{"id":78,"date":"2018-05-07T18:31:47","date_gmt":"2018-05-07T16:31:47","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/?page_id=78"},"modified":"2025-09-22T14:06:59","modified_gmt":"2025-09-22T12:06:59","slug":"schulelternrat","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/schule\/gremien\/schulelternrat\/","title":{"rendered":"Schulelternrat"},"content":{"rendered":"<p>Der Schulelternrat besteht aus der <strong>Gesamtheit aller Elternvertreter<\/strong>. Zudem nimmt die Schulleiterin an allen Sitzungen teil.<\/p>\n<div id='gallery-1' class='gallery galleryid-78 gallery-columns-3 gallery-size-medium'><figure class='gallery-item'>\n\t\t\t<div class='gallery-icon landscape'>\n\t\t\t\t<a href='https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/files\/2025\/09\/SER.jpg'><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"300\" height=\"225\" src=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/files\/2025\/09\/SER-300x225.jpg\" class=\"attachment-medium size-medium\" alt=\"\" srcset=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/files\/2025\/09\/SER-300x225.jpg 300w, https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/files\/2025\/09\/SER.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>\n\t\t\t<\/div><\/figure>\n\t\t<\/div>\n\n<p><span style=\"font-size: 18pt\"><strong>Aufgaben des Schulelternrats<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Der SER w\u00e4hlt f\u00fcr zwei Jahre einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, der zu den Sitzungen einl\u00e4dt \u2013 im Schuljahr 2019\/20: Frau Samborski und Herr Hellmann. Er <strong>tagt<\/strong> drei- bis viermal pro Schuljahr. Zudem verteilt er<strong> Informationen<\/strong>, ist <strong>Ansprechpartner<\/strong> f\u00fcr Fragen und Problemen zwischen Elternvertreter und Schulleiterin und w\u00e4hlt f\u00fcr zwei Jahre <strong>Vertreter f\u00fcr verschiedene Gremien<\/strong>:<\/p>\n<ul>\n<li>Gesamtkonferenz<\/li>\n<li>Schulvorstand<\/li>\n<li>Fachkonferenz f\u00fcr jedes Fach<\/li>\n<li>Stadtelternrat<\/li>\n<li>Kreiselternrat<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unter folgenden Links k\u00f6nnen Sie sich Informationen zur Elternarbeit an der Schule unterm Regenbogen sowie den Leitfaden zur Elternarbeit herunterladen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/files\/2020\/09\/2020-09-Elternarbeit-in-der-Schule-unterm-Regenbogen.pdf\">&gt; Elternarbeit an der Schule unterm Regenbogen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gsschmedwolt\/files\/2020\/09\/leitfaden_elternarbeit.pdf\">&gt; Leitfaden zur Elternarbeit<\/a><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt\"><strong>Gesch\u00e4ftsordnung des SER<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 95 Nieders\u00e4chsisches Schulgesetz (NSchG) gibt sich der Schulelternrat (SER) der Schule unterm Regenbogen, Grundschule Schmedenstedt\/Woltorf, eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>Grundlagen dieser Gesch\u00e4ftsordnung sind die Bestimmungen des Nieders\u00e4chsischen Schulgesetzes (NSchG) in der zurzeit geltenden Fassung. Abweichende Formulierungen wurden im Schulelternrat beschlossen.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Zusammensetzung<\/p>\n<p>(1) Der Schulelternrat (SER) besteht aus \u2013 je zwei gleichwertig stimmberechtigten \u2013 Elternver\u00adtretern aus jeder Klasse.<\/p>\n<p>(2) Der SER w\u00e4hlt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter f\u00fcr zwei Schuljahre.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Aufgaben des SER und Wahlen<\/p>\n<p>(1) Die Mitglieder des SER vertreten die Interessen der Elternschaft der Schule. Sie arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Sie f\u00fchren ihr Amt in eigener Verantwortung und unparteiisch zum Wohle der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler und der Erziehungsberechtigten.<br \/>\n\u00dcber die Ergebnisse im SER k\u00f6nnen die Mitglieder des SER in ihrer Klassenelternschaft berichten. Mitglieder des SER werden zur Weihnachtsfeier eingeladen.<\/p>\n<p>(2) Es werden Aufstellungen \u00fcber die Mitglieder des SER mit Namen, Anschriften, Telefon\u00adnummern und E-Mail-Adressen gef\u00fchrt. \u00c4nderungen werden dem Vorsitzenden\/Sekretariat umgehend mitgeteilt.<\/p>\n<p>(3) Vom SER k\u00f6nnen alle schulischen Fragen er\u00f6rtert werden.<\/p>\n<p>(4) Vom SER werden die Elternvertreter\/-innen f\u00fcr den Schulvorstand sowie f\u00fcr die Konferenzen und Arbeitsgruppen gew\u00e4hlt (jeweils f\u00fcr zwei Schuljahre). Innerhalb des SER k\u00f6nnen Arbeits\u00adgruppen gebildet werden.<br \/>\nDie Konferenzvertreter sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppen informieren eigenst\u00e4ndig auf den SER-Sitzungen \u00fcber ihre Arbeit.<\/p>\n<p>(5) Der SER w\u00e4hlt zwei Vertreter aus seiner Mitte f\u00fcr zwei Jahre f\u00fcr den Stadtelternrat\/Kreis\u00adelternrat.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Aufgaben des Vorsitzenden\/Stellvertreters<\/p>\n<p>(1) Der Vorsitzende\/Stellvertreter vertritt den SER nach au\u00dfen, d. h. er f\u00fchrt Gespr\u00e4che mit der Schulleitung und den Lehrkr\u00e4ften und vertritt die Elternschaft gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Landesschulbeh\u00f6rde. Der Vorsitzende\/Stellvertreter handelt zwischen den Sitzungen des SER im Rahmen der Beschl\u00fcsse im Namen und Auftrag des SER und informiert dar\u00fcber in der n\u00e4chsten Sitzung. Der Vorsitzende\/Stellvertreter \u00fcberwacht die Einhaltung der Bestim\u00admungen der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>(2) Dem Vorsitzenden\/Stellvertreter obliegt insbesondere:<br \/>\nDie Aufstellung der Tagesordnung, die Einladung zu den Sitzungen des SER, die Leitung der Sitzung, das F\u00fchren der Anwesenheitsliste sowie das Protokollieren der Sitzungen des SER, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse des SER, die j\u00e4hrlich wiederholende Information zu Schul\u00adjahresbeginn an die neu gew\u00e4hlten Elternvertreter \u00fcber ihre Aufgaben und die Aufgaben des SER sowie der Hinweis auf die Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n<p>\u00a7 4 Sitzungen<\/p>\n<p>(1) Der SER tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr.<br \/>\nDie Einladung mit Tagesordnungspunkten wird den SER-Mitgliedern und der Schulleitung bis sp\u00e4testens sieben Tage vor der Sitzung per Mail \/ \u00fcber die Postmappen der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zugeschickt. Zus\u00e4tzlich sind alle Einladungen, Protokolle und Listen im Ordner des SER hinterlegt. Der Termin f\u00fcr die n\u00e4chste Sitzung ist im Terminplan der Schule unterm Regenbogen eingetragen. Die Termine werden zu Schuljahresbeginn festgelegt.<\/p>\n<p>(2) Eine Sitzung ist au\u00dferdem einzuberufen:<\/p>\n<p>&#8211; auf Beschluss des Vorsitzenden<\/p>\n<p>&#8211; auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des SER<\/p>\n<p>&#8211; auf Antrag der Schulleitung<\/p>\n<p>(3) Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von den Mitgliedern per Mail vor der Sitzung oder m\u00fcndlich zu Beginn der Sitzung gestellt werden. \u00dcber die Zulassung entscheidet der SER mit Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<\/p>\n<p>(4) Die Sitzungen des SER sind schul\u00f6ffentlich.<br \/>\nWeitere Personen k\u00f6nnen zu einzelnen Tagesordnungspunkten als G\u00e4ste eingeladen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Beschlussverfahren<\/p>\n<p>(1) Beschl\u00fcsse des SER werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberech\u00adtigen Mitglieder des SER gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als nicht gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der SER ist ab f\u00fcnf anwesenden Elternvertretern beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(2) Abstimmungen erfolgen offen, jedoch auf Verlangen eines Mitgliedes des SER geheim mittel<\/p>\n<p>s Stimmzettel.<\/p>\n<p>(3) SER-Mitglieder, die gleichzeitig Elternvertreter in mehreren Klassen sind, besitzen eine Stimme je vertretenden Klasse.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Protokoll<\/p>\n<p>(1) Das Protokoll wird den Mitgliedern des SER per E-Mail \u00fcbersandt. Zus\u00e4tzlich ist es im SER-Ordner und im Sekretariat hinterlegt.<\/p>\n<p>(2) Die Genehmigung des Protokolls erfolgt in der darauffolgenden SER-Sitzung. Einw\u00e4nde gegen das Protokoll d\u00fcrfen sich nur auf die sachliche Richtigkeit der Wiedergabe beziehen.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Schulvorstand<\/p>\n<p>(1) Die Wahlen zum Schulvorstand werden in der ersten Sitzung des Schulelternrates zu Beginn des entsprechenden Schuljahres durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Der SER w\u00e4hlt aus dem Kreis aller Erziehungsberechtigten der Schule Vertreter\/innen und Stellvertreter\/innen f\u00fcr zwei Schuljahre in den Schulvorstand.<\/p>\n<p>(3) Die Schulleitung informiert zu Beginn des Schuljahres die Erziehungsberechtigten der Schule, dass in der ersten Sitzung des Schulelternrates Vertreterinnen und Vertreter aller Erziehungs\u00adberechtigten der Schule in den Schulvorstand zu w\u00e4hlen sind. W\u00e4hlbar sind alle Erziehungs\u00adberechtigten der Schule, und die Wahl erfolgt durch den SER.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Einberufung von Elternabenden<\/p>\n<p>(1) Termine f\u00fcr Elternabende (die nicht von der Schule organisiert werden) werden mit den jewei\u00adligen Klassenleitungen abgestimmt.<br \/>\nBei Problemen in der Klasse werden zuerst die Lehrkr\u00e4fte angesprochen und falls n\u00f6tig, dann\u00a0erst die Schulleitung.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Inkrafttreten und G\u00fcltigkeitsdauer der Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n<p>(1) Grundlage dieser \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung ist die Fassung vom 06.09.2017.<\/p>\n<p>(2) \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung bed\u00fcrfen einer 2\/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder des SER.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Schulelternrat besteht aus der Gesamtheit aller Elternvertreter. Zudem nimmt die Schulleiterin an allen Sitzungen teil. 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