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Neue Verordnung ab dem 22. September 2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
 
Am 22.09.2021 tritt die neue Corona-Landesverordnung in Kraft, die für Schulen jedoch keine grundlegenden Veränderungen enthält.
Eine erste Erleichterung allerdings bringt die neue Verordnung in Bezug auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Jahrgängen 1 und 2 mit sich. Sie ermöglicht den Kindern der Jahrgänge 1 und 2, die Maske beim Einnehmen des Sitzplatzes abzunehmen. Das gilt sowohl im Unterricht als auch bei außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag. Damit ist ein erster Schritt zu „weniger Maske im Unterricht“ möglich geworden. Den Elternbrief des Kultusministers hierzu können Sie hier einsehen.
In diesem Brief finden Sie auch noch einmal Hinweise zur Absonderungsverordnung, die im Falle eines positiven Selbsttests Anwendung findet.
 
Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche und verbleibe mit besten Grüßen
 
Petra Raue
 
 

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