Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen?
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt. Dieses ist auch im Schulplaner abgedruckt.
Abmeldung vom Ganztag
Die Teilnahme an unserem offenen Ganztagsangebot ist freiwillig. Für Kinder, die zum Ganztag angemeldet sind, gilt die Schulpflicht (NSchG §63) dann jedoch auch für die gesamte Zeit im Ganztag. Die Abmelderegelungen gelten somit für den Unterricht und für den Ganztag.
- Melden Sie sich frühzeitig in der Schule, wenn Ihr Kind aus wichtigem Anlass für einen Tag vom Ganztag abgemeldet werden soll, bzw. frühzeitig abgeholt werden muss. Eine kurze Notiz im Schulplaner am Tag des Fehlens ist nicht ausreichend. Sprechen Sie dies im Notfall vorher im Sekretariat ab.
- Frühzeitige und zuvor abgesprochene Abholungen sind nur zu den vorhandenen Abholzeiten möglich.
Befreiung vom Sportunterricht
Sie können Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen schriftlich bei der Sportlehrkraft vom Sportunterricht befreien lassen. Hierzu bedarf es die Zustimmung der Lehrkraft.
Eine Befreiung über mehr als eine Woche muss formlos aber begründet bei der Schulleitung beantragt werden. Dies gilt auch nach der zweiten Einzelbefreiung in Folge.
Schulvermeidung
Schulvermeidung ist ein wichtiges und ernstzunehmendes Thema, welches schnell angesprochen werden sollte. Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie im Flyer des Landkreises Schaumburg.
Vorgehen bei Läusen
Wenn bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen vorhanden sind, sind Sie nach §34 Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Schule zu melden. Wir melden dies an das Gesundheitsamt weiter. Die Meldung hat den Vorteil, dass bei Freunden und Klassenkameraden Ihres Kindes kontrolliert und somit eine Weiterverbreitung verhindert werden kann.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit einem handelsüblichen Mittel gegen Läuse. Behandeln Sie gemäß Packungsbeilagen der Läusemittel auch die Umgebung wie Bettzeug, Sofa, Kleidung, Kuscheltiere, etc.
- Nach der Behandlung darf das Kind die Schule wieder besuchen. Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen, dass Ihr Kind nissenfrei ist. Geben Sie diese Bescheinigung bei der Klassenlehrkraft ab.