Der Elternbeirat

Schulleitung, Lehrer und Eltern sind Partner bei der Erziehung der Kinder. Ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule.


Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt.

Der Elternbeirat befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden und Mithilfe des Fördervereins Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann. Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.
Aus dem Elternbeirat werden Elternvertreter in die Gesamtkonferenzen und Fachkonferenzen gewählt.

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  •  die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  •  den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  •  das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  •  Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  •  die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  •  über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  •  bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
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