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Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 sind alle Schulen in Niedersachsen „Eigenverantwortliche Schulen“. Die Schulen erhalten neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule. In ihm arbeiten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zum Wohl der Schule verantwortlich zusammen.

Der Schulvorstand entscheidet beispielsweise über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Teilnahme an Modellprojekten oder über einen neuen Schulnamen und tagt dafür drei- bis viermal pro Schuljahr zusammen mit der Gesamtkonferenz.

Zusammensetzung

An unserer Schule besteht der Schulvorstand per gesetzlicher Regelung aus der Schulleitung, drei Lehrkräften und vier Elternvertreter*innen. Die kommunalen Träger wirken mit Rede- und Antragsrecht mit. Auch können sachkundige Personen beratend hinzugezogen werden. Die pädagogische Verantwortung der Gesamtkonferenz bleibt bestehen.

Vertreter*innen für den Schulvorstand werden zwar vom Schulelternrat (SER) gewählt, es kann sich aber jedes interessierte Elternteil hierfür aufstellen lassen.