Testung montags, mittwochs und freitags

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Herbstferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bevor die Herbstferien beginnen, ist es an der Zeit, ein erstes Zwischenfazit zu ziehen. Insgesamt können wir von einem gelungenen Start in das neue Schuljahr sprechen. Das enge „Sicherheitsnetz“ aus Infektionsschutzmaßnahmen hat uns vor größeren Ausbrüchen und auch vor massenhaften Quarantäneanweisungen bewahrt. Die erste Etappe auf dem Weg zurück zur Normalität haben wir damit erreicht: Wir konnten Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten.

In einer nächsten Etappe wollen wir nun die Maßnahmen, die das Lernen in der Schule nach wie vor einschränken und erschweren, schrittweise zurückfahren. Dabei gilt es auch weiterhin gut abzuwägen, was möglich und verantwortbar erscheint. Schule muss ein sicherer Ort bleiben, der Präsenzunterricht für alle bleibt unsere oberste Prämisse. Dabei hinkt der vielzitierte Vergleich mit den Regelungen im Freizeitbereich: Schule ist und bleibt eine Pflichtveranstaltung, ob ich ins Kino, Fitnessstudio oder Restaurant gehe, entscheide ich dagegen selbst.

Es bleibt deshalb dabei, dass wir nach den Herbstferien mit Blick auf Reiserückkehrende und das Freizeitverhalten in den Ferien noch einmal sehr vorsichtig sein müssen. Wie bereits angekündigt wird deshalb in der Woche nach den Ferien täglich getestet und die MNB-Pflicht im Unterricht bleibt zunächst bestehen (Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 und 2 dürfen ihre MNB am Sitzplatz abnehmen; geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht befreit).

Wir wünschen allen Schülern und Schülerinnen sowie deren Familien erholsame und kunterbunte Ferien!

Das Kollegium der Grundschule Tostedt

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Die Fotografin kommt

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass in diesem Schuljahr die Fotografin wieder zu uns in die Schule kommen wird. In der Zeit vom 23. bis 25. November wird sie an der Poststraße und am 30. November 2021 an der Außenstelle tätig sein. Die Klasseneinteilung wird zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.

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Keine Maskenpflicht im Unterricht der Klassenstufen 1 und 2

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

Ich freue mich Ihnen heute nun endlich die ersehnte Mitteilung machen zu können, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 und 2 die Mund- Nasenbedeckung beim Einnehmen des Sitzplatzes ablegen dürfen. Im Gebäude muss weiter eine Mund- Nasenbedeckung getragen werden. 

Obwohl mit Inkrafttreten der Landesverordnung am 22.09.2021 schon die Entscheidung getroffen worden ist, dass gerade unsere Jüngsten am Sitzplatz keine Maske mehr zu tragen brauchten, war die Grundschule Tostedt durch das Gesundheitsamt gehalten, diesen Zeitpunkt zu verschieben. Gründe waren das hohe Infektionsgeschehen einerseits, aber auch das diffuse Infektionsgeschehen mit einer äußerst schwierigen Nachverfolgung andererseits. Tatsächlich haben sich in der Grundschule Tostedt sowohl Quarantäne- als auch Infektionsfälle durch alle Klassen gezogen. Ich bitte daher auch an dieser Stelle für Ihr Verständnis.  Ihre Kinder meistern die Situation mit Bravour und Sie können stolz sein, wie Ihre Kinder sich mit veränderten Vorgaben schnellstmöglich auseinandersetzen. Nur so haben wir an unsere Schule größere Ausbrüche verhindern können.

Testen bleibt weiter erforderlich:

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Personal an Schulen müssen drei Corona-Selbsttests pro Woche durchführen – jeweils montags, mittwochs und freitags. Ausgenommen davon sind Geimpfte und Genesene. In der Woche nach den Herbstferien (1. bis 5. November) stehen, genau wie nach den Sommerferien, wieder tägliche Tests an. Fällt ein Test positiv aus, muss die Schule umgehend informiert werden. Das betreffende Kind muss einen PCR-Test machen.

Ihre G. Brinkmann (Schulleiterin)

 

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Neue Corona-Selbsttests

Liebe Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich möchte Sie hiermit darüber informieren, dass aufgrund logistischer Erfordernisse künftig und bis auf Weiteres nicht mehr die bislang verwendeten Nasenabstrichtests, sondern sog. Spucktests zum Einsatz kommen werden. 

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass keine Auswahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Testformen besteht. 

Damit Sie sich vorab mit dem Testprozedere vertraut machen können, finden Sie hier ein Video zur Gebrauchsanweisung.

 

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Erinnerung – Testungen montags, mittwochs, freitags

Liebe Eltern,

hiermit möchte ich daran erinnern, dass ab Montag, 13.09.2021 für Selbstestungen zu Hause gilt:

montags, mittwochs und freitags kommt Ihr Kind getestet mit der Testkassette in die Schule!

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Darf mein Kind in die Schule?

In der Coronavirus-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen.

Dem Schaubild können Sie das richtige Vorgehen entnehmen:

Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei unter­schiedliche Testverfahren zur Verfügung:

PCR-Labor-Tests nehmen einige Stunden oder Tage in Anspruch und zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Sie werden von medizinischem Personal durchgeführt und in Laboren ausgewer­tet.

Antigentest liefern ein Ergebnis in kurzer Zeit, sind aber weniger zuverlässig. Sie können als Schnell­test durch Fachpersonal durchgeführt werden. Selbsttests sind Antigentests, die für die Probennahme, Testung und Bewertung durch medizinische Laien in der Selbstanwendung zugelassen sind.

Fällt ein Antigen-Test positiv aus, muss dieser durch einen PCR-Labor-Test abgeklärt werden.

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Schulstart 2021/2022

Zum Schulstart gibt es eine inzidenz- bzw. warnstufenunabhängige Sicherheitsphase.

Bis zum 22.09.2021 gilt:

Testen:

  • an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien: Tägliche Selbsttestungen zu Hause, dann Testungen 3x in der Woche zu Hause montags, mittwochs und freitags
  • Achtung Änderung: Sie geben statt der schriftlichen Bestätigung das Testkit morgens mit zur Schule!

MNB (Mund-Nasen-Bedeckung):

  • Sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht (Sitzplatz) ist für diesen Zeitraum eine Maske zu tragen (es muss keine medizinische sein)
  • außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNB
  • Maskenpausen gibt es regelmäßig, z.B. im Rahmen
    der Lüftungspause 20-5-20 oder beim Essen und Trinken

Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:

  • Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans
  • schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule.

Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall:

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn

  • vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
  • die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist

Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.

Hier finden Sie das nötige Formular und hier den Brief des Ministers.

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Infos für Reiserückkehrende!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach dem Ende der Sommerferien bitten wir vor dem Schulbesuch um Beachtung der aktuellen Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland.

Mit Stand 01.08.2021 (zunächst bis zum 30.09.2021) gelten folgende gesetzliche Vorgaben:

Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und älter als 12 Jahre sind, müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels (Flugzeug, Bahn, Auto pp.) und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat, grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Nachweispflicht befreit. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für das ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde,

  weil in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus besteht (Hochinzidenzgebiet), oder

  in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet), müssen sich unmittelbar in häusliche Quarantäne begeben. Welche Gebiete als Hochinzidenzgebiete bzw. Virusvariantengebiete einzustufen sind, finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Robert-Koch-Instituts ( www.rki.de/risikogebiete ).

Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.

Während der Quarantäne ist es – auch für Schülerinnen und Schüler – nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden.

Bitte informieren Sie die Schule über die Dauer der Quarantänemaßnahme. In Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler nehmen für die Dauer der Quarantäne am Distanzunterricht teil.

Beendigung der Quarantäne bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de  übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage.
Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Quarantänezeit in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich somit ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Bei einer Einreise aus dem Virusvariantengebiet ist das nicht möglich,
die Quarantäne dauert stets 14 Tage.

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Helena ist eine der besten Plattleserinnen Niedersachsens


Wiebke Erdtmann (links) und Tim Beckmann (rechts) übergaben Helena Frey und Ihrer Klassenlehrerin Frau Piotrowski die Preise des Plattdeutschen Lesewettbewerbs.

Der Plattdeutsche Lesewettbewerb trotzt Corona – Beim digitalen Landesentscheid wurden 32 Lesebeiträge prämiert – Tostedter Grundschülerin unter den Top 10

Der traditionsreiche, alle zwei Jahre stattfindende Plattdeutsche Lesewettbewerb hat wie gewohnt mit dem Landesentscheid seinen Abschluss gefunden. Trotz Corona beteiligten sich mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler aus allen Regionen Niedersachsens. Helena Frey aus der 4. Klasse der Grundschule Tostedt hat es mit ihrem Beitrag unter die besten 10 Schüler:innen in ihrer Altersklasse in Niedersachsen geschafft. Im Rahmen einer kleinen Siegerehrung nahm sie ihren Preis aus den Händen von Wiebke Erdtmann vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg und Tim Beckmann von der Sparkasse Harburg-Buxtehude entgegen.

Dabei strahlte die 10-jährige Helena über beide Ohren. „Ich hatte schon ganz ungeduldig auf das Ergebnis gewartet und war dann total glücklich, dass es geklappt hat“, sagt die Viertklässlerin. Sie überzeugte die Jury, die sich aus Plattdeutsch-Beraterinnen und -Beratern der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) zusammensetzt, mit ihrem Vortrag „De dicke, fette Pannkoken“. „Erst hatte ich eine Geschichte von meiner Tante, die vor ein paar Jahren auch schon mal beim Plattdeutsch-Wettbewerb mitgemacht und sogar gewonnen hatte. Beim Lesen fand ich den Text aber nichts so schön, darum habe nach etwas Anderem gesucht“, verrät Helena Frey. Gefunden hat sie die Geschichte des Pfannkuchens, der um die Welt reist, schließlich im Internet. Zur Belohnung bekam sie von der Niedersächsischen Sparkassenstiftung ein Preisgeld in Höhe von 50 Euro und ein Geschenk der Sparkasse Harburg-Buxtehude sowie die Grundschule Tostedt eine Schulprämie von 150 Euro.

Die ersten Berührungspunkte mit der plattdeutschen Sprache hatte Helena über ihren Opa und den Uropa. „Mit meinem Opa habe ich ab und an mal Geschichten auf platt gelesen. Und mein Uropa meinte mal: Wenn du platt kannst, kannst du später auch englisch.“ An der Schule sorgt Helenas Klassenlehrerin Frau Piotrowski als Plattdeutsch-Beauftragte dafür, dass die Tradition aufrechterhalten wird. Sie führt den Plattdeutschen Lesewettbewerb seit vielen Jahren an ihrer Schule durch. „Auch wenn der Wettbewerb in diesem Jahr überwiegend digital stattfand, war er im Lockdown eine willkommene Abwechslung“, berichtet die Lehrerin. Normalerweise kommen im Vorfeld des Wettbewerbs noch ältere Plattsnacker in die Schule, die gemeinsam mit den Kindern üben. Das sei diesmal natürlich nicht möglich gewesen. Dennoch gehörte die Grundschule Tostedt zu den Schulen im Landkreis mit den meisten eingereichten Beiträgen.

Niedersachsenweit beteiligten sich 140 Schulen – 93 Grundschulen und 47 weiterführende Schulen, darunter erstmals auch drei Berufsbildende Schulen – sendeten 277 Lesebeiträge ein. Im Landkreis Harburg hatten sechs Schulen mit insgesamt 30 Teilnehmer:innen an der digitalen Version des Lesewettbewerbs teilgenommen. „Das sind natürlich im Vergleich zu den Vorjahren, in denen wir bis zu 130 Teilnehmer:innen hatten, deutlich weniger“, sagt Wiebke Erdtmann, den Lesewettbewerb seit vielen Jahren begleitet.

Sie zieht dennoch ein positives Fazit: „Ich freue mich sehr, dass trotz Corona und den außergewöhnlichen Belastungen für alle – Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern – noch Platz für Plattdeutsch in den Schulen war.“ Wieder einmal hätten viele engagierte Lehrer:innen den Wettbewerb an ihrer Schule organisiert und zahlreiche ehrenamtliche Helfer:innen in den Jurys oder beim Lesen üben mit den Schülern zum Gelingen des Wettbewerbs beigetragen. „Grooten Dank dorför an all de Platt in de School ünnerstütten!“

Außerdem lobt sie die seit vielen Jahren erprobte Zusammenarbeit mit der Plattdeutsch-Koordinatorin des Landkreises Harburg, Rike Henties und der Sparkasse Harburg-Buxtehude als Partner vor Ort. „Ohne mit der Wimper zu zucken hat die Sparkasse auch in diesem Jahr wieder ihre Unterstützung zugesagt. Es ist großartig, dass sich alle auf das Experiment ´Digitaler Lesewettbewerb´ eingelassen haben und wir zur Belohnung eine Siegerin unter den 32 besten Leserinnen aus ganz Niedersachsen haben.“

Tim Beckmann, stellvertretender Leiter des Beratungscenters der Sparkasse Harburg-Buxtehude, freute sich besonders, dass die junge Gewinnerin aus Tostedt kommt. „Hier bei uns in Tostedt werden Traditionen, so wie die Plattdeutsche Sprache, von Jung und Alt gelebt und gepflegt. Helena ist dafür ein großartiges Beispiel, ich freue mich sehr für sie. Aber auch das Engagement der Grundschule ist vorbildlich und bestätigt uns darin, uns für den Plattdeutschen Lesewettbewerb zu engagieren.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Thorsten Sundermann (Unternehmenskommunikation)

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