Tägliche Testungen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

die Sicherheitszone der einwöchigen täglichen Testung wird bis einschließlich 28.01.2022 ausgeweitet. Bitte testen Sie Ihr Kind täglich morgens zu Hause!

Ihre G. Brinkmann

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Das Hermannshoftheater kommt zum Gastspiel

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ich freue mich, Ihnen und Ihren Kindern mitteilen zu können, dass wir auch in Zeiten der vielen Restriktionen das Hermannshoftheater zu einem Gastspielvortrag für alle Kinder unserer Schule gewinnen konnten. Nächste Woche kommt das Theater mit dem Stück “Peter und der Wolf” an den Tagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Selbstverständlich achten wir dabei auf alle nötigen Infektionsschutzmaßnahmen und arbeiten kohortengerecht. 

Außerdem bin ich sehr glücklich darüber, dass keinerlei Kosten für Sie entstehen werden. Die gesamten Kosten werden wir aus einem Sonderbudget für Schulen stemmen.

Wir freuen uns auf schöne Tage!

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

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Zeugniskonferenzen

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nächste Woche stehen die Zeugniskonferenzen für die Jahrgänge 2 bis 4 an unserer Schule an. Die Einladungen ist den berechtigten Klassenkonfenzvertretern bereits vor den Ferien zugegangen. An dieser Stelle möchte ich Sie über die Zutrittsvoraussetzungen informieren:

Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen so-
wie die Mitwirkung in schulischen Gremien in Präsenz setzt einen Impfnachweis oder
einen Genesenennachweis sowie zusätzlich einen negativen PCRTest (48 Stunden gültig)
oder einen PoCAntigentest (24 Stunden gültig) voraus (2GPlusRegel).

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen, die bereits über die Auffrischungsimpfung (3. Impfung sogenannte Boosterimpfung) verfügen, gilt die 2GRegel. Die Befreiung von der Testpflicht gilt ab dem Zeitpunkt der Auffrischungsimpfung. Für Personen, die den Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft bekommen haben, ist die zweite Impfung entscheidend und gilt als Auffrischung im Sinne der Boosterimpfung. Auch wer nach vollständiger Impfung einen Impfdurchbruch hatte, braucht sich nach vollständiger Genesung anschl. nicht erneut testen lassen, da nach zwei Impfungen und Infektion genügend Antikörper vorliegen. Einmalig geimpfte Genesene müssen sich weiter testen lassen.

Bitte halten Sie Ihre Dokumente bereit. Änderungen durch evtl. neue Erlasslagen werde ich hier umgehend veröffentlichen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

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Schulstart am 10.01.2022

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern und Kinder,

ich hoffe, dass Sie gut im Jahr 2022 angelangt und gesund sind. Ich möchte Sie an dieser Stelle über den Schulstart nach den Weihnachtsferien informieren – wie es die Klassenlehrerinnen Ihres Kindes auch schon vielfach getan haben und Sie bereits vor den Ferien hier lesen konnten.

Am Montag wird wie angekündigt gestartet: Im Präsenzbetrieb mit täglichen Testungen zunächst in der ersten Schulwoche. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft und nicht genesen sind, sind diese Testungen verpflichtend, allen anderen wird es ausdrücklich empfohlen. Für das schulische Personal gilt auch weiterhin 3G am Arbeitsplatz. Neu ist, dass nun auch die jüngeren Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren medizinische Masken tragen müssen (Alltagsmasken sind nicht mehr zulässig , nur OP-Masken oder FFP2-Masken).

Nach wie vor ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes oberstes Ziel. Daher wird der Ganztagsbetrieb weiterhin ausgesetzt.

Eine Notbetreuung von 12.30 Uhr bis 15.30 Uhr wird nur für systemrelevante Berufsgruppen angeboten. Diese Notgruppen sollen wie gehabt sehr klein sein. Auch hier müssen Sie wieder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an sekretariat@gs-tostedt.net

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Eine Abmeldung im Krankheitsfall ist aus Personalplanungsgründen zwingend erforderlich.

Kopieren Sie den folgenden Text in Ihre Mail:

Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind (Name, Klasse).

Ich gehöre zu folgender Berufsgruppe: (Angabe des Arbeitgebers)

Ich versichere, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit für mein Kind besteht. 

Einen Nachweis (s. o.)  füge ich dieser E-Mail im Anhang bei.

Ich benötige die Notbetreuung zwingend an folgenden Tagen (an Feiertagen und Wochenenden findet keine Notbetreuung statt):

Geben Sie auch unbedingt Ihre Telefonnummern an. Sie müssen für uns jederzeit erreichbar sein.  

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und wünsche uns allen, auch durch diese besondere Zeit der fünften Welle gesund zu kommen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

 

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Weihnachtsferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

im Namen des Teams der Grundschule Tostedt bedanke ich mich für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit in einer Zeit, die uns gemeinsam immer noch vor ungewohnte Herausforderungen stellt.  Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest mit duftenden Weihnachtskeksen, Kerzenschein und besinnlichen Augenblicken. Starten Sie gesund und munter in ein neues Jahr. Ich wünsche Ihnen Freude, Ideen und Kraft für große und kleine Vorhaben.

Ihre G. Brinkmann

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Keine Verlängerung der Ferien – Aussetzen der Präsenzpflicht möglich

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nachdem die Minister am vergangenen Freitag getagt haben, erhalten Sie heute über die Klassenlehrerin Ihres Kindes die neuesten Ministerbriefe. Hervorheben möchte ich in Kürze:

  • Beginn und Dauer der Weihnachtsferien bleiben unverändert; letzter Schultag ist also der 22.12.2021;
  • eine Befreiung von der Präsenzpflicht für die Tage vom 20.12. bis 22.12.2021 ist möglich. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbständig nachgeholt werden, es wird also kein Distanzlernen angeboten;
  • nach den Ferien wird zunächst täglich getestet;
  • Alltagsmasken sind nach den Ferien nicht mehr zulässig (nur OP-Masken oder FFP2-Masken);

Falls eine Befreiung von der Präsenzpflicht für die Tage vom 20.12. bis zum 22.12.2021 beantragt werden soll, bitte ich um eine Zusendung des Antrags an das Sekretariat (sekretariat@gs-tostedt.net) bis zum kommenden Donnerstag (16.12.2021). Bitte verwenden Sie dieses Formular.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und bleiben Sie gesund!

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Verkehrssicherheit im Winter: Sicher zur Schule!

Schneemänner, Schlittenfahrten, Schneeballschlachten – gerade Kinder lieben den Winter, wenn der Schnee viele tolle Möglichkeiten zum Spielen bietet. Die kalte Jahreszeit birgt aber auch ihre Tücken, ganz besonders im Straßenverkehr. Wenn die Erwachsenen die Winterreifen auf ihre Autos ziehen, sollte auch der Nachwuchs auf die Veränderungen vorbereitet werden, die Herbst und Winter mit sich bringen.

Sowohl die Gefahren von Glatteis als auch bei Dunkelheit sollten Sie Ihrem Kind erklären, damit es seinen Schulweg sicher bewältigen kann. Unser Ratgeber gibt einen kurzen Überblick, was Ihr Kind in puncto Verkehrssicherheit im Winter wissen muss.

Wenn die Tage kürzer werden, ist es meist nicht zu vermeiden, dass Ihr Kind seinen morgendlichen Schulweg im Dunkeln antreten muss. Oftmals ist den Kleinen nicht bewusst, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern dadurch nicht oder nur schwer gesehen werden können. Dies führt leider immer wieder zu Unfällen. Umso wichtiger ist es, den Kindern durch Verkehrserziehung beizubringen, dass sie ihr Verhalten in der dunklen Jahreszeit anpassen müssen, um ihre Verkehrssicherheit im Winter gewährleisten zu können.

Bringen Sie Ihrem Nachwuchs deshalb Folgendes bei:

  • Nur weil die Kinder die beleuchteten Fahrzeuge sehen können, heißt das nicht umgekehrt, dass die Kinder auch von den Fahrzeugfahrern gesehen werden.
  • Nicht nur Dunkelheit kann die Sicht einschränken, sondern auch Regen, Schneefall oder Nebel.
  • Entfernungen und Geschwindigkeiten können bei schlechter Sicht schwerer eingeschätzt werden.
  • Muss Ihr Kind eine Fahrbahn überqueren, sollte es dies möglichst an einer gut ausgeleuchteten Stelle tun, z. B. bei einer Straßenlaterne.
  • Ampeln sind im Dunkeln sicherer als ein Zebrastreifen, um eine Straße zu überqueren, da deren Lichtsignale von den Autofahrern auch bei schlechten Sichtverhältnissen wahrgenommen werden.
  • Mit der richtigen Kleidung lässt sich die Verkehrssicherheit Ihres Kindes im Winter am besten erhöhen: Kleiden Sie es in helle, leuchtende Farben und kaufen Sie wenn möglich Anziehsachen mit eingearbeiteten Reflektoren. Alternativ dazu können Sie auch Reflektorbändchen an der Kleidung und am Schulranzen befestigen.

Schulweg mit dem Fahrrad: Sicher fahren im Winter


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Die Sichtbarkeit spielt natürlich auch eine Rolle, wenn Ihr Kind täglich mit dem Fahrrad zur Schule fährt. Achten Sie deshalb nicht nur darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt, sondern auch auf die Beleuchtung des Fahrrads. Diese muss einwandfrei funktionieren und Ihr Kind muss vor allem wissen, wie es diese bedienen kann.

Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihr Nachwuchs die Notwendigkeit des Fahrradlichts einsieht und dieses bei schlechter Sicht auch wirklich benutzt. Bei manchen Fahrrädern gestaltet sich das Radeln mit eingeschaltetem Dynamo schwerer und viele Kinder lassen ihn deshalb aus Bequemlichkeit lieber ausgeschaltet und fahren ohne Beleuchtung.

Doch nicht nur die schlechten Sichtverhältnisse schränken die Verkehrssicherheit im Winter ein, sondern auch Schnee und Glatteis. Es ist nicht unmöglich, auf vereistem Untergrund Fahrrad zu fahren, erfordert aber einiges an Geschick und Körperbeherrschung – und selbst dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Fahrrad auf der glatten Fläche wegrutscht und der Fahrer stürzt.

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Corona – Sicherheitsmaßnahmen werden verschärft

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen an den Schulen mit Blick auf die aktuelle Corona-Situation beschlossen:

  • ab sofort müssen auch der Schulkindergarten und die Klassen 1 und 2 eine Maske im Schulgebäude tragen;
  • für die noch ausstehenden Elternsprechtage gilt die 2GPlus-Regel (geimpft oder genesen UND negativer Test – der alleinige Test reicht nicht mehr aus);
  • Testen bleibt weiter erforderlich: Alle Schülerinnen und Schüler müssen drei Corona-Selbsttests pro Woche durchführen – jeweils montags, mittwochs und freitags. Fällt ein Test positiv aus, muss die Schule umgehend informiert werden. Das betreffende Kind muss einen PCR-Test machen – auch dessen Ergebnis ist der Schule umgehend mitzuteilen! Wenn es einen positiven Test in der Klasse gibt, testen sich alle Mitschülerinnen und Mitschüler dieser Klasse an fünf Schultagen zu Hause. 

Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam gut durch den Winter kommen! Danke für Ihre Unterstützung, Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag! Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund

 

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IServ – erste Schritte

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

Sie haben über Ihr Kind die Nutzungsordnung zu IServ erhalten. Bevor Ihre Kinder die Zugangsdaten von der jeweiligen Klassenlehrerin bekommen können, benötigen wir von Ihnen die unterschriebene Einwilligung in die Nutzung von IServ. Bitte geben Sie Ihrem Kind die unterschrieben Einwilligung möglichst schnell mit, damit es seine Zugangsdaten erhalten kann.

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zum Schnelleinstieg in IServ. IServ selbst ist Verfasser dieser Anleitung und zeigt exemplarisch den Einstieg. Viele Erklärvideos finden Sie auch unter www.iserv-akademie.de.

 

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IServ – unsere Kommunikationsplattform

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

digitale Kommunikation, der Austausch von Informationen und Daten in Netzwerken und die Nutzung von Computern (PCs, Smartphones, Tablets usw.) gehören heute selbstverständlich zu unserem Alltag. Wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die Einführung der Kommunikationsplattform IServ an unserer Schule informieren.

Der sensible Umgang mit privaten Daten ist heutzutage aktueller denn je. Umso wichtiger ist es für die Schule, Kommunikation und Datenaustausch innerhalb eines eigenen Netzwerkes anzubieten – und nicht über kommerzielle Server von Dropbox, Google, Microsoft, Apple, Facebook usw.

Der Schulserver – geschützter Raum

Aus diesen Gründen haben sich alle Schulen in der Samtgemeinde Tostedt für die Einführung des Schulserversystems IServ entschieden. Auch unser Schulträger, die Samtgemeinde Tostedt, befürwortet diese Entscheidung.

IServ ist eine Kommunikationsplattform, die der gesamten Schulgemeinschaft zahlreiche Vorteile bietet: Klassen, Kurse und andere Gruppen können so schneller und datengeschützt miteinander kommunizieren und die Nutzung der Rechner wird sicherer. Die Daten werden nicht irgendwo (auf fremden Servern oder in der „Cloud“) gespeichert, sondern auf dem eigenen Server, der sich im Schulgebäude befindet und durch einen Backup-Server zusätzlich gesichert wird.

Lehrer und Schüler können die Kommunikations- und Datentransfermöglichkeiten unter IServ mit einem individuellen Benutzerzugang (Account) sowohl über die PCs in ihrem Schulnetzwerk als auch von jedem beliebigen Computer mit Internetzugang außerhalb der Schule nutzen. So ist es zum Beispiel möglich, dass Dateien, die im Unterricht verwendet werden, anschließend zu Hause weiter bearbeitet werden können. Umgekehrt können auch zu Hause vorbereitete Ausarbeitungen in der Schule abgerufen werden. Dabei wird grundsätzlich zwischen einem eigenen Dateiverzeichnis und gemeinsamen Gruppenordnern unterschieden.

Während das eigene Verzeichnis einen individuell geschützten Speicherplatz zur Verfügung stellt, der für andere Benutzer nicht einsehbar ist, lassen sich Gruppenordner mit anderen Benutzern gleichberechtigt gemeinsam nutzen. Durch eine verschlüsselte Übertragung und die Mitgliedschaft in sogenannten IServ-Gruppen wird sichergestellt, dass diese Daten nur bestimmten Benutzerkreisen (Klassen, Kurse, AGs usw.) zugänglich sind.

In ähnlicher Weise bietet IServ auch Foren, Chaträume und Terminkalender an. Öffentliche Foren bzw. Chaträume stehen allen registrierten IServ-Benutzern offen, während Gruppenforen bzw. –chaträume nur von den jeweiligen Gruppenmitgliedern genutzt werden können. Von „außen“, das heißt für nicht registrierte IServ-Benutzer, sind diese Bereiche nicht zugänglich.

E-Mail, Internet und Ansprechpartner

Die Teilhabe an unserem Netzwerk bietet Ihrem Kind die Chance, den Umgang mit Internet und E-Mail in einem geschützten, schulinternen Rahmen zu erlernen. Jedes Kind erhält von uns zu diesem Zweck eine werbefreie E-Mail-Adresse. Diese E-Mail-Adresse darf nur für schulische Zwecke verwendet werden.

Um einen Missbrauch von Medien auszuschließen, wird das Nutzerverhalten der Schülerinnen und Schüler protokolliert. Dies geschieht nicht, um von Seiten der Schule Daten der Schülerinnen und Schüler „auszuspionieren“, sondern um bei einem begründeten Verdacht des Missbrauchs durch eine Überprüfung eine zweifelsfreie Klärung zu ermöglichen. Bei einem erwiesenen Fehlverhalten kann das Nutzerkonto von Schülerinnen und Schülern gesperrt werden. Damit ist die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind – genauso wie wir es in der Schule tun – noch einmal über die Wichtigkeit der Privatsphäre im Internet. Persönliche Daten wie Adressen (auch E-Mail-Adressen), Passwörter, Telefonnummern, Fotos usw. sollten nicht bedenkenlos weitergegeben werden.

Ihre Einwilligung zur Nutzerordnung

Die Nutzerordnung (geht Ihnen über die Postmappe Ihres Kindes zu) ist die vertragliche Basis für die Medienerziehung an der Schule und die Nutzung von IServ. In der Nutzerordnung werden die Rechte und Pflichten für die Nutzer beschrieben. 

Die Teilnahme an der IServ-Nutzung ist nicht verpflichtend und wenn Ihr Kind daran noch nicht teilnehmen soll, wird durch die Schule sichergestellt, dass ihm daraus kein Nachteil entsteht. Wir empfehlen Ihnen aber dringend eine Zustimmung, denn IServ wird an allen weiterführenden Schulen eingesetzt und wird zukünftig mehr und mehr als gemeinsame Plattform genutzt werden, um den Schulalltag zu verbessern.

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