So geht nach den Osterferien weiter! Brief der Schulleiterin und Briefe des Ministers (Stand 08.04.2021)

Ergänzung: Für die Kinder der Notbetreuung gibt es gesonderte Regelungen. Hierzu erhalten die betroffenen Familien eine Mail der Klassenlehrerin. 

Liebe Eltern,
auch nach den Osterferien bleibt das Szenario B bestehen. Doch gibt es einige Änderungen, über die ich Sie hiermit informieren möchte.
Mit der Durchführung von Selbsttest beteiligen wir uns an der Pandemieeindämmung. Der Gesundheitsschutz aller hat für uns höchste Priorität! Wir appellieren an Sie und Ihre Elternverantwortung uns durch die Testung Ihres Kindes zu unterstützen.

Sollten Sie eine Testung nicht durchführen wollen, besteht die Möglichkeit Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Dazu füllen Sie bitte den Antrag aus und lassen ihn der Klassenlehrerin bis spätestens Sonntag, 11.04.21, 16 Uhr, zukommen.

Unten angefügt finden Sie die aktuellen Briefe des Kultusministers zur Durchführung der Selbsttest zu Hause. Bitte lesen Sie diesen Beitrag und die angehängten Briefe genau und gründlich durch.

Für unsere Schule ergibt sich aus den Briefen folgender Ablauf für die kommenden Wochen: 

  • Alle Kinder im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung und alle in Schule Beschäftigten testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause.
  • Es besteht eine Testpflicht. Am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung darf nur mit einem negativen Ergebnis teilgenommen werden.
  • Da viele Tests vor den Osterferien ausgegeben werden konnten, startet der Präsenzunterricht, Tag A, am Montag, 12.04.21 mit der roten Gruppe.
  • Sollte Ihr Kind noch keinen Selbsttest haben, kann dieser am Freitag, 09.04.21 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr am Haupteingang der Schule durch Vorlage des unterschriebenen Infoblatts “Information für Eltern” abgeholt werden.
  • Die Testung findet je nach Unterricht (rot oder gelb) am Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag statt. Für Freitag ist keine weitere Testung vorgesehen. 
  • Nach der Durchführung des Tests bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift bitte die Testdurchführung und das Ergebnis.
  • Die Schule darf nur mit der unterschriebenen Bestätigung der Testdurchführung betreten werden. Ihr Kind wartet bitte an dem gewohnten Eingang und gibt der Lehrkraft den Zettel vor Eintritt in die Schule (am besten hat Ihr Kind den Zettel in der Jackentasche). Eine Vorlage hierfür finden Sie hier.
  • Hat Ihr Kind die unterschriebene Bestätigung vergessen, kann aufgrund fehlender personeller Ressourcen keine Testung in der Schule vorgenommen werden. Wir schicken Ihr Kind direkt nach Hause.
    • Zu Hause könne Sie dann folgendes tun:
      • Sie holen den Test nach und unterschreiben die Bestätigung und schicken Kind nochmal zur Schule.
      • Ihr Kind arbeitet an diesem Tag von zu Hause.
    • Sollte Ihr Kind keine Bestätigung dabei haben und wir können Sie nicht telefonisch erreichen, muss Ihr Kind leider in einem separaten Raum warten, bis Sie Ihr Kind abholen können oder wir die personellen Möglichkeiten haben, Ihr Kind beim Selbsttest zu beaufsichtigen. 
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind am ersten Schultag zusätzlich zur Bestätigung der Durchführung des Selbsttest den unteren Abschnitt des Infoschreibens zu den Selbsttest „Informationen für Eltern“ mit.
  • Ein positiver Selbsttest bedeutet, dass Ihr Kind als Verdachtsfall eingestuft wird und zu Hause bleiben muss. Die Schule ist umgehend zu informieren. Sie kontaktieren ein Testzentrum oder Ihren Hausarzt zur Durchführung eines weiteren Tests.

Ich weiß, dass das für uns alle neue und große Herausforderungen und neue Abläufe zu Hause bedeutet.
Aber ich bin mir sicher, dass wir alle an einer schnellen Eindämmung des Virus interessiert sind und unseren Beitrag dazu leisten wollen.

Bleiben Sie zu zuversichtlich, hoffnungsvoll und vor allem gesund.

Mit herzlichen Grüßen

Nina Kurek, Schulleiterin

Ergänzung: Alle anderen Maßnahmen wie Lüften, Abstandsregeln und Maskenpflicht bleiben selbstverständlich weiterhin gültig.

Pressemitteilung 

Elternbrief 

Elterninfo Testpflicht mit Empfangsbestätigung

Kinderbrief