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Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. In dieser Zeit wollen wir uns in der Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben.

Für ein friedliches Miteinander müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten. Diese Schulordnung wird gleichermaßen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Eltern getragen.

Regeln des Zusammenlebens

Wir halten uns an die „Goldene Regel“:

Ich verhalte mich anderen gegenüber so,

wie ich selbst behandelt werden möchte.

  • Wir gehen freundlich und höflich miteinander um (z. B.: netter Tonfall, gegenseitiges Grüßen, dem anderen die Tür aufhalten, „bitte“ und „danke“ sagen).
  • Wir sind anderen gegenüber fair (kein Schlagen, keine Beleidigungen oder Beschimpfungen).
  • Wir helfen einander.
  • Wir achten das Eigentum anderer und gehen vorsichtig damit um.


Vor dem Unterricht

  • Die Straßenschuhe stellen wir ordentlich ins Schuhregal und ziehen unsere Hausschuhe an. Bevor wir den Klassenraum betreten, hängen wir die Jacke und den Sportbeutel an die Garderobe.
  • Bis die Lehrerin/der Lehrer kommt, holen wir die nötigen Arbeitsmaterialien heraus und beschäftigen uns leise.

Während des Unterrichts

  • Wir beachten die Klassenregeln in der Klasse.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und haben unsere Arbeitsmaterialien vollständig und einsatzbereit dabei.
  • Wir melden uns und reden nur, wenn wir dran sind.
  • Wir passen auf und bemühen uns, konzentriert mitzuarbeiten.
  • Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
  • Wir sind leise und bewegen uns angemessen langsam.

Während der Pausen

  • Wir gehen zügig nach draußen.
  • Auch beim Spielen in der Pause gehen wir freundlich miteinander um.
  • Wir lassen andere beim Fußballspielen mitmachen und halten uns an die Regeln.
  • Wir werfen nicht mit Gegenständen (Ästen, Sand, Steinen, Kastanien, Schneebällen,…).
  • Mit den Sachen aus der Spielzeugausleihe gehen wir sorgfältig um. Ausgeliehene Spielsachen und Bälle bringen wir zurück.
  • Wenn Pausenende ist, gehen wir sofort ins Gebäude.
  • Während der Regenpause bleiben wir im Klassenraum, beschäftigen uns leise und verhalten uns ruhig.

Nach dem Unterricht

  • Wir achten darauf, dass der Arbeitsplatz und die Garderobe sauber und ordentlich sind. Danach verlassen wir das Gebäude und machen uns auf den Heimweg.
  • Unsere Eltern warten vor der Schule.
  • Unsere Hausaufgaben fertigen wir regelmäßig und ordentlich an.

Während der Betreuung, der LÜZ und den AGs am Nachmittag

  • Die Anweisungen der Betreuer und Betreuerinnen werden befolgt.
  • Wir halten uns an die Regeln des Vormittags.

Während der Betreuung, der LÜZ und den AGs am Nachmittag

  • Ich wasche meine Hände.
  • Ich benutze Besteck und esse mein Essen.
  • Ich unterhalte mich in einer normalen Lautstärke.
  • Ich drängele nicht bei der Ausgabe.
  • Ich sitze auf meinem Platz.
  • Wir gehen gemeinsam in die Pause.

Im Gebäude/auf dem Schulgelände

  • Wir bewegen uns im Gebäude leise und angemessen langsam.
  • Wir achten auf Sauberkeit.
  • Müll werfen wir in die Abfallgefäße und achten dabei auf Mülltrennung.
  • Wir benutzen im Gebäude und auf dem Gelände keine Fahrzeuge (z.B. Fahrrad, Inliner, Roller).
  • Wir bringen keine Dinge mit in die Schule, die das Arbeiten stören oder gefährden: Waffen (auch Spielzeug), elektronische Geräte, Spielsachen.
  • Wir bleiben während der Unterrichts- und Betreuungszeit auf jeden Fall auf dem Schulgelände.

und was kann ich tun, wenn einmal Streit droht?

  • Ich bleibe ruhig und lasse mich nicht provozieren.
  • Ich spreche mit dem anderen.
  • Wenn zwei sich streiten, sage ich: „Hört auf!“
  • Ich wende mich an die Streitschlichter.
  • Ich hole einen Erwachsenen zur Hilfe.

… und was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?
Konsequenzen

  • Meine Eltern werden informiert.
  • Ich fülle meinen Nachdenkzettel aus.
  • Ich verbringe meine Pause als „Schattenpause“ oder „Langeweilepause“.
  • Ich bringe das wieder in Ordnung, was ich kaputt gemacht habe.
  • Ich mache etwas Gutes für die Schulgemeinschaft.
  • Ich mache eine Zusatzaufgabe.
  • Ich schreibe einen Teil der Schulordnung ab.
  • Ich bleibe, nach Absprache mit meinen Eltern, eine Stunde länger.
  • Ich verbringe einen Schultag in einer anderen Klasse.

… und falls das alles nicht hilft, ich also mein Verhalten nicht ändere:

  • Meine Eltern und ich werden zu einer Klassenkonferenz eingeladen. Ich muss damit rechnen, dass Ordnungsmaßnahmen nach NschG § 61 verhängt werden.

Ordnungsmaßnahmen gemäß §61 NschG Abs. 3 sind:

  1. Ausschluss bis zu einem Monat vom Unterricht in einem oder mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von den außerunterrichtlichen Angeboten,
  2. Überweisung in eine Parallelklasse,
  3. Ausschluss bis zu drei Monaten vom Unterricht sowie von den außerunterrichtlichen Angeboten,
  4. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot,
  5. Verweisung von der Schule,
  6. Verweisung von allen Schulen.

Hinweise auf weitere Regelungen

 •	Von allen Besuchern wird erwartet, dass sie sich an die Schulregeln halten und der Besuch einen plausiblen Grund hat. Darüber hinaus haben sich Schulfremde bei der Schulleitung im Vorfeld anzumelden. 
•	In der Schule und auf den zu ihr gehörenden Freiflächen gilt ein generelles Rauchverbot.
  
•	Wird Unterricht versäumt (z.B.: durch Krankheit), muss die Schule sofort per Email oder IServ informiert werden. Am Ende der Abwesenheit muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrerin vorgelegt werden.
   
•	Ein Fernbleiben vom Unterricht, Ganztag oder einer Schulveranstaltung ist nur in Krankheitsfällen oder durch eine Beurlaubung gestattet. Ein schriftlicher Urlaubsantrag ist rechtzeitig vorher zu stellen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien darf Urlaub in der Regel nicht genehmigt werden.
   
•	Alle Schulveranstaltungen müssen durch die Schulleitung angeordnet bzw. genehmigt sein.
  
•	Das Verteilen von Flyern oder Aushängen von Druckschriften muss durch die Schulleitung genehmigt werden. Veröffentlichungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
  
•	Die aushängenden Notfallpläne, Brandschutzordnung und Fluchtwegeplan müssen sich die Schüler, Lehrer und Mitarbeiter einprägen.
 
•	Die Schulordnung wird allen Erziehungsberechtigten gemeinsam mit dem sogenannten Waffenerlass (RdErl. d. MK v. 6. 8. 2014 — 36.3-81 704/03 — VORIS 22410 —) und der Infektionsschutzbelehrung (Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte nach § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) bei Aufnahme in die Grundschule Nettlingen ausgehändigt.
  
•	Unsere Schulordnung versteht sich als Ergänzung zu den Schulregeln, die in der Schule aushängen.