{"id":255,"date":"2020-09-21T09:14:49","date_gmt":"2020-09-21T07:14:49","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/?page_id=255"},"modified":"2024-07-04T12:22:52","modified_gmt":"2024-07-04T10:22:52","slug":"recht-und-unrecht","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/recht-und-unrecht\/","title":{"rendered":"Recht und Unrecht an Schulen"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"entry-content\">\n<p>An die Eltern und<br \/>Erziehungsberechtigten<br \/>der einzuschulenden Kinder<\/p>\n<p>Informationen zum Schulbeginn<\/p>\n<p>Liebe Eltern,<\/p>\n<p>die nieders\u00e4chsischen Schulen sind gehalten, Ihnen die folgenden Erlasse des Nieders\u00e4chsischen Kultusministeriums zur Kenntnis zu geben:<\/p>\n<p><strong>Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenst\u00e4nden sowie von Chemikalien in Schulen<\/strong><br \/>(RdErl. d. MK v. 27.10.2021 \u2013 36.3-81 704\/03 \u2013<br \/>Bezug: RdErl. v. 6.8.2014 (Nds. MBl. S. 543, SVBl. S. 458) ge\u00e4ndert durch RdErl. v. 26.7.2019 (Nds. MBl. S. 1158, SVBl. S. 518) \u2013 VORIS 22410 \u2013\u00a0<\/p>\n<p>1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des WaffG in der jeweils geltenden Fassung mit in die<br \/>Schule, auf das Schulgel\u00e4nde oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu<br \/>f\u00fchren. Dazu geh\u00f6ren die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenst\u00e4nde (insbesondere<br \/>die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschl\u00e4ger,<br \/>Schlagringe) sowie die Gegenst\u00e4nde, f\u00fcr die nach dem WaffG ein Verbot des F\u00fchrens<br \/>besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenl\u00e4nge von mehr als 12<br \/>cm usw.) sowie Schusswaffen.<br \/><br \/>2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenst\u00e4nde (z.B. Schreckschuss-,<br \/>Reizstoff- und Signalwaffen), Gasspr\u00fchger\u00e4te, Hieb- und Sto\u00dfwaffen sowie waffen\u00e4hnliche<br \/>Gegenst\u00e4nde wie Schlachter-, K\u00fcchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und<br \/>Laserpointer.<br \/><br \/>3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der<br \/>Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich<br \/>des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Soft-Air-Waffen mit einer<br \/>Bewegungsenergie der Geschosse bis zu 0,5 Joule oder Spielzeugwaffen). Untersagt wird<br \/>auch das Mitbringen oder Beisichf\u00fchren von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres<br \/>\u00e4u\u00dferen Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des WaffG verwechselt werden k\u00f6nnen.<br \/><br \/>4. Das Verbot gilt auch f\u00fcr vollj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die entweder im Besitz einer<br \/>Erlaubnis zum F\u00fchren von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder<br \/>erlaubnisfreie Waffen erwerben d\u00fcrfen.<br \/><br \/>5. Untersagt wird au\u00dferdem das Mitbringen und Beisichf\u00fchren von Munition jeder Art, von<br \/>Feuerwerksk\u00f6rpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind,<br \/>Menschen zu verletzen oder f\u00fcr explosive Verbindungen verwendet zu werden.<br \/><br \/>6. Die Schulleitung kann in Einzelf\u00e4llen Ausnahmen zulassen, z.B. f\u00fcr Sport- oder<br \/>Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder w\u00e4hrend Schulveranstaltungen<br \/>mit Essenverkauf.<br \/><br \/>7. Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres \u00fcber den Inhalt<br \/>dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gef\u00e4hrdungen<br \/>besonders einzugehen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass ein Versto\u00df gegen das<br \/>Mitbringen der nach diesem RdErl. verbotenen Gegenst\u00e4nden ein Erziehungsmittel oder<br \/>eine Ordnungsma\u00dfnahme zur Folge haben kann.<br \/><br \/>8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme einer Sch\u00fclerin oder eines<br \/>Sch\u00fclers in eine Schule (in der Regel erster und f\u00fcnfter Schuljahrgang sowie beim Eintritt in<br \/>berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.<br \/><br \/>9. Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 au\u00dfer Kraft. Der<br \/>Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>Belehrung f\u00fcr Eltern und sonstige Sorgeberechtigte nach \u00a7 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz<\/strong><\/p>\n<p><br \/>Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Au\u00dferdem sind gerade S\u00e4uglinge und Kinder w\u00e4hrend einer Infektionskrankheit abwehrgeschw\u00e4cht und k\u00f6nnen sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.<br \/><br \/>Um dies zu verhindern, m\u00f6chten wir Sie mit diesem Merkblatt \u00fcber Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das \u00fcbliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten<br \/>wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br \/><br \/>Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn<br \/><br \/>1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht<br \/>wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall<br \/>durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelf\u00e4lle vor (au\u00dferdem nennt das Gesetz noch virusbedingte h\u00e4morrhagische Fieber, Pest und Kinderl\u00e4hmung. Es ist aber h\u00f6chst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in<br \/>Deutschland \u00fcbertragen werden);<br \/><br \/>2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelf\u00e4llen schwer und kompliziert verlaufen<br \/>kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentz\u00fcndung<br \/>durch HiB-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Kr\u00e4tze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;<br \/><br \/>3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;<br \/><br \/>4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infekti\u00f6sen Gastroenteritis erkrankt ist<br \/>oder ein entsprechender Verdacht besteht. <br \/><br \/>Die \u00dcbertragungswege der aufgez\u00e4hlten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchf\u00e4lle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die \u00dcbertragung erfolgt durch<br \/>mangelnde H\u00e4ndehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenst\u00e4nde (Handt\u00fccher, M\u00f6bel, Spielsachen). Tr\u00f6pfchen- oder \u201efliegende\u201c Infektionen sind<br \/>z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Kr\u00e4tze, L\u00e4use und ansteckende Borkenflechte \u00fcbertragen.<br \/>Dies erkl\u00e4rt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders g\u00fcnstige Bedingungen f\u00fcr<br \/>eine \u00dcbertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften<br \/>Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu<br \/>nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender M\u00fcdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchf\u00e4llen l\u00e4nger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei<br \/>entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte, dar\u00fcber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.<br \/><br \/>Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverz\u00fcglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.<br \/><br \/>Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor<br \/>typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitsch\u00fcler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall m\u00fcssen wir die Eltern der \u00fcbrigen<br \/>Kinder anonym \u00fcber das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.<br \/><br \/>Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen F\u00e4llen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch l\u00e4ngere Zeit mit dem<br \/>Stuhlgang ausgeschieden oder in Tr\u00f6pfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft<br \/>\u00fcbertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitsch\u00fcler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die \u201eAusscheider\u201c<br \/>von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit<br \/>Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen d\u00fcrfen.<br \/>Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, k\u00f6nnen weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger<br \/>schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in<br \/>diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer<br \/>anderen Gemeinschaftseinrichtung f\u00fcr Ausscheider oder ein m\u00f6glicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind<br \/>besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten F\u00e4llen m\u00fcssen Sie uns benachrichtigen.<br \/><br \/>Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, R\u00f6teln, Kinderl\u00e4hmung, Typhus und Hepatitis A stehen<br \/>Schutzimpfungen zur Verf\u00fcgung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in<br \/>Einzelf\u00e4llen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler<br \/>Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.<br \/><br \/>Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder das zust\u00e4ndige<br \/>Gesundheitsamt.<\/p>\n<p><br \/>Mit freundlichem Gru\u00df<\/p>\n<p>Alexander Kraft<br \/>-Rektor-<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>An die Eltern undErziehungsberechtigtender einzuschulenden Kinder Informationen zum Schulbeginn Liebe Eltern, die nieders\u00e4chsischen Schulen sind gehalten, Ihnen die folgenden Erlasse des Nieders\u00e4chsischen Kultusministeriums zur Kenntnis zu geben: Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenst\u00e4nden sowie von Chemikalien in &hellip; <a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/recht-und-unrecht\/\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":9192955,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-255","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/255","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/users\/9192955"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=255"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/255\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":748,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/255\/revisions\/748"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=255"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}