Elternarbeit & Gremien

Die Mitarbeit der Eltern und Sorgeberechtigten in der Schule ist immens wichtig. Ohne die Mitwirkung in verschiedenen Bereichen des schulischen Lebens ist Vieles nur schwer umsetzbar und für manche Abläufe und Aufgaben ist sie sogar unerlässlich.
Hier möchten wir kurz in Auszügen darüber informieren, welche Möglichkeiten der Mitwirkung und -bestimmung Eltern in der Schule haben.

Klassenelternschaft

Die Eltern und Sorgeberechtigten einer Klasse wählen eine Vertretung Ihrer Elternschaft. 
Je zwei Personen (Vorsitzende:r und Stellvertreter:in) werden durch Wahlen zu Beginn der ersten und dritten Klasse und ggf. bei Bedarf zwischenzeitlich für zwei Jahre gewählt.  
Zudem wählt die Klassen-elternschaft die Vertretung für die Klassenkonferenzen. 
Die Wahl Elternvertreter:innen dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrer:innen und Schüler:innen. 
Die Gewählten können Elternsitzungen einberufen sowie bei Bedarf Lehrkräfte zu Gesprächen der Klassenelternschaft einladen. 
(vgl. NSchG §89)

Schulelternrat

Die Verterter:innen der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. 
Auch hier werden aus den beteiligten Personen Vertreter:innen (Schulelternratsvorsitzende:r/ Stellvertreter:in) gewählt sowie Personen, die die Schulelternschaft in Gesamtkonferenzen oder anderen Teilkonferenzen (z.B. Fachkonferenzen) vertreten. 
Die Vorsitzenden laden die Mitglieder:innen des Schulelternrats zu min. zwei Sitzungen im Jahr ein.
(vgl. NSchG §90)




Vertreter:innen im Schulvorstand, Konferenzen und Ausschüssen

Den Schulvorstand bilden die Schulleitung, Lehrkräfte und Elternvertreter:innen. 
Seine Aufgabe ist die Zusammen-arbeit zur Qualitätsentwicklung der schulischen Arbeit. 
Innerhalb des Schulvorstandes werden bspw. Entscheidungen zu Plänen der Schulstruktur oder Unterrichtszeiten sowie über die Verwendung von finanziellen Mitteln getroffen. Aber auch über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen oder Schulpartnerschaften kann entschieden werden. 
(vgl. NSchG §38a,b)