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Beurlaubung

Beurlaubungen in der Schulzeit müssen eine Ausnahme sein. Ein Beurlaubung kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen. Bis zu drei Tage können bei der Klassenlehrkraft beantragt werden. Über längere Zeiträume entscheidet die Schulleitung. Die Gründe müssen in jedem Fall dargelegt werden.

Vor und nach den Ferien sollen Schüler nicht beurlaubt werden. Verlängerungen von Urlaubs- und Flugreisen dürfen wir nicht genehmigen.

Für sämtliche Beurlaubungen gilt, dass die Antragsteller die Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.

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Bildungs- und Teilhabepaket

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Bücherei

An unserer neu gebauten Schule wird es eine Schulbücherei geben. Genauere Informationen werden an dieser Stelle zu lesen sein, sobald die Bücherei eröffnet wird.

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