG die ihnen bekannt werdenden persönlichen Daten vertraulich … Lesen Sie mehr