Die Elternvertretung
Jede Klassenelternschaft wählt zu Beginn des ersten und dritten Schuljahres ihre Elternvertretung.
Die Elternvertreter können Ihre Belange ebenfalls weiterleiten.
Der Schulelternrat
Aus der Gemeinschaft der Elternvertreter bildet sich der Schulelternrat, der wiederum die Elternmitglieder des Schulvorstandes bestimmt.
Der Schulvorstand
Der Schulvorstand setzt sich aus gewählten Lehrer- und Elternvertretern zusammen. Er entscheidet zum Beispiel über die Ausgestaltung der Stundentafel, über die Verwendung der Haushaltsmittel, über Vorschläge für das Schulprogramm usw.)