{"id":322,"date":"2020-09-21T10:55:24","date_gmt":"2020-09-21T08:55:24","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/?page_id=322"},"modified":"2021-12-27T20:27:07","modified_gmt":"2021-12-27T19:27:07","slug":"mitglied-werden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/mitglied-werden\/","title":{"rendered":"Werden Sie Mitglied des F\u00f6rdervereins!"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"entry-content\">\n<p>Hallo an alle Eltern &amp; Interessierte des F\u00f6rdervereins!<\/p>\n<p>Das Ziel des F\u00f6rdervereines ist es, den Kindern an beiden Schulstandorten durch gezielte Ma\u00dfnahmen das Leben zu vereinfachen und zu versch\u00f6nern; sei es in den Pausen oder auch im t\u00e4glichen Unterricht. Daf\u00fcr brauchen wir auch Ihre Unterst\u00fctzung, also werden Sie Mitglied oder auch Sponsor des F\u00f6rdervereins und gestalten Sie die Zukunft der Grundschule mit.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>Ihr Vorstand<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/files\/2021\/12\/flyer_2021_211206.pdf\">Download Flyer 2021<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/files\/2021\/12\/foerderverein_mitgliedsantrag_stand_09_2021.pdf\">Mitgliedsantrag und SEPA-Lastschriftenmandat<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsbloneu\/files\/2021\/12\/200914__dsgvo-foerderverein-grundschule-blomberg_neuschoo.pdf\">Datenschutzinformationen des F\u00f6rdervereins<\/a><\/p>\n<\/div>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Satzung des F\u00f6rdervereins<\/h1>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1<br>Name und Sitz des F\u00f6rdervereins<br>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen: F\u00f6rderverein der Grundschule Blomberg \u2013 Neuschoo e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Blomberg.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2<br>Zweck und Aufgabe<\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein hat den Zweck und die Aufgabe, die Grundschule Blomberg \u2013 Neuschoo finanziell und ideell zu unterst\u00fctzen, soweit eine Finanzierung \u00fcber den Schultr\u00e4ger bzw. die \u00f6ffentliche Hand nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der genannten Grundschule.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des F\u00f6rdervereines.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Samtgemeinde Holtriem als Schultr\u00e4ger zur Verwendung f\u00fcr die Grundschule Blomberg \u2013 Neuschoo im Sinne des Satzungszwecks.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 3<br>Gesch\u00e4ftsjahr, Wahlperiode<\/p>\n\n\n\n<p>1. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Schuljahr.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Wahlperiode betr\u00e4gt zwei Schuljahre.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 4<br>Mitg1iedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>1. Mitglied des Vereins k\u00f6nnen werden: Einzelpersonen oder Firmen, Gesellschaften, juristische Personen, \u00f6ffentliche K\u00f6rperschaften und Anstalten, Vereine und Verb\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. \u00dcber die Mitgliedschaft beschlie\u00dft der Vorstand mit Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5<br>Beginn und Ende der Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Austritt erfolgt zum Schuljahresende nach schriftlicher Erkl\u00e4rung an den Vorstand. In besonderen F\u00e4llen wie Umzug, Schulwechsel etc. kann der Austritt zum Monatsende erfolgen.<br>4. Der Ausschluss erfolgt, wenn sich das Mitglied vereinssch\u00e4digend verh\u00e4lt. \u00dcber den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand mit 2\/3 Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 6<br>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen, Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten und bei Mitgliederversammlungen ihre Stimme abzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung und Beschl\u00fcsse des Vereins zu befolgen, die f\u00e4lligen Beitr\u00e4ge fristgerecht zu bezahlen und den Verein zur Durchf\u00fchrung seiner Zwecke im Sinne des Paragraphen 2 zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 7<br>Beitr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>1. Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, \u00fcber dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft.<br>2. Er ist f\u00fcr ein Schuljahr im voraus zu Beginn des Schuljahres zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8<br>Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<br>Der Vorstand<br>Die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9<br>Der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>a) der \/ dem Vorsitzenden<br>b) der \/ dem stellvertretenden Vorsitzenden<br>c) der Schriftf\u00fchrerin \/ dem Schriftf\u00fchrer<br>d) der Kassiererin \/ dem Kassierer<br>e) einem Mitglied des Schulelternrates<br>f) einem Mitglied des Kollegiums der Schule<br>g) der Schulleiterin \/ dem Schulleiter als geborenem Mitglied<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Vorstand nach den Buchstaben a) bis d) wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Auf Antrag ist die Wahl geheim durchzuf\u00fchren.<br>3. Ein Mitglied des Vorstands nach den Buchstaben a) bis d) kann durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2\/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder vorzeitig aus dem Amt abgew\u00e4hlt werden.<br>4. Das Mitglied nach Buchstabe e) wird vom Schulelternrat, das Mitglied nach Buchstabe f) wird vom Kollegium f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt.<br>5. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch die Vorsitzende \/ den Vorsitzenden und durch die stellvertretende Vorsitzende \/ den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.<br>6. Im Innenverh\u00e4ltnis wird der Verein durch die Vorsitzende \/ den Vorsitzenden, bei deren \/ dessen Verhinderung durch die stellvertretende Vorsitzende \/ den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 10<br>Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Ihm obliegt die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung, die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse, die Erstellung und Durchf\u00fchrung des Haushaltsplanes, die Erstellung eines Jahresberichts und die Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Beschl\u00fcsse des Vorstandes m\u00fcssen mit Mehrheit gefasst werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Zum Abschluss von Rechtsgesch\u00e4ften, die einen Wert von 100,00 DM oder den entsprechenden Wert in Euro \u00fcbersteigen, bedarf es eines Vorstandsbeschlusses mit Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Kassiererin \/ der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und f\u00fchrt Buch \u00fcber Einnahmen und Ausgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 11<br>Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden. Hierzu ist er verpflichtet, wenn ein F\u00fcnftel der Mitglieder des Vereins unter Angabe von Gr\u00fcnden die Einberufung f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mit Angabe einer Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Aushang in den Schulstandorten.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Tagesordnung kann auf Antrag durch die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Die Schriftf\u00fchrerin \/ der Schriftf\u00fchrer fertigt von jeder Mitgliederversammlung eine Niederschrift mit den Beratungsergebnissen und Beschl\u00fcssen; diese ist von ihr \/ ihm, der Vorsitzenden \/ dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied der Versammlung zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 12<br>Aufgaben der Mitgliederversammlung<br>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br>a) Wahl bzw. Abwahl der Vorstandsmitglieder nach \u00a7 9 Buchstaben a) bis d)<br>b) Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren<br>c) Entgegennahme des Jahres- und des Kassenberichtes des Vorstands, des Pr\u00fcfungsberichtes der Kassenpr\u00fcfer und die Erteilung der Entlastung<br>d) Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br>e) Beschluss \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder<br>f) Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereines mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hallo an alle Eltern &amp; Interessierte des F\u00f6rdervereins! Das Ziel des F\u00f6rdervereines ist es, den Kindern an beiden Schulstandorten durch gezielte Ma\u00dfnahmen das Leben zu vereinfachen und zu versch\u00f6nern; sei es in den Pausen oder auch im t\u00e4glichen Unterricht. 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