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A-Z: Alles Wichtige in Kurzform

Änderungen

Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten 1. an den/die Klassenlehrer/in (Aktualisierung des Klassenbuchs/Änderung des Notfall-Passes) 2. an das Sekretariat (Änderung der Schülerkartei). Auch Änderungen im Sorgerecht sind uns mitzuteilen.

AGs

In der Stundentafel der 3. und 4. Klasse ist jeweils eine Stunde AG pro Woche im Rahmen des verpflichtenden Unterrichts am Vormittag vorgesehen.

Aufenthalt im Schulgebäude

Besucher und Gäste, die sich an die Schulregeln halten, sind herzlich willkommen. Wir bitten aber darum, dass sie sich im Sekretariat oder bei der Schulleitung anmelden.  Es ist darauf zu achten, dass der Unterricht nicht gestört wird.

Außentür

Aus Sicherheitsgründen müssen die Außentüren geschlossen bleiben. Umso wichtiger ist die Pünktlichkeit aller Schülerinnen und Schüler. Ein nachträgliches Versorgen mit vergessenem Pausenbrot u. ä. ist nicht mehr möglich! Für dringende Notfälle gibt es eine Klingel am Haupteingang oder Sie melden sich am Lehrereingang.

Besondere Schulveranstaltungen

Generell gilt für alle Schulveranstaltungen, z.B.: Seniorenweihnachtsfeier, Einschulung, Schulfeste, die Schulpflicht Ihres Kindes.

Betreuungsangebot Klasse 1 & 2

Die Schüler/innen der Klasse 1 und 2 haben täglich meist 4 Stunden Unterricht. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind im Anschluss daran täglich in der 5. Stunde an einer Betreuung anzumelden. Die Betreuung erfolgt durch ausgebildetes Fachpersonal. Sie findet in der Regel im Klassenraum statt. Eine Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich. Die angemeldeten Kinder können erst am Ende der 5.Stunde abgeholt werden, um so eine ruhige und gleichmäßige Betreuungsphase zu gewährleisten.

Bus & Taxi

Die Fahrpläne erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres per E-Mail. Die Fahrt ist mit einer beantragten Busfahrkarte kostenfrei. Im Bus sind die Schulbusregeln einzuhalten. Das Taxi fährt nach dem Ganztag (15.35 Uhr) die Bushaltestellen an.

Bringen & Holen

Damit unsere Kinder lebenstüchtig werden, ist es wichtig, dass sie selbstständig werden und sich in eine Gemeinschaft einfügen können. Helfen Sie Ihrem Kind, indem es selbstständig seinem Alter entsprechend Lebenserfahrung sammeln kann und in der Schule alleine zurechtkommt. Bitte verabschieden Sie sich vor der Schule oder auf dem Parkplatz und erwarten Sie Ihr Kind auch dort wieder. 

Beurlaubung

Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h., dass Ihr Kind verpflichtet ist, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich, die bis zu drei Tagen vom/von dem/ der Klassenlehrer/in, bis zu sieben Tagen vom Schulleiter erteilt werden kann. Für eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag zu stellen, dem jedoch lt. Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönliche zwingende Gründe vorliegen. 

Beschriftung

Es kommt immer wieder vor, dass Kinder Kleidung, Sportsachen oder Unterrichtsmaterial verlieren oder vermissen. Wir möchten Sie daher bitten, alle Materialien und Kleidungsstücke deutlich zu beschriften.

Bücherei

Immer dienstags können sich die Kinder in unserer Bibliothek Bücher ausleihen. Sie wird von Frau Wiskow und dem Büchereiteam der ev. Kirche betreut.

Erreichbarkeit

Anschrift:        Grundschule Nettlingen                     Telefon:           05123/ 8902

                        Am Park 3a                                                 

                        31185 Söhlde

E-Mail:            schule@gsnettlingen.de

Die Schule ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 15:35 Uhr besetzt. Freitags erreichen Sie uns von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Unsere Sekretärin erreichen Sie mittwochs. Falls das Büro nicht besetzt ist, können auch eine E-Mail schreiben.

Entschuldigungen erkrankter Kinder

Die Schule muss sofort, vor Unterrichtsbeginn über ein Fehlen über Iserv (Modul: Abmelden) durch einen Erziehungsberechtigten informiert werden. Ansonsten erfolgt eine telefonische Nachfrage seitens der Schule. Dies dient alleine der Sicherheit Ihres Kindes. Es gibt meldepflichtige Erkrankungen, die umgehend der Schule mitgeteilt werden müssen. Eine Auflistung finden Sie unter meldepflichtige Krankheiten.

Elternabende

Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßig Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit den Klassenlehrern/innen einberufen werden. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern wird erwartet.

Elternbriefe

In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie Elternbriefe, in denen die Schulleitung, Klassenlehrer oder Fachlehrer Sie informieren möchten. Bitte beachten Sie ggf. Rückgabetermine.  Eine fristgerechte Rückgabe erleichtert uns die Arbeit.  An einem gelben „P“ im Hausaufgabenheft erkennen Sie, dass sich Post in der Postmappe befindet.

Elternsprechtage u. -gespräche

Jährlich finden mehrere Lernentwicklungsgespräche gemeinsam mit Kind und Eltern statt, an dem die Möglichkeit besteht, die Lehrkräfte der Schule zu sprechen. Die Klassenlehrerin lädt Sie dazu ein. Sie können natürlich auch selbst die Lehrerinnen Ihres Kindes um ein Gespräch bitten.

Elternvertretung

Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar.

Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement. Ein sportliches, handwerkliches oder sprachliches Angebot Ihrerseits im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (AGs) bereichert die Angebotspalette für die Kinder. Laut § 55 NSchG können auch Lebenspartner/ -innen, die mit dem erziehungsberechtigten Elternteil des Kindes verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, zu Elternvertretern gewählt werden, falls der Erziehungsberechtigte dem zustimmt.

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden in der Schule gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind persönlich gesichtet bzw. abgeholt werden. Vor den Ferien werden nicht abgeholte Fundsachen nochmals ausgelegt. Anschließend geben wir die liegengelassenen Kleidungsstücke in die Kleiderspende.  Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben.

Förderverein

„Freunde“ der Grundschule Nettlingen haben sich zu einem Förderverein zusammengeschlossen. Dieser verfolgt das Ziel, die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz zu unterstützen. Diese Initiative wird von der Schule sehr begrüßt und unterstützt. Eine Reihe von Anschaffungen, die den Kindern im Schulalltag zugutekommen, konnte so in den letzten Jahren realisiert werden. Mitgliedsanträge liegen in der Schule aus oder befinden sich hinten in diesem Ordner.

Frühstück

Täglich nehmen wir am Ende der 2. Stunde von 9.45 -9.55 Uhr ein gemeinsames Frühstück ein. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ein gesundes Frühstück und ein Getränk (Vollkornbrot, Obst/ Gemüse, Wasser) dabei hat. Eine entsprechend gesunde Ernährung hilft ihm, sich zu konzentrieren und besser lernen zu können.

Ganztag

Der Ganztagsbetrieb findet montags bis donnerstags statt. Die Schüler/innen melden sich zu Beginn jedes Schulhalbjahres verbindlich zu den Ganztagsangeboten an.

Sie können unter 3 Varianten wählen:

  • bis 14:00 Uhr: Teilnahme am Mittagessen und Hofpause
  • bis 14:45 Uhr: Teilnahme am Essen, Hofpause und Lern- und Übungszeit (LÜZ)
  • bis 15.35 Uhr: Teilnahme am Essen, Hofpause, Lern- und Übungszeit (LÜZ) und AG

Die Kinder können nur zu den angegebenen Zeiten nach Hause gehen oder abgeholt werden!

Mittagessen: Es besteht die Möglichkeit, warmes Essen zu bestellen oder eigenes Essen                         mitzubringen.

Taxi: Das Taxi für die auswärtigen Schüler/innen fährt nur um 15:35 Uhr.

Eine rechtzeitige Abmeldung ist telefonisch oder schriftlich zwingend notwendig.

Für das Fehlen im Ganztagsbetrieb zählen die gleichen Gründe wie im Vormittagsbereich (siehe Entschuldigungen & Beurlaubungen).

Gespräche mit Lehrerinnen/ Schulleitung

Manchmal sind Gespräche mit Lehrern/innen oder der Schulleitung erforderlich. Diese können aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminabsprache geführt werden. Außerdem bieten wir in regelmäßigen Abständen Elternsprechtage an. 

Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien

Immer wieder müssen wir die Erfahrung machen, dass einige Kinder leider die Hausaufgaben nicht regelmäßig und sorgfältig anfertigen. Als fürsorgliche Eltern lassen Sie diesen Fall gar nicht erst eintreten, ansonsten fehlen Ihrem Kind wichtige Übungen.

In der Grundschule sollte die Dauer von ca. 30 – 60 Minuten (je nach Klassenstufe) nicht wesentlich überschritten werden. Von Freitag zu Montag und über die Ferien werden grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt.

Achten Sie bitte auch auf Vollständigkeit des entsprechenden Unterrichtsmaterials (Bücher, Hefte, Stifte, Schere, Kleber, Sportzeug…etc.). Es ist das tägliche Handwerkszeug Ihres Kindes. Wenn diese Dinge unvollständig sind oder gar fehlen, kommt es leider immer wieder zu ärgerlichen Verzögerungen oder Störungen im Unterricht.

Hausschuhe

Um die Klassenräume möglichst sauber zu halten, haben wir das Tragen von Hausschuhen eingeführt. Diese werden im Eingangsbereich angezogen und die Straßenschuhe geordnet ins Regal gestellt.

Iserv

Wir nutzen I-Serv als schulinterne Plattform zur Kommunikation. Die Plattform unserer Schule steht unter www.gsnettlingen.de im Internet. Es gibt jeweils einen Zugang für unsere Schüler und eltern. Elterninformationen werden ausschließlich über diesen Schulserver zu verteilt. Darüber sind verschiedene Funktionen möglich, u.a. ein E-Mail- Modul, ein Messenger, ein Aufgaben-Modul und auch ein Modul für Videokonferenzen. So bietet I-Serv die Möglichkeit, sicher, schnell und einfach Inhalte und Materialien zwischen Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften auszutauschen.

Klassenfahrten

In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit einen mehrtägigen Schullandheimaufenthalt. Über Planung und Kosten informiert der/die Klassenlehrer/in die Eltern rechtzeitig.

Kontakt

Für Rückfragen oder Terminvereinbarungen können Sie der jeweiligen Lehrkräfte und päd. Mitarbeiter eine E-Mail schicken. Bei konkreten Fragen zum Kind, zu bestimmten Situationen, …. nehmen Sie bitte zunächst immer direkt Kontakt mit der betreffenden Lehrkraft oder der päd. Mitarbeiterin auf.  (siehe Beschwerdekonzept)

Lausige Zeiten“

Kopflausbefall kommt immer wieder einmal vor. Als Eltern sind sie verpflichtend, dies der Schule sofort zu melden. Ihr Kind darf in dieser Zeit die Schule nicht besuchen, um eine Ausbreitung zu verhindern. Erst nach ordnungsgemäßer Behandlung (Befreiung von Läusen und Nissen durch entsprechende Mittel) dürfen Sie es in die Schule schicken.

Materiallisten

Für jede Klasse gibt es Materiallisten. Mit den Zeugnissen werden diese Listen ausgeteilt. 

Meldepflichtige Krankheiten

Leidet Ihr Kind oder auch nur ein Mitglied Ihres Haushaltes unter einer meldepflichtigen Krankheit, müssen Sie dies der Schule mit der Diagnose mitteilen. In manchen Fällen müssen wir die übrigen Kinder ohne Angabe des Namens Ihres Kindes über das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informieren oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendige Maßnahmen ergreifen, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Erst nach einer Behandlung darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen. Keine dieser Krankheiten wird durch Unvorsichtigkeit oder mangelnde Sauberkeit begünstigt. Schämen Sie sich deshalb bitte nicht, falls Ihr Kind betroffen ist, sondern wenden Sie sich an einen Arzt oder eine Ärztin und teilen Sie uns das Auftreten der Krankheit mit. Nur so lässt sich die Verbreitung der Krankheit eindämmen und auch Ihr Kind steckt sich dann hoffentlich nicht wieder an.

Meldepflichtige Krankheiten sind: Kopflausbefall, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis, A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, hämorrhagisches Fieber, Pest, Kinderlähmung.

Öffnungszeiten

Vor dem Schulbeginn um 8.10 Uhr öffnet die Schule ab 7:30 Uhr. Die Schüler/innen können sich dabei still in ihren Klassen beschäftigen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Pause

Die großen Pausen finden auf dem Schulhof und dem Schulgelände statt. Die Kinder können sich Spielgeräte in der Spieleausleihe ausleihen. Bei schlechter Witterung, z.B.: Regen oder Sturm, bleiben die Kinder im Schulgebäude und beschäftigen sich in der Klasse oder gehen in die Turnhalle.

Postmappe

Die Postmappe ist eine wichtige Verbindungsmappe zwischen Schule und Elternhaus. Diese verbleibt bitte in der Schultasche und sollte täglich kontrolliert werden.

Regeln

In jeder Klasse gelten inhaltlich die gleichen Regeln.  Alle beziehen sich auf unsere Schulregeln. 

                                                           FAIRNESS

                                                  EHRLICHKEIT

                                               HÖFLICHKEIT

                                                           MUT

                                                           FLEIß

                                               HILFSBEREITSCHAFT

                                                    AUFMERKSAMKEIT

                                                      SORGSAMKEIT

                                                            RESPEKT

                                                  PÜNKTLICHKEIT

                                                      ORDNUNG

Religionsunterricht

Wir unterrichten an unserer Schule konfessionell- kooperativen Religionsunterricht.

Schulbücher

Die Schule bietet Schulbücher ab der 2. Klasse zur Ausleihe an. Dazu müssen Sie Ihr Kind am Ausleihverfahren anmelden und die Ausleihgebühr fristgerecht bezahlen.

Schulbücher werden über mehrere Jahre an die Kinder ausgegeben. Die Kinder sollen pfleglich mit diesen Büchern umgehen. Sollte ein Buch beispielsweise durch ein ausgelaufenes Getränk so stark beschädigt werden, dass es im Folgejahr nicht mehr verliehen werden kann oder ist es nicht mehr auffindbar, müssen Sie den Zeitwert des Buches ersetzen.

In der 1. Klasse werden alle Schulbücher gekauft, da die Kinder in diese reinschreiben. Es sind Verbrauchsmaterialien.

Schulobst & Milch

Wir nehmen regelmäßig am Schulobstprogramm der EU teil. Die Kinder erhalten täglich frisches Obst und/ oder Gemüse in der Frühstückspause. Im Rahmen dieses Programms werden im Laufe des Schuljahres Projekttage zum Thema „gesunde Ernährung“ durchgeführt. 

Schulranzen

Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Tuschzeug, Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden.

Der Schulranzen soll täglich aufgeräumt und mit den Arbeitsmaterialien gepackt werden, die für den nächsten Schultag nötig sind.

Schulweg

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg ein, bevor es in die erste Klasse kommt. Wir empfehlen den Eltern, die Kinder erst nach erfolgreich abgelegter Radfahrprüfung mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken. Fahrräder und andere Fahrzeuge (z.B.: Roller) sind am Fahrradständer abzustellen und ggf. auch anzuschließen. Es besteht im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder keine Möglichkeit, diese im Bereich der Schule zu lagern. Bitte achten Sie auf geeignete Schutzausrüstung (Helm etc.) und ein verkehrssicheres Transportmittel.  

Sonderpädagogische Versorgung

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, allen Schülerinnen und Schülern ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Dies geschieht durch eine präventive Förderung, um Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen entgegenzuwirken. Aber auch durch eine integrative Förderung bei Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Im Rahmen der Grundversorgung stehen der Schule 2 Stunden pro Klasse zu, die wir auf die Klassen aufteilen. Die Förderung wird in Form von Diagnostik, präventiver Förderung und Förderung gemäß individueller Förderpläne durchgeführt. Darüber hinaus berät und unterstützt uns die Förderschullehrkraft.

Spinde

Jedes Kind hat einen eigenen Spind. Die Spinde befinden sich im hinteren Flurbereich. Im Spind werden u.a. Jacken, Wechselschuhe, Sporttasche und ggf. Fahrradhelm aufbewahrt.

Sportunterricht

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind einen Turnbeutel mit Turnhose, T-Shirt und gut passenden Turnschuhen mit hellen Sohlen. Ab der 3. Klasse hat Ihr Kind auch Schwimmen. Hier wird eine Badehose/ ein Badeanzug, ein Handtuch, eine Bürste/ Kamm, Duschgel und ggf. ein Föhn benötigt. Schwimmbrillen und Taucherbrillen sind nicht notwendig. Ohrringe und Schmuck dürfen im Sportunterricht nicht getragen werden (Verletzungsgefahr!). Lange Haare sind mit einem Haarband/ Haargummi zusammen zu binden. Wertgegenstände nimmt der Sportlehrer/ die Sportlehrerin nicht in Verwahrung. Bei Erkrankung muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Die Kinder gehen auch mit in die Turnhalle bzw. in die Schwimmhalle. Für alle Kinder gilt, dass Sie sich selbstständig, vollständig und zügig umziehen müssen. Sollte Ihr Kind keine Schleife binden können, gibt es Schuhe mit Klettverschlüssen.

Streitschlichter

Eine kleine Gruppe (ca. 6) von Kindern aus dem 3. Schuljahr werden durch eine Lehrkraft zu Streitschlichtern ausgebildet.  Ihr Amt als Streitschlichter üben sie im 4. Schuljahr aus.  Zu ihren Aufgaben gehören, alle Beteiligten anzuhören und zu vermitteln.

Stundenplan/ Stundenzeiten

UhrzeitDas passiert …
ab 7.30Frühdienst
8.00 – 8.10 offener Anfang
8.10 – 8.55 1. Stunde
8.55 – 9.00 Wechselpause
9.00 – 9.45 2.Stunde
9.45 – 9.55 Frühstückspause im Klassenraum
9.55 – 10.15 Hofpause
10.15 – 11.00 3. Stunde
11.00 – 11.05 Wechselpause
11.05  – 11.50 4. Stunde
11.50 – 12.10 Hofpause
12.10 – 13.05 5.Stunde/ Betreuung Klasse 1 & 2
Ganztag
13.05 – 14.00 Mittagessen und Pause
14.00 – 14.45 Lern- und Übungszeit (LÜZ)
14.45 – 15.35 Arbeitsgemeinschaften

Die 5. Stunde dauert 55 Minuten, so dass die im Erlass vorgesehenen 26 Stunden für Klasse 3 und 4 über die Woche verteilt stattfinden. 

Zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres erhalten die Kinder ihren Stundenplan.

Stundentafel

Laut Stundentafel haben die Klassen folgenden Stundenzahl, die auf 5 Tage verteilt sind:

DEMASUENRELSPMUKu/ TG/WAGGes.
Klasse 165222121*21
Klasse 2663122121 * +1²24
Klasse 365422213126
Klasse 465422213126
* sichere Basis; ² Englisch

Timer

Ein wichtiges Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule ist unser schuleigener Timer bzw. das Hausaufgabenheft. Bitte kontrollieren Sie dies täglich und unterschreiben die Mitteilungen. Die Kinder sollen kein anderes Hausaufgabenheft führen. Bei Verlust melden Sie sich bitte bei den Klassenlehrerinnen/ dem Klassenlehrer.

Unfall

In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den GUV (Gemeindeunfall-versicherungsverband) weiterleitet.

Unterschriften

Alle Lernkontrollen und Zeugnisse müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Unterrichtsausfall

Es kann vorkommen, dass einzelne Stunden nicht planmäßig gehalten werden können. Grundsätzlich fällt der Unterricht bei Fehlen eines Lehrers nicht aus. In diesem Fall werden die Klassen vertreten, aufgeteilt oder sie können das Betreuungsangebot wahrnehmen.

Verwaltungstrakt (Lehrerzimmer, Sekretariat & Schulleitungszimmer)

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, an die Tür zu klopfen und dort zu warten.

Wandertage & Klassenfahrten

Die Anzahl der Wandertage und Klassenfahrten regelt unser Schulfahrtenprogramm. Sie sollten gemeinsam in den Elternversammlungen über Ziele und Kosten beraten.

Witterungsverhältnisse

Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm …) der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfällt, trifft der Landkreis Hildesheim. Dies wird so früh wie möglich über den Rundfunk bekannt gegeben. Ein Anruf in der Schule erübrigt sich für Sie dadurch. Für Kinder, die aus Unkenntnis des Schulausfalls oder wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeit trotzdem in der Schule ankommen, wird eine Notbetreuung angeboten. Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt, Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist. (siehe Merkblatt des Landkreis Hildesheim)

Zeugnisse

Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden. Ausnahme: Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres. In Klasse 1 und 2 erfolgt die Beurteilung in Form von Lernstandsbeschreibungen. In Klasse 3 und 4 erhalten die Kinder Zensuren. Am Ende der 2. Klasse und 3. Klasse erfolgt eine Versetzung. Am Ende des 4. Schuljahres erfolgt ein Übergang in eine weiterführende Schule.

Zusammenarbeit

Wir laden Sie herzlich zur Zusammenarbeit mit uns Lehrkräften und Mitarbeitern ein. Ohne Ihr Engagement wäre aktives Schulleben und Lernen heute undenkbar.