Bald beginnt der Monat Ramadan, eine besondere Zeit für viele muslimische Familien. In
diesem Jahr beginnt dieser voraussichtlich am Abend des 18. Februar und endet am Abend
des 20. März. In dieser Zeit fasten Muslime von der Morgendämmerung bis zum
Sonnenuntergang, sie verzichten in dieser Zeitspanne also auf das Essen und Trinken.
Ähnlich wie bei vielen anderen Fastenarten oder dem christlichen Fasten geht es um einen
Verzicht für eine festgelegte Zeit.
Vom Fasten ausgeschlossen sind kranke und ältere Menschen, reisende Personen,
schwangere oder stillende Frauen. Kinder sind erst mit Beginn der Pubertät zum Fasten
verpflichtet. Wie in den vergangenen Jahren werden sicher auch wieder einige unserer
Grundschulkinder das Fasten ausprobieren.
Überlegen Sie deshalb in diesem Fall mit Ihrem Kind – wie kann Ihr Kind die Anforderungen
der Schule und der Fastenzeit mit Ihrer Unterstützung schaffen? Wie kann Ihr Kind ohne ein
gesundheitliches Risiko fasten?
Aus diesem Grund bitten wir Sie: Geben Sie trotzdem, etwas zu essen und zu trinken mit in
die Schule. Es kann sein, dass Ihr Kind das Fasten einfach unterbrechen möchte oder aus
gesundheitlichen Gründen unterbrechen muss. Bedenken Sie, dass Ihr Kind auch in der Zeit
des Ramadans gestärkt und ausgeschlafen in die Schule kommen muss, um dem Unterricht
folgen zu können. Informieren Sie bitte auf jeden Fall auch die Lehrkraft, ob und in welcher
Form Ihr Kind am Ramadan teilnimmt.
Am Ende des Ramadan Monats feiern Muslime ein 3-tägiges Fest namens „Eid-Ul-Fitr.“
(Fest des Spendens). So wie die Christen z. B. Ostern und Weihnachten in der Familie
begehen, wird das Ende des Ramadans als Familienfest begangen.
Am ersten Tag dieses Festes, dem 30. März, könnten muslimische Kinder eine Unterrichts-
befreiung beantragen. In diesem Schuljahr fällt er auf den letzten Schultag vor den
Osterferien.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche allen, die den Ramadan begehen, eine
besinnliche Zeit der inneren Einkehr und der Gemeinschaft und gratuliere schon jetzt zum
Ramadan und zum Eid-Ul-Fitr.
Infobrief Ramadan
Formular zur Unterrichtsbefreiung



