{"id":106,"date":"2017-05-22T15:32:26","date_gmt":"2017-05-22T13:32:26","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.nibis.de\/grafik\/?p=106"},"modified":"2017-05-23T15:04:40","modified_gmt":"2017-05-23T13:04:40","slug":"fotografieren-im-schulischen-umfeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/grafik\/fotografieren-im-schulischen-umfeld\/","title":{"rendered":"Bilder f\u00fcr die Schulhomepage"},"content":{"rendered":"<p>Eug\u00e8ne Delacroix soll gesagt haben:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Die erste Tugend eines Bildes ist es, ein Fest f\u00fcr das Auge zu sein.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Doch wie bekomme ich nun solch tugendhafte Bilder auf meine Homepage? Was darf ich &#8211; und was nicht?\u00a0 Hier warten durchaus einige Fallstricke auf den Webseitengestalter &#8211; und bei Missachtung teilweise horrende Strafen und Abmahngeb\u00fchren.<!--more--><\/p>\n<p>Besonders schwierig kann es bei Bildern sein, die von anderern erstellt worden sind. Wer hier nach dem Motto handelt: Wo kein Copyright-Hinweis ist, kann mir auch nichts passieren, geht ein hohes Risiko ein.<\/p>\n<p><strong>Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00fctztem Material<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt in Deutschland: Auch wenn die kreative Leistung auf den ersten Blick nicht sehr hoch erscheinen mag, hat jeder Sch\u00f6pfer grunds\u00e4tzlich auch das Recht an seinem &#8222;geistigen Eigentum&#8220; &#8211; egal, ob es sich um Texte, Musik oder eben Bilder handelt. Ein gesonderter Copyright-Hinweis ist also nicht von Bedeutung.<\/p>\n<p>Wer ein solches Bild dennoch nutzen will, muss Kontakt zum Urheber aufnehmen und nach einer Erlaubnis fragen.<\/p>\n<p>Inzwischen gibt es aber auch viele Webseiten, die gezielt Bilder f\u00fcr die weitere Verwendung anbieten &#8211; teilweise auch kostenlos.<\/p>\n<p>Wer auf kostenpflichtige Angebote zur\u00fcckgreift muss auch hier genau \u00fcberpr\u00fcfen, f\u00fcr was eine bestimmte Lizenz erworben wird.<\/p>\n<p>Bei kostenlosen Angeboten scheint es kein Risiko zu geben &#8211; doch der Schein tr\u00fcgt: In der Regel ist die Verwendung der Grafiken zwar frei, sie ist aber an bestimmte Bedingungen gekn\u00fcpft, etwa die Namensnennung des Autors etc. Hier gilt es, sich genau zu informieren. Wie richtig zitiert wird und was es zu \u00fcberpr\u00fcfen gilt bei kostenlosen Angeboten finden Sie <a href=\"http:\/\/wordpress.nibis.de\/datenschutz\/2015\/01\/27\/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen-erklaervideo-und-checkliste\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> informativ zusammengestellt.<\/p>\n<p>Auch die Landesschulbeh\u00f6rde hat Material zusammengestellt, wo es eine \u00dcbersicht \u00fcber den <a href=\"https:\/\/www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de\/organisation\/pressestelle\/schule-internet\/urheberrechtlicher-schutz-von-inhalten\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Umgang mit urheberrechtlich gesch\u00fctztem Material auf Schulhomepages<\/a> gibt.<\/p>\n<p>Und gibt es auch was zu beachten, wenn man selbst aufs Kn\u00f6pfchen dr\u00fcckt? Zumindest sind die Risiken hier geringer. Zu beachten gibt es aber dennoch einige Dinge:<\/p>\n<p><strong>Fotografieren von Personen<\/strong><\/p>\n<p>Ob Lehrkr\u00e4fte, Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler oder der Hausmeister: Menschen sind es, die eine Schule ausmachen &#8211; und darum sollten sie auch auf einer Schulhomepage zu sehen sein. Doch zu beachten ist das Recht am eigenen Bild. Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 Satz 1 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) k\u00f6nnen Bildnisse nur ver\u00f6ffentlicht werden, wenn die Einwilligungen der Abgebildeten vorliegen. Dies sollte in Schriftform erfolgen. Bei Schulen bieten es sich an, sich diese Einwilligung beim Eintritt in die Schule zu holen &#8211; bei minderj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern muss das durch die Eltern erfolgen. Ab dem 12. Lebensjahr sollten auch die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ihre Einwilligung geben. Mehr Informationen und auch eine Mustervorlage f\u00fcr die Einwilligung finden Sie beim Angebot <a href=\"http:\/\/wordpress.nibis.de\/datenschutz\/2013\/10\/11\/veroeffentlichung-von-fotos-im-internet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">http:\/\/datenschutz.nibis.de<\/a><\/p>\n<p><strong>Fotografieren von Dingen und Landschaft<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn keine Menschenseele zu sehen ist, k\u00f6nnen durch die Ver\u00f6ffentlichung Rechte verletzt werden. Sch\u00fclerarbeiten (etwa Bilder aus dem Kunstunterricht) oder abfotografierte Schriftst\u00fccke ber\u00fchren wieder das Urheberrecht. Und auch beim Fotografieren von Geb\u00e4uden und Kunstwerken muss man aufpassen:<\/p>\n<p>Sch\u00fcleraustausch Frankreich &#8211; Besuch in Paris &#8211; Foto vom Eiffelturm bei Nacht? Hier riskiert man eine teure Abmahnung: Die Rechte f\u00fcr Bilder vom Eiffelturm bei Nacht etwa liegen bei &#8222;SETE &#8211; illuminations Pierre Bideau&#8220;.\u00a0 Und dies soll nur ein Beispiel sein.<\/p>\n<p>In Deutschland herrscht zwar die Panoramafreiheit &#8211; das hei\u00dft, es darf an Landschaft und Architektur alles fotograftiert werden, was von \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen (Stra\u00dfen, Fu\u00dfweg etc.) einsehbar ist. Das hei\u00dft aber nicht, dass man auf eine Leiter klettern darf, um ein Foto \u00fcber den Zaun zu machen. Im Zweifelsfalle sollte man weitere Erkundigungen einholen &#8211; oder auf das Foto verzichten.<\/p>\n<p>Einen<a href=\"https:\/\/www.heise.de\/ct\/ausgabe\/2012-21-Juristische-Klippen-bei-der-Veroeffentlichung-von-Bildern-im-Web-2337754.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> interessanten Artikel<\/a> hat dazu auch die Computerzeitschrift c&#8217;t ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eug\u00e8ne Delacroix soll gesagt haben: &#8222;Die erste Tugend eines Bildes ist es, ein Fest f\u00fcr das Auge zu sein.&#8220; Doch wie bekomme ich nun solch tugendhafte Bilder auf meine Homepage? 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