{"id":28,"date":"2016-11-27T11:58:26","date_gmt":"2016-11-27T10:58:26","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/?page_id=28"},"modified":"2017-04-16T22:29:47","modified_gmt":"2017-04-16T20:29:47","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/foerderverein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1>Satzung des F\u00f6rdervereins der Grundschule Marienwerder e.V.<\/h1>\n<p style=\"text-align: left\">\u00a7 1. Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n\u00a7 2. Vereinszweck<br \/>\n\u00a7 3. Mittel<br \/>\n\u00a7 4. Mitgliedschaft<br \/>\n\u00a7 5. \u00a0Beitr\u00e4ge<br \/>\n\u00a7 6. Organe des Vereins<br \/>\n\u00a7 7. Die Mitgliederversammlung<br \/>\n\u00a7 8. Der Vorstand<br \/>\n\u00a79. Rechnungspr\u00fcfung<br \/>\n\u00a7 10. Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n\u00a7 11. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left\"><strong>1. Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen ,,F\u00f6rderverein der Grundschule Marienwerder\u201c, nach der Eintragung mit dem Zusatz ,,e. V.\u201c<\/p>\n<p>(2) Sitz des Vereins ist Hannover. Er wird im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen.<\/p>\n<p>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Schuljahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>2. Vereinszweck<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Der Verein will die Erziehung und Bildung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Grundschule Marienwerder f\u00f6rdern. Er ist um ein breit gef\u00e4chertes, zukunftsweisendes Bildungsangebot bem\u00fcht, unterst\u00fctzt diesbez\u00fcgliche Initiativen und sorgt f\u00fcr deren Realisierung. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt sozial benachteiligten Kindern, denen eine schulische Ausbildung ohne Beeintr\u00e4chtigung durch Hunger oder Diskriminierung aus finanziellen Gr\u00fcnden erm\u00f6glicht werden soll.<\/p>\n<p>(2) Dieser Zweck wird erreicht insbesondere durch:<\/p>\n<p>&#8211; Erweiterung und Vertiefung der schulischen Lernm\u00f6glichkeiten (Hinzuziehung von Experten und Bereitstellung von M\u00f6glichkeiten);<\/p>\n<p>&#8211; Planung und Unterst\u00fctzung gemeinschaftsf\u00f6rdernder Veranstaltungen;<\/p>\n<p>&#8211; Zusch\u00fcsse zu schulischen Veranstaltungen, die mit Kosten f\u00fcr Schulkinder verbunden sind (z. B. Gemeinschaftsaufenthalte, Schulwanderungen oder andere Veranstaltungen);<\/p>\n<p>&#8211; Finanzierung von Lernmaterial, das nicht unter die Lernmittelfreiheit f\u00e4llt;<\/p>\n<p>&#8211; Beschaffung von Instrumenten und Ger\u00e4ten f\u00fcr eine erweiterte musische und sportliche Erziehung;<\/p>\n<p>&#8211; ideelle und materielle Unterst\u00fctzung der Schularbeit allgemein, insbesondere soweit sie die Vermeidung bzw. Linderung einer Beeintr\u00e4chtigung schulischer Chancen von Kindern aufgrund ihrer sozialen Herkunft zum Ziel hat;<\/p>\n<p>&#8211; finanzielle F\u00f6rderung von Schulmahlzeiten f\u00fcr bed\u00fcrftige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler;<\/p>\n<p>&#8211; Kooperation mit Partnern, die \u00e4hnliche Ziele verfolgen;<\/p>\n<p>Die Leistungsf\u00e4higkeit der Eltern (im finanziellen, sozialen und kulturellen Bereich) sollte ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>(3) Der Verein dient ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken im Sinne des Abschnittes ,,Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>3. Mittel<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Die zur Erreichung seines Zwecks n\u00f6tigen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliederbeitr\u00e4ge, Veranstaltungen sowie Spenden jeglicher Art.<\/p>\n<p>(2) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>4. Mitgliedschaft<\/strong><\/h3>\n<p>(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, insbesondere ehemalige, jetzige und zuk\u00fcnftige Eltern, ehemalige und jetzige Lehrkr\u00e4fte, ehemalige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie Freunde der Schule.<\/p>\n<p>(2) Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch K\u00fcndigung, Ausschluss oder Tod.<\/p>\n<p>(4) Die K\u00fcndigung kann zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgen. Sie muss dem Vorstand sp\u00e4testens bis Ende April des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>(5) Der Ausschluss kann erfolgen:<\/p>\n<p>&#8211; wenn ein Mitglied mit mehr als einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist und trotz Mahnung nach Ablauf eines Monats nicht gezahlt hat<\/p>\n<p>&#8211; wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt<\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit<\/p>\n<p>(6) Geleistete Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckgezahlt. Das Mitglied ist auch nach seinem Ausscheiden zur Bezahlung r\u00fcckst\u00e4ndiger Beitr\u00e4ge verpflichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>5. Beitr\u00e4ge<\/strong><\/h3>\n<p>Die Mitglieder zahlen Beitr\u00e4ge. Es sind Jahresbeitr\u00e4ge, die jeweils zum 1. August eines Jahres f\u00e4llig sind. \u00dcber die H\u00f6he des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>6. Organe des Vereins<\/strong><\/h3>\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>7. Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/h3>\n<p>(1)Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste beschlussfassende Organ des Vereins. Sie tagt mindestens einmal j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>(2)Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand nach Bedarf einzuberufen oder dann, wenn die Einberufung von mindestens 20% der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/p>\n<p>(3)Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schrifflich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens zehn Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.<\/p>\n<p>(4)Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft insbesondere \u00fcber<\/p>\n<p>&#8211; die Beitragsh\u00f6he,<\/p>\n<p>&#8211; die Genehmigung des Jahresabschlusses (Rechnungsbericht),<\/p>\n<p>&#8211; Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n<p>&#8211; Wahl des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer(innen),<\/p>\n<p>&#8211; Satzungs\u00e4nderungen,<\/p>\n<p>&#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>(5)Jede satzungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(6)Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>(7)Bei Wahlen wird die Entscheidung im ersten Wahlgang mit absoluter Stimmenmehrheit getroffen; im zweiten Wahlgang ist der <em>1 <\/em>die Bewerber(in) mit der einfachen Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>(8)\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem\/der Schriftf\u00fchrer(in) und einem weiteren anwesenden Mitglied unterzeichnet wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>8. Der Vorstand<\/strong><\/h3>\n<p>(1)Der Vorstand besteht aus<\/p>\n<ol>\n<li>a) dem\/der Vorsitzenden<\/li>\n<li>b) einem\/einer Stellvertreter(in)<\/li>\n<li>c) dem\/der Schatzmeister(in)<\/li>\n<li>d) dem\/der Schriftf\u00fchrer(in)<\/li>\n<li>e) drei Beisitzer(innen)n.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(2)Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr eine Amtszeit von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Bei der Wahl des Gr\u00fcndungsvorstandes werden die unter b) und e) genannten Vorstandsmitglieder nur f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3)Dem Vorstand sollte jeweils mindestens ein Mitglied des Schulelternbeirats und des Lehrerkollegiums der Grundschule Marienwerder angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>(4)Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand ein anderes Vereinsmitglied f\u00fcr die restliche Dauer in den Vorstand berufen.<\/p>\n<p>(5)Der\/Die Vorsitzende und sein(e)\/ihr(e) Stellvertreter(in) vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie sind der Vorstand im Sinne des <em>\u00a7 <\/em>26 BGB und sind einzeln zeichnungsberechtigt.<\/p>\n<p>(6)Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins.<\/p>\n<p>(7)Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt.<\/p>\n<p>(8)\u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem\/der Schriftf\u00fchrer(in) unterzeichnet wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>9. Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/h3>\n<p>Die Jahresrechnung ist von zwei Rechnungspr\u00fcfer(innen)n, die f\u00fcr zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden und dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen, zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>10. Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/h3>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen vom Vorstand oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder beantragt werden. \u00dcber den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>11. Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h3>\n<p>(1)F\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf es einer Mitgliederversammlung ausschlie\u00dflich zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dies beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(2)Der Vorstand bleibt im Amt bis zur Abwicklung aller erforderlichen Gesch\u00e4fte.<\/p>\n<p>(3)Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Grundschule Marienwerder unter der Ma\u00dfgabe, es dem urspr\u00fcnglichen Zweck entsprechend zu verwenden.<\/p>\n<p>(4)Beschl\u00fcsse \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens des Vereins bei Aufl\u00f6sung werden erst nach Zustimmung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des F\u00f6rdervereins der Grundschule Marienwerder e.V. \u00a7 1. Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr \u00a7 2. Vereinszweck \u00a7 3. Mittel \u00a7 4. Mitgliedschaft \u00a7 5. \u00a0Beitr\u00e4ge &hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":1277,"featured_media":0,"parent":14,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-28","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/28","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1277"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=28"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/28\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":67,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/28\/revisions\/67"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/14"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsmarie\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=28"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}