Ihr Kind ist erkrankt

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, verständigen Sie uns bitte unbedingt gleich am ersten Tag und teilen uns den Grund des Fernbleibens mit.

Rufen Sie vor 7.45 Uhr in der Schule an und hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

  • Tel.: 73358 

Für alle Fehltage ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese können Sie Ihrem Kind an seinem ersten Schultag nach seiner Genesung mitgeben.

Über Unterrichtsinhalte und nachzuarbeitende Aufgaben müssen Sie sich bei der Klassenleitung erkundigen und diese ggf. in der Schule abholen.

Für die Freistellung vom Sport- oder Schwimmunterricht ist immer eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten oder ein ärztliches Attest erforderlich.

Vor oder nach Arztterminen besteht Schulpflicht. Eine Bestätigung des Termins durch den Arzt geben Sie Ihrem Kind mit in die Schule.

Sollten Sie verschlafen haben, schicken Sie Ihr Kind bitte trotzdem und umgehend zur Schule.

Stand: Februar 2019