Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, liebe Kinder,
das bereits angekündigte Schwimmprojekt verschiebt sich aufgrund von Sanierungs- und Reinigungsarbeiten um eine Woche und startet demnach am 16.05.2022.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern, liebe Kinder,
das bereits angekündigte Schwimmprojekt verschiebt sich aufgrund von Sanierungs- und Reinigungsarbeiten um eine Woche und startet demnach am 16.05.2022.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
in der kommenden Sicherheitsphase nach den Osterferien muss sich Ihr Kind wieder täglich bis einschließlich 29.04.2022 testen.
Ab dem 02.05.2022 entfällt die Testpflicht. Ihr Kind kann sich weiterhin freiwillig dreimal die Woche (montags, mittwochs und freitags) testen.
Ab dem 01.06.2022 erfolgt die freiwillige Testung dann nur noch zweimal in der Woche.
Die Testkits erhalten Sie weiterhin von der Schule, dafür haben Sie sich bereits per Abfrage angemeldet.
und erholsame, erlebnisreiche Osterferien wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien! Ihre / Eure Frau Brinkmann
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
mit Beginn der Corona-Pandemie war es nicht mehr möglich, den wichtigen und allseits beliebten Schwimmunterricht anzubieten. Umso mehr freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab Mai dieses Jahres den ausgefallenen Schwimmunterricht für ALLE Klassen – die den regulären Schwimmunterricht nicht erhalten haben – nachholen zu können. Aus einer Idee des Schulelternrates konnten wir in Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Tostedt – ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle ! – ein Konzept entwickeln, das einen tragfähigen Schwimmunterricht ermöglicht. Genaue Informationen gehen Ihnen per Elternbrief direkt nach den Osterferien zu.
Ihre G. Brinkmann
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
gerne möchte ich daran erinnern, dass ab nächster Woche (07.03.2022) dreimal pro Woche bis zu den Osterferien getestet wird, nämlich montags, mittwochs und freitags!
Es greift jedoch das sogenannte ABIT-Verfahren (anlassbesogenes intensiviertes Testen) dann, wenn es in der Klasse Ihres Kindes positive Corona-Fälle gibt. Die Prozedur des ABIT startet dann am Tag, nachdem eine Schülerin / ein Schüler der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde. In diesem Fall testet sich die gesamte Klasse täglich 5 Schultage hintereinander.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
die Inzidenzen in Deutschland und im Landkreis Harburg sinken – langsam. Die Fallzahlen an der GS Tostedt tun es (noch) nicht im selben Maße. Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen ist zu prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Nachmittagsbetreuung das infektiologische Risiko überwiegt. Mir ist sehr bewusst, dass vielen Kindern und Ihnen als Eltern der Ganztagsbetrieb fehlt. Noch ist es aber zu verfrüht, diesen wieder zu öffnen.
Mit Blick auf den Exit-Plan werden wir den Ganztag ab dem 21.03.2022 wieder öffnen, nämlich dann wenn die Kinder am Sitzplatz keine Maske mehr tragen müssen. Wir wollen keinem Kind eine achtstündige Maskenpflicht – trotz Unterbrechungen – zumuten.
Weiterhin bieten wir eine Notbetreuung bis 15.30 Uhr an. Bitte melden Sie Ihr Kind dafür ERNEUT an, damit wir die benötigten Zeiten für den Monat März vermerken können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Notbetreuung berufstätigen Eltern vorbehalten bleibt.
Ihre G. Brinkmann
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
nach Bund-Länder-Runde sind weitreichende Lockerungen für die kommenden Wochen in Schulen vorgesehen. Diese sollen stufenweise zum Tragen kommen. Sehen Sie hier eine Übersicht über die geplanten Lockerungen.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
da aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie durch Quarantänemaßnahmen oder krankheitsbedingte Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften, in unterschiedlichem Umfang Unterricht im Distanzlernen stattfinden wird, gelten in Ergänzung zum Bezugserlass im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022 für die allgemein bildenden Schulen der Schuljahrgänge 1 bis 10 die folgenden Regelungen:
Aber:
In allen Fächern in den Schuljahrgängen 3 und 4, in denen im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022 schriftliche Arbeiten vorgesehen sind, ist abweichend von den Regelungen im Bezugserlass nur eine schrifltiche Arbeit zu schreiben.
Die Fachkonferenzen werden im nächsten Schritt nun tagen, um eine Veränderung der Gewichtung der zu bewertenden schriftlichen Arbeiten zu prüfen und die Gewichtung der schriftlichen Leistungen zur Ermittlung der Gesamtnote im Verhältnis anzupassen.
Ihre G. Brinkmann
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
am Freitag erhält Ihr Kind sein Zeugnis und geht anschließend in die Zeugnisferien. Am 02. Februar 2022 startet der Unterricht nach Plan. Die täglichen Testungen werden beibehalten. Neu ist: Im Februar müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler jeden Tag testen.
Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit., also alle, die
dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind.
Ich wünsche erholsame Tage und bleiben Sie gesund!
Ihre G. Brinkmann
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,
leider steigen die Inzidenz und die einzelnen Fallzahlen in der Samtgemeinde Tostedt und auch an unserer Schule rasant an. Deshalb sehen wir uns weiterhin gezwungen den Ganztags- und Mensabetrieb bis voraussichtlich 28.02.2022 zu schließen. Das bestellte Essen wird seitens der Samtgemeinde für Sie storniert.
Die eingerichtete Notbetreuung findet wie gehabt bis 15.30 Uhr statt. Bitte schreiben Sie uns die nötigen Termine für Februar.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen, auch durch diese besondere Zeit gesund zu kommen.
Ihre G. Brinkmann