Monat: Februar 2010

  • Anfang – Einschulung

    Der erste Schultag ist ein wichtiger Tag. Damit die ganze Familie Gelegenheit hat, daran teilzunehmen, ist die Einschulung jeweils am ersten Samstag nach Beginn eines neuen Schuljahres.

    Wir beginnen mit einem Gottesdienst um 09:00 Uhr in der Kirche, anschließend um 09:45 Uhr ist die Einschulungsfeier in der Grundschule. Zu diesem Tag erhalten Sie eine gesonderte Einladung.

  • Klassenfahrten / Ausflüge

    Eintägige Klassenfahrten werden in jedem Schuljahr ein- bis zweimal durchgeführt, wobei eine Fahrt fast immer einen kulturell-musischen Aspekt umfasst, wie z. B. eine Theaterfahrt zum Weihnachtsmärchen.

    Wandertage und Unterrichtsgänge in die nähere Umgebung finden zu gegebenem Anlass zusätzlich statt.

  • Allgemeine Angaben zur Schule

    Anschrift:
    Grundschule Lindenberg, Bunsenstraße 22, 38126 Braunschweig
    Telefon: 05 31/2 64 07 10, Telefax: 05 31/2 64 07 33
    Sekretariat: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    E-Mail: gs.lindenberg@braunschweig.de
    Schulleitung: Vanessa Ludorf
    Schulträger: Stadt Braunschweig

  • Arbeitsgemeinschaften – AG

    Für das 3. und 4. Schuljahr wird wöchentlich eine AG Stunde in verschiedenen Bereichen angeboten. Dabei ist jede Grundschule unabhängig und gestalterisch frei. Bei uns in der Grundschule Lindenberg werden meistens angeboten:

    • Koch-AG
    • Tischtennis-AG
    • Schach-AG
    • Streitschlichter-AG
    • Töpfer-AG
    • Chor
    • Fitness-AG etc.

    Die Kinder dürfen frei daraus wählen, müssen aber verpflichtend und regelmäßig an einer AG teilnehmen. Nach einem halben Jahr darf gewechselt werden. Es gibt keine Zensuren, jedoch werden besondere Fähigkeiten im Zeugnis vermerkt.

  • Betreuung

    Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ können die Kinder außerhalb des Unterrichts an einer Betreuung teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie 5 Zeitstunden (bei uns von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr) in der Schule verbleiben. Die Teilnahme an den Betreuungsstunden, die Randstunden sind, ist freiwillig. Wenn Sie Ihr Kind für die Betreuung in einem Schulhalbjahr anmelden, dann ist die regelmäßige Teilnahme verpflichtend. Dieses ist für die Kinder der Klassen 1 und 2 interessant. Die Klassen 3 und 4 haben ohnehin fünf Stunden Unterricht pro Tag.

  • Bewegungsförderung

    Pausenspielzeug kann einerseits im „Bauwagen“, der auf dem Schulhof steht, ausgeliehen oder aber aus der in den Klassen vorhandenen „Spielkiste“ mitgenommen werden.

    Regenpausen werden bei extrem schlechten Witterungsbedingungen eingeläutet. Die Kinder haben die Möglichkeit, in den Klassenräumen Brettspiele etc. zu spielen.

  • Busfahrkarten

    (ÖPNV – Öffentl. Personennahverkehr)
    Die Fahrschüler der Grundschulen Braunschweigs erhalten von der Stadt eine Busfahrkarte für den Weg zur Schule, wenn eine entsprechende Entfernung von mindestens 2,0 km vorliegt. Der Jahresausweis bzw. der Antrag dazu wird zu Beginn durch die Grundschule ausgehändigt. Die Kinder des ersten Schuljahres, die entsprechend weit von der Schule entfernt wohnen, werden mit dem Taxi befördert.

  • Beurlaubungen

    Beurlaubungen aus familiären Gründen außerhalb der regulären Ferien werden in der Regel auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der Erlasslage erteilt.

    Als Eltern müssen Sie in einem solchen Fall dafür sorgen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.

    Urlaubsreisen außerhalb der regulären Ferien können nicht genehmigt werden.

  • Bastelmaterial

    Für Bastelmaterial, Kopien etc. sammeln wir pro Kind im Schuljahr, in Absprache mit dem Schulelternrat, einen vereinbarten Betrag ein. Hierzu erhalten Sie zu dem entsprechenden Zeitpunkt einen Informationsbrief.

  • Englisch

    Mit der Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ wurde für alle Schüler des 3. und 4. Schuljahres das Fach Englisch verpflichtend eingeführt. Es werden zwei Stunden pro Woche erteilt.

    Anders als im Unterricht der weiterführenden Schulen soll das frühe Fremdsprachenlernen überwiegend mündlich, handlungsorientiert und spielerisch-musisch geschehen.

    Im 3. Schuljahr bleibt es bewertungsfrei, im 4. Schuljahr erhalten die Kinder eine Zensur.