Ihr Kind ist krank?

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Zutritt zum Schulgebäude

Die Schulleitung weist darauf hin, dass lediglich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Angestellte das Schulgebäude betreten dürfen. Schulfremde Personen erhalten keinen Zutritt. Das gilt auch für Eltern. Ausgenommen sind angemeldete Handwerker und Techniker sowie Post- und Paketzusteller. Wir bitten um Verständnis.

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eingeschränkter Regelbetrieb – Hygienemaßnahmen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Das Team der Grundschule Tostedt freut sich, dass seit dem 27.08. ein eingeschränkter Regelbetrieb und damit die Rückkehr unserer Schülerinnen und Schüler in den Unterricht wieder erfolgt ist.  Um die dafür gemachten Vorschriften kontinuierlich erfüllen zu können, sind wir aber dringend auf Ihre Mithilfe und auch auf Ihr Verständnis angewiesen.

Bitte beachten Sie, dass mit Beginn des Schuljahres auf dem gesamten Gelände der Grundschule Tostedt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb mindestens zwei Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen mit in die Schule. Bei folgenden Gelegenheiten brauchen die Kinder keine Maske:

  • – im Unterricht (auch Betreuung und Mittagessen);
  • – während der zeitversetzten Pausen auf dem Schulhof;
  • – während der Ganztagsangebote

Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass Eltern das Schulgebäude nur im Ausnahmefall und nach erfolgter Anmeldung im Sekretariat betreten dürfen.

Ihr Kind ist krank?

  • Kinder, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Erwachsenen.
  • Bei einem banalen Infekt ohne starkes Krankheitsgefühl (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen).
  • Bei Infekten mit ausgeprägten Krankheitszeichen (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48h Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
  • Bei schwererer Symptomatik, z.B. akutem Infekt der Atemwege sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin/ der Arzt entscheidet dann, ob eine Testung auf SARS-COV-2 durchgeführt werden soll.
  • In den folgenden Fällen darf die Schule oder das Schulgelände nicht betreten werden:
  • Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden,
  • Personen, die engen Kontakt zu einem bestätigten Covid- 19 Fall hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen,
  • Personen, die aus einem Coronavirus- Risikogebiet zurückkehren. In diesem Fall melden Sie sich bitte beim Gesundheitsamt und begeben sich ggf. in Quarantäne.

Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, halten wir uns weiterhin an die allgemein empfohlenen Regeln:

  • Wir halten möglichst 1,5m Abstand zu anderen Personen aus einem anderen Schuljahrgang.
  • Wir denken an die Husten- und Niesetikette.
  • Möglichst nicht ins Gesicht fassen.
  • Gründliches Händewaschen beim Betreten des Schulgebäudes (nachdem die Jacken und Schuhe ausgezogen sind), vor dem Essen, nach Husten und Niesen, nach der Toilette und dem Sportunterricht.
  • Persönliche Arbeitsmittel, z.B. Stifte dürfen nicht getauscht werden!
  • Außerhalb des Klassenraumes und beim Ankommen und Verlassen des Schulgebäudes tragen die Kinder eine Mund-Nasenbedeckung.
  • Besonders wichtig ist das gute Lüften der Unterrichtsräume. Bitte denken Sie daran, Ihren Kindern warme Kleidung mitzugeben, falls es draußen kühler wird.

Leider ist es weiterhin untersagt, Lebensmittel z.B. Geburtstagskuchen, auszugeben. Vom Handel einzeln verpackte Leckereien sind jedoch zulässig.

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Schulstart

Am Donnerstag, 27.08.2020 dem ersten Schultag im neuen Schuljahr und am Freitag, 28.08.2020 beginnt der Unterricht für die 2. Klassen um 8.35 Uhr und für die 3. und 4. Klassen um 7.45 Uhr.Für alle Klassen endet der Unterricht jeweils um 12.30 Uhr. Es findet KEIN Offener Ganztag statt. An diesen beiden Tagen haben Ihre Kinder Klassenlehrerunterricht.

Sollten Sie Ihr Kind für die Frühbetreuung angemeldet haben, schicken Sie es bitte pünktlich um 7.30 Uhr zur Schule. Die Frühbetreuung findet ab dem ersten Schultag statt.

Das Formular „Anmeldung zur Frühbetreuung“ erhalten Sie bei Frau Kiencke im Sekretariat oder als Download auf unserer Website.

Die Nachmittagsbetreuung im Angebot der Offenen Ganztagschule beginnt am 31.08.2020.

Am Montag und Dienstag, den 31.08. und 01.09.2020, haben Ihre Kinder Methodentage. Der Unterricht beginnt für die Klassen 1 und 2 nach Plan und für die Klassen 3 und 4 um 7.45 Uhr. Unterrichtsende ist für alle Klassen um 12.30 Uhr. Für die Ganztagskinder endet der Schultag um 15.30 Uhr.

Wir starten mit dem eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A).

Bitte beachten Sie, dass mit Beginn des Schuljahres an der Grundschule Tostedt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben ist. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen mit in die Schule. Bei folgenden Gelegenheiten brauchen die Kinder keine Maske:

– im Unterricht (auch Betreuung und Mittagessen);

– während der zeitversetzten Pausen auf dem Schulhof;

– während der Ganztagsangebote.

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Schule in Corona-Zeiten: So starten wir im neuen Schuljahr

SZENARIO A: Eingeschränkter Regelbetrieb

Alle Kinder kommen am Donnerstag, dem 27. August in die Schule, Abstandsregeln im Klassenraum sind aufgehoben, Maskenpflicht gilt auf den Fluren und weiterhin im Schulbus.

Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität. Stand heute kommen wir mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu der klaren Einschätzung, dass das Schuljahr 2020/2021 im eingeschränkten Regelbetrieb startet. Im Endeffekt bedeutet dies, dass wir die ‚Schule wie immer‘ starten, allerdings mit ein paar Sonderregelungen bedingt durch das Coronavirus. Gleichwohl müssen die Beteiligten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Daher legen wir neben den Regelbetrieb auch weitere Handlungsoptionen vor für den Fall der Fälle“, erklärte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Damit erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten rund sieben Wochen vor Schulbeginn Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit.

Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien sehr wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Tonne: „Dieses Szenario ist sehr nah an Schule, so wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen und mit dessen Umsetzung ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch rechne. Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweilige Schuljahrganges eine feste Kohorte.“

Das Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, allerdings kann dieser unter Umständen nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden. Dafür erweitern wir das Kohortenprinzip, dies bedeutet, dort können dann an den jeweiligen Angeboten Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen teilnehmen.

Das heißt demnach:

  • Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird zugunsten eines Kohortenprinzips aufgehoben.
  • Lehrkräfte sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
  • Dort, wo Abstand zu Personen gehalten werden kann, ist dieser auch weiterhin einzuhalten.
  • Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft Gänge, Flure, Versammlungsräume usw., ggf. auch das Außengelände.
  • Keine Schulfahrten bis vorerst Ende des Jahres – demnach auch kein Schwimmunterricht

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.

Mund-Nasen-Bedeckungen sollen dazu beitragen, die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen. Auch wenn die Datenlage noch spärlich ist, kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Kinder ebenso wie Erwachsene das Virus SARS-CoV-2 verbreiten und auch an COVID-19 erkranken können.

Szenario B: Schule im Wechselmodell

Sollte sich die Infektionslage verschlechtern und sich eine landesweite Verschärfung ergeben, dann wird – ggf. auch im bereits laufenden Schuljahr – auf das Szenario B, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht, zurückgegriffen. Dies entspricht der Vorgehensweise in den vergangenen Monaten.

In diesem Fall würden maximal 16 Personen in Präsenzunterricht sein, der Mindestabstandes von 1,5 Metern würde gelten, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden. Eine Durchmischung wäre nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen würde reaktiviert.

Szenario C: Quarantäne und Shutdown

Beim (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schüler. Bei Schulschließungen ist eine Notbetreuung angeboten werden. „Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen dafür, dass flächendeckende Schulschließungen in Niedersachsen notwendig sein könnten. Dafür haben wir die Lage zu gut in den Griff bekommen. Allerdings haben wir die lokal heftigen Infektionsgeschehen vor Augen, die sich auch negativ auf den Schulbetrieb auswirken können. Daher lassen sich gesundheitsamtlich verfügte Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen realistischer Weise nicht ausschließen“, betont der Kultusminister.

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LernRäume – ein Angebot für die Sommerferien

Die Corona-Pandemie trifft nicht nur Menschen, die zu den sogenannten Risikogruppen gehören, sondern gerade auch Kinder in besonderer Weise. Mit dem Projekt „LernRäume“ ist ein freiwilliges, außerschulisches Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler geschaffen worden, die in der Pandemiesituation einer besonderen Unterstützung bedürfen. Der Aufschlag kam zunächst von der Konföderation evangelischer Kirchen und des Diakonischen Werkes in Niedersachsen gemeinsam mit den katholischen Bistümern und der Caritas in Niedersachsen – mit Förderung und Unterstützung des Landes Niedersachsen. Inzwischen wurde das Projekt „LernRäume“ für die Sommerferien ausgebaut: Mit neuen Partnern und zusätzlichen Mitteln ausgestattet können vor Ort weitere Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht werden. Das Niedersächsische Kultusministerium stellt dafür zusätzlich 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für Eltern und Erziehungsberechtigte fallen keine Kosten an.

https://www.kirche-tostedt.de/

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Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Mitte Mai finden die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen in Tostedt statt. Informieren Sie sich auf den Websites der einzelnen Schulen, welche Unterlagen Sie wann und wie beizubringen haben.

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Neue Busfahrpläne

Die Busfahrpläne haben sich geändert. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Grußvideo – Wir denken an euch

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Methodentage

Das Lernen lernen

An den beiden ersten Tagen nach den Weihnachtstferien finden sogenannte Methodentage statt, an denen die Schülerinnen und Schüler verschiedene fächerübergreifende Arbeitstechniken und Methoden erproben, die später im Fachunterricht wieder zur Anwendung gebracht werden. Folglich liegt die Zielsetzung auf der Schulung der methodischen Kompetenz sowie der Selbstkompetenz. Unter dem Motto “Lernen lernen” erfahren die Schülerinnen und Schüler, wie sie ihr Lernen und Arbeiten organisieren und strukturieren können und erwerben somit eine methodische Grundlage für schulischen Erfolg und für selbstständiges Lernen außerhalb des Unterrichts.

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