{"id":135,"date":"2025-09-11T09:08:27","date_gmt":"2025-09-11T07:08:27","guid":{"rendered":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsh\/?p=135"},"modified":"2026-01-29T12:12:13","modified_gmt":"2026-01-29T11:12:13","slug":"schulordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsh\/2025\/09\/11\/schulordnung\/","title":{"rendered":"SCHULORDNUNG"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unsere Schulordnung &#8211; Hausordnung<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u2013 F\u00fcr ein fr\u00f6hliches, sicheres und respektvolles Miteinander \u2013<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Schulordnung soll das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller an dieser Schule t\u00e4tigen Personen regeln. Sie erwartet dabei von jedem h\u00f6fliche Umgangsformen, gegenseitige Wertsch\u00e4tzung und R\u00fccksichtnahme. Im Rahmen des Klassenrates werden die Klassenregeln sowie die gemeinsam erarbeiteten Schulregeln in der Schulvereinbarung regelm\u00e4\u00dfig besprochen.<br><br>Die Anweisungen aller Lehrkr\u00e4fte und Mitarbeiter der Schule sind zu befolgen.<br>Beschwerden: Bei einer Beschwerde oder einem Problem wird sich zun\u00e4chst an die betroffene Person gewandt, da nach dem Prinzip der Offenheit verfahren wird. Beschwerdeweg: Fachlehrkraft &#8211; Klassenlehrkraft \u2013 Schulleitung (siehe Beschwerdekonzept).<br><br>Kontakt mit Lehrkr\u00e4ften: Lehrkr\u00e4fte werden per E-Mail \u00fcber IServ oder per kurzer Notiz im Schulplaner kontaktiert.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><\/h4>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Unterrichtsorganisation:<br>Der Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr. Das Schulgeb\u00e4ude wird 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ge\u00f6ffnet. Die Unterrichtsr\u00e4ume und die Flure d\u00fcrfen um 7:45 Uhr betreten werden. W\u00e4hrend des Unterrichts sind in der Regel sowohl das Kauen von Kaugummis als auch das Tragen von M\u00fctzen unerw\u00fcnscht. Sollte die unterrichtende Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, fragen die KlassensprecherInnen im Sekretariat nach. Wenn aus schulinternen Gr\u00fcnden der planm\u00e4\u00dfige Unterricht nicht erteilt werden kann, wird ein Vertretungsplan angefertigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Pausenordnung<br>In der gro\u00dfen Pause verlassen alle Sch\u00fclerInnen die Unterrichtsr\u00e4ume. Der Aufenthalt in den Fluren und in den Treppenh\u00e4usern ist nicht gestattet. Die Sch\u00fclerInnen halten sich w\u00e4hrend der Pausen auf dem Schulhof und bei Regen in den Clustern auf. In Regenpausen f\u00fchrt die Lehrkraft Aufsicht, die vorher in der jeweiligen Klasse war. F\u00fcr den regul\u00e4ren Pausenbetrieb gibt es einen Aufsichtsplan. Nach dem Klingeln gehen alle Sch\u00fclerInnen in ihre Klassen. Auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde ist das Fu\u00dfballspielen mit harten B\u00e4llen verboten. Bei trockenem Wetter sind Schaumb\u00e4lle erlaubt. Das<br>Werfen von Schneeb\u00e4llen, Steinen, Sand, etc. ist grunds\u00e4tzlich verboten. Jede Klasse soll eine Hofspielebox im Klassenraum haben. Ein Ausleihdienst ist hierf\u00fcr klassenintern organisiert.<br>Die Sch\u00fclertoiletten sind keine Aufenthaltsr\u00e4ume. Im Interesse aller sind sie in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Das bedeutet, dass in den Toiletten weder geklettert wird noch die W\u00e4nde und T\u00fcren beschmiert werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Aufenthalt im Schulgeb\u00e4ude<br>Die Haupteingangst\u00fcr des Schulgeb\u00e4udes sind w\u00e4hrend der Unterrichtszeiten verschlossen. Eltern, G\u00e4ste und Besucher melden sich, sofern sie nicht \u00fcber die jeweilige Lehrkraft angemeldet sind, \u00fcber das Sekretariat an. Eine Klingel befindet sich neben der Haupteingangst\u00fcr.<br>Das Geb\u00e4ude wird nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Ganztag verschlossen. Fach- und Lehrmittelr\u00e4ume sowie Lehrerzimmer d\u00fcrfen von Sch\u00fclerInnen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.<br>Jede Klasse ist f\u00fcr den Zustand des Unterrichtsraumes verantwortlich. Die St\u00fchle werden nach Unterrichtsschluss hochgestellt. Die Fenster werden geschlossen, bei Bedarf k\u00f6nnen jedoch die Fenster mit \u201eAu\u00dfennetz\u201c offen bleiben. Die Sch\u00fclerInnen sollen die Schule unmittelbar nach dem Unterrichtsschluss\/Ganztag verlassen und den Heimweg antreten.<\/li>\n\n\n\n<li>Verhalten bei Notf\u00e4llen<br>Bei Feueralarm ist nach den ausgeh\u00e4ngten Alarmpl\u00e4nen zu verfahren, die ausgewiesenen Fluchtpl\u00e4ne sind zu benutzen. Die Klasse richtet sich nach den Anweisungen der Lehrkraft.<br>Unf\u00e4lle auf dem Schulweg bzw. auf dem Schulgrundst\u00fcck sind sofort im Sekretariat mitzuteilen, damit sie unverz\u00fcglich dem GUV gemeldet werden k\u00f6nnen.<\/li>\n\n\n\n<li>Fahrr\u00e4der\/\u201cElterntaxis\u201c<br>Sch\u00fclerInnen d\u00fcrfen mit einem verkehrssicheren Fahrrad\/Roller und Helm zur Schule fahren. Es wird gew\u00fcnscht m\u00f6glichst nicht mit dem Auto zur Schule gefahren zu werden. Der Parkplatz ist kein Aufenthaltsbereich f\u00fcr \u201eElterntaxis\u201c und eine Einbahnstra\u00dfe. Wenn n\u00f6tig ist der Parkplatz als Durchfahrtsstra\u00dfe gedacht, bis zu deren Ende die Eltern durchfahren und erst am Ende die Kinder aussteigen lassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Elektronische Ger\u00e4te<br>Handy, Smartwatch und andere elektronische Ger\u00e4te aller Sch\u00fclerInnen m\u00fcssen w\u00e4hrend der Schulzeit ausgeschaltet sein und in der Schultasche verwahrt werden. Ausnahmen davon m\u00fcssen mit der unterrichtenden oder Aufsicht f\u00fchrenden Lehrkraft abgesprochen werden. Bei Besch\u00e4digung oder Verlust wird der Schaden nicht erstattet.<\/li>\n\n\n\n<li>Mutwillige Besch\u00e4digung<br>Wenn ein Sch\u00fcler\/eine Sch\u00fclerin mutwillig einen Schaden innerhalb der Schule oder des Schulgrundst\u00fcckes angerichtet hat, m\u00fcssen die Eltern f\u00fcr den Schaden aufkommen.<\/li>\n\n\n\n<li>Krankmeldungen \/Fehlzeiten<br>8.1 Krankheit<br>F\u00fcr Eltern besteht die Mitteilungspflicht, wenn Ihr Kind ein oder mehrere Unterrichtsstunden\/einen oder mehrere Schultage dem Unterricht fernbleibt. Die Meldung sollte vor Beginn des Unterrichts bis sp\u00e4testens 7:30 Uhr per Mitteilung in IServ an die bekannte zentrale E-Mail-Adresse (kr&#97;&#110;&#x6b;&#x6d;&#x65;&#x6c;du&#110;&#103;&#x40;&#x67;&#x73;&#x6d;-s&#101;&#101;&#108;&#x7a;&#x65;&#x2e;&#x65;u), erfolgen.<br>In besonderen F\u00e4llen kann die Schulleitung die Vorlage eines \u00e4rztlichen Attests verlangen. Diese kann nach dem Nieders\u00e4chsischen Schulgesetz in besonderen F\u00e4llen bereits ab dem ersten Fehltag verlangt werden.<br>Vor oder nach den Ferien und verl\u00e4ngerten Wochenenden m\u00fcssen Krankheitstage immer \u00e4rztlich bescheinigt werden.<br>8.2 Arzt- und\/oder Beh\u00f6rdentermine<br>Die Klassenlehrkraft wird vor dem Termin in Kenntnis gesetzt. Nach dem Termin wird unverz\u00fcglich eine Bescheinigung des Arztes\/der \u00c4rztin oder der Beh\u00f6rde vorgelegt.<br>8.3 Meldepflichtige Krankheiten<br>Wird bei einer Sch\u00fclerin\/einem Sch\u00fcler oder einem Mitglied des Haushaltes eine meldepflichtige Krankheit festgestellt, muss diese unverz\u00fcglich der Schule gemeldet werden. In manchen F\u00e4llen m\u00fcssen die \u00fcbrigen Sch\u00fclerInnen ohne Angabe des Namens des betroffenen Kindes \u00fcber das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informiert werden oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendige Ma\u00dfnahmen ergriffen werden, um eine Weiterverbreitung vorzubeugen. Das betroffene Kind darf erst nach Vorlage einer \u00e4rztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen.<br>Meldepflichtige Krankheiten sind u.a.: Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentz\u00fcndung durch Hib-Bakterien, Meninggokken-Infektion, Kr\u00e4tze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A, bakterielle Ruhr, Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Durchfall durch EHEC-Bakterien, h\u00e4morrhagisches Fieber, Pest, Kinderl\u00e4hmung.<br>8.4 Kopflausbefall<br>Kopflausbefall ist meldepflichtig. Die Eltern informieren umgehend die Klassenlehrkraft per Iserv. Das betroffene Kind darf erst nach erfolgreicher Behandlung mit einem geeigneten Mittel, allerdings ohne \u00e4rztliches Attest, wieder die Schule besuchen.<br>8.5 Beurlaubung<br>Eine Beurlaubung ist fr\u00fchestm\u00f6glich unter Angabe des Grundes bei der Schulleitung zu beantragen, Unterlagen und Bescheinigungen m\u00fcssen beigef\u00fcgt werden. Bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien m\u00fcssen besondere Ma\u00dfst\u00e4be angelegt werden. Es k\u00f6nnen genehmigt werden: Beurlaubungen f\u00fcr Kuren, die \u00e4rztlich f\u00fcr notwendig gehalten werden oder Urlaub, der aus betrieblichen Gr\u00fcnden w\u00e4hrend der Schulferien nicht genommen werden kann. Fehlzeiten vor oder nach den Ferien, f\u00fcr die keine Beurlaubung genehmigt wurden, m\u00fcssen durch ein \u00e4rztliches Attest belegt werden.<br>Die Klassenleitung kann in der Regel bei einem Tag die Beurlaubung genehmigen. Handelt es sich um mehrere Tage oder um einen Tag direkt vor oder im Anschluss an die Ferien, leitet die Klassenleitung den Antrag an die Schulleitung weiter.<br>Unentschuldigtes Fehlen stellt eine Schulpflichtverletzung dar! Sie wird mit einer Schulpflichtverletzungsanzeige und ggf. mit einer Ordnungsma\u00dfnahme durch die Stadt Seelze geahndet.<\/li>\n\n\n\n<li>Datenschutz<br>Die Schule erhebt und speichert personenbezogene Daten der Sch\u00fclerInnen und der Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erf\u00fcllung des Bildungsauftrags oder der F\u00fcrsorgeaufgaben, zur Erziehung oder F\u00f6rderung der Sch\u00fclerInnen oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualit\u00e4t oder zur Erf\u00fcllung von Aufgaben der Schulaufsicht, soweit dies erforderlich ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Gesundes Fr\u00fchst\u00fcck<br>Unsere Schule nimmt am Obst-\/Gem\u00fcseprogramm des Landes teil, sofern es genehmigt wird. Es wird darum gebeten den Sch\u00fclerInnen ein gesundes Fr\u00fchst\u00fcck mit zur Schule zu geben. Hierzu z\u00e4hlt der Verzicht auf S\u00fc\u00dfigkeiten sowie auf zuckerhaltige Getr\u00e4nke.<\/li>\n\n\n\n<li>Schulwechsel<br>Bei einem beabsichtigten Schulwechsel (z.B. wegen Umzugs) wird Kontakt mit der Klassenleitung und der Verwaltung aufgenommen, damit alle Formalit\u00e4ten sowie R\u00fcckgabe von Schulb\u00fcchern, Fahrkarte, u. a. rechtzeitig erledigt werden k\u00f6nnen.<br>12 . Sportunterricht<br>Zum Sportunterricht bringen die Sch\u00fclerInnen eine Sporttasche mit. In die Tasche geh\u00f6ren: Sportoberteil, Sporthose und Turnschuhe mit heller Sohle. Am Tag des Sportunterrichts sollte weder Uhr noch Schmuck getragen werden, da diese f\u00fcr den Sportunterricht zwingend abzulegen sind. Bei etwaigem Verlust \u00fcbernimmt die Schule keinerlei Haftung.<br>F\u00fcr den Schwimmunterricht werden ein Handtuch, Duschsachen, eine Badehose\/ein Badeanzug ben\u00f6tigt.<br>Ist ein Kind verletzt oder krank, sodass es zwar in die Schule geht, aber nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, braucht es eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Die Sch\u00fclerin\/der Sch\u00fcler muss trotzdem beim Sportunterricht anwesend sein und Turnschuhe dabeihaben.<\/li>\n\n\n\n<li>Sportunf\u00e4higkeit<br>Der Sch\u00fclerin\/dem Sch\u00fcler wird vor dem Sportunterricht eine \u00e4rztliche Bescheinigung f\u00fcr die Sportlehrkraft mitgegeben.<\/li>\n\n\n\n<li>Unfall<br>Sch\u00fclerInnen sind auf dem Schulweg, w\u00e4hrend der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen \u00fcber den Gemeindeunfallverband versichert. Deshalb darf w\u00e4hrend der Unterrichtszeit das Schulgel\u00e4nde nicht verlassen werden. Hat eine Sch\u00fclerin\/ein Sch\u00fcler einen Unfall, wird unverz\u00fcglich das Sekretariat informiert, damit eine Unfallanzeige geschrieben wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Verbote<br>Rauchen und Alkohol-\/Drogenkonsum sind im ganzen Schulgeb\u00e4ude sowie auf dem gesamten Schulgel\u00e4nde w\u00e4hrend der Schulzeit sowie vor und nach der Schulzeit verboten. Es d\u00fcrfen keine B\u00f6ller, Waffen oder Waffennachbildungen in die Schule oder zu Schulveranstaltungen (z. B. Ausfl\u00fcge, Klassenfahrten) mitgebracht werden (s. Waffenerlass).<br>Unter dieses Verbot fallen:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>und alle Dinge, die f\u00fcr den Unterricht nicht ben\u00f6tigt werden, aber unter Umst\u00e4nden gef\u00e4hrlich werden k\u00f6nnen (wie z. B. Laserpointer, Schraubenzieher, Hammer).<br>Tausch- und Sammelgegenst\u00e4nde jeglicher Art, wie z.B. Sammelkarten sind untersagt.<\/p>\n\n\n\n<p>Schusswaffen jeglicher Art, auch Schreckschusswaffen, Soft-Air-Pistolen, Signalpistolen, Gaspistolen und Sprayflaschen mit gef\u00e4hrlichem Inhalt sowie deren Nachbildungen,<\/p>\n\n\n\n<p>Munition, Feuerwerksk\u00f6rper und alle brennbaren Stoffe (auch Haarspray) sowie Streichh\u00f6lzer und Feuerzeuge,<\/p>\n\n\n\n<p>Messer jeglicher Art (z. B. Taschenmesser, Springmesser, Fallmesser, Butterfly-Messer, Hobbymesser) sowie deren Nachbildungen,<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Schulordnung &#8211; Hausordnung \u2013 F\u00fcr ein fr\u00f6hliches, sicheres und respektvolles Miteinander \u2013 Diese Schulordnung soll das Zusammenleben und die Zusammenarbeit aller an dieser Schule t\u00e4tigen Personen regeln. Sie erwartet dabei von jedem h\u00f6fliche Umgangsformen, gegenseitige Wertsch\u00e4tzung und R\u00fccksichtnahme. 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