Zugangsbeschränkung: Zutritt nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses

Eigentlich sind wir eine offene Schule, aber zur Eindämmung der Pandemie setzen wir jetzt selbstverständlich die Zutrittsregelungen für Schulen um.

Somit gilt ab sofort folgende Zutrittsregelung aus der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 des Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig vom 09.04.2021).

 

1.2 Zutrittsregelung                                          

Die Schule darf grundsätzlich nur betreten werden, wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Selbst- oder Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann.
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung oder des bescheinigten Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein.“