Ganztag

Regelungen für die Teilnahme am Ganztagsangebot

  • Alle Anmeldungen sind nur mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gültig. Liegt keine Anmeldung vor, ist eine Teilnahme am Nachmittagsangebot nicht möglich.
  • Abmeldungen während des Halbjahres sind nicht möglich.
  • Die Schüler haben am Nachmittag den Anweisungen der Aufsichtsperson, der Betreuungskräften und den AG – Leitern zu folgen. Bei wiederholter Missachtung wird Ihr Kind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Hausaufgabenbetreuung

  • Für die Schüler der Grundschule gibt es an drei Tagen (dienstags – donnerstags) eine Hausaufgabenbetreuung im Rahmen der Nachmittagsangebote (13.30 – 14.15 Uhr).
  • Die Kontrolle der Hausaufgaben und das Üben für Tests / Lernzielkontrollen liegen jedoch in der Verantwortung der Eltern.
  • Die Hausaufgabenbetreuung ist kein Förderunterricht. Die Pflicht der Eltern den schulischen Weg ihrer Kinder aktiv zu begleiten, bleibt weiterhin bestehen.

Arbeitsgemeinschaften

  • In den Arbeitsgemeinschaften wird der Freizeit- und Hobbybereich angesprochen.
  • Die Arbeitsgemeinschaften finden von 14.15 bis 15.00Uhr statt.

Mittagessen

Alle Schüler und Schülerinnen, die für den Ganztag angemeldet sind, versammeln sich nach Unterrichtsschluss auf dem Schulhof und gehen gemeinsam zum Vorraum der Turnhalle. Dort können alle Schüler und Schülerinnen miteinander essen. Es ist möglich sich für das Mittagessen anzumelden, um eine warme Mahlzeit zu erhalten oder mitgebrachtes Essen im Vorraum zu verzehren. Das bestellte Mittagessen wird von der ortsansässigen Firma Rippe geliefert.

Die Kosten für ein Mittagessen betragen pro Mahlzeit 3,30 Euro.

Wichtig:

Ist ihr Kind erkrankt und kommt nicht zur Schule, bitten wir auch um Abmeldung für den Ganztag.

Aufsichtsregeln in der Mittagspause

Die Schüler werden in der Mittagspause von Aufsichtspersonen betreut. Die Schultaschen werden in der Grundschule abgestellt. Gemeinsam mit der Aufsichtsperson gehen alle Kinder zum Mittagessen in den Vorraum der Turnhalle. Nach dem Mittagessen gehen die Kinder in Begleitung zurück zur Grundschule und werden dort bis zum Beginn der Hausaufgabenbetreuung ab 13:30 Uhr beaufsichtigt.

Versicherungsschutz / Aufsichtspflicht

Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht der Schule erlöschen, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn während der Mittagspause und am Nachmittag das Schulgelände unerlaubt verlässt. Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass sie das Schulgelände während der Mittagspause und am Nachmittag nicht bzw. nur mit Sondergenehmigung verlassen dürfen.

Fahrschüler

Für Fahrschüler wird ein Bus eingesetzt. Die Abfahrt erfolgt um 15:oo Uhr.

Entschuldigungspflicht

Wenn Ihr Kind nicht am Ganztagsangebot teilnehmen kann, müssen Sie es genau wie für den Vormittagsunterricht beim Klassenlehrer oder im Sekretariat abmelden. Sollte Ihr Kind zum wiederholten Male unentschuldigt in der AG fehlen, behalten wir uns das Recht vor, Ihr Kind vom Ganztagsangebot auszuschließen.