Brief des Ministers – rund um die Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

gestern haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin über neue Regelungen für die Schulen gesprochen. Viele haben gespannt auf das Ergebnis gewartet. In Niedersachsen sind wir gut vorbereitet. Wir haben schon viele Dinge geregelt, die in anderen Bundesländern jetzt erst geregelt werden müssen. Nur in Niedersachsen gibt es schon klare Vorgaben zum Wechselmodell (Szenario A und B) und nur in Niedersachsen gibt es so weitgehende Regelungen zum Schutz der Risikogruppen.

Die Lage in den Schulen war letzte Woche stabil. Es sind nicht mehr so viele Schulen von Quarantäne, Szenario B oder Schließung betroffen. In Kitas und Grundschulen gibt es weniger Fälle als an weiterführenden Schulen. Wir arbeiten trotzdem an neuen Maßnahmen für Landkreise mit besonders hohen Infektionszahlen („Hotspots“). Damit sind wir gut auf die weitere Entwicklung vorbereitet.

Ab dem 01.12.2020 gilt für Schulen in „Hotspots“ (= Landkreise mit einem Inzidenzwert von über 200):

  • Im Unterricht wird eine Mund-Nase-Bedeckung (Maske) getragen.
  • Dies gilt in allen Schulformen, auch in der Grundschule.
  • Dies gilt auch im Szenario B, hier kann die Maske aber am Sitzplatz abgenommen werden.
  • Es gibt Ausnahmen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungs­bedarf. Bitte fragen Sie in der Schule Ihres Kindes nach, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind eine Maske tragen muss.
  • Weiterführende Schulen wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B
  • Dies gilt für mindestens 14 Tage.
  • Wenn der Wert mindestens drei Tage wieder unter 200 liegt, wird zurück ins Szenario A gewechselt.

Im letzten Brief habe ich Ihnen geschrieben, dass wir weiter darüber nachdenken, wie wir zu Weihnachten mehr Schutz vor Ansteckung erreichen können. Ich fand die Idee gut, früher in die Weihnachtsferien zu gehen. Leider haben Experten gesagt, dass zwei Tage allein nicht ausreichen, um den Schutz deutlich zu erhöhen. Es wäre nur ein kleiner Beitrag. Deshalb haben wir uns in Niedersachsen eine zusätzliche Regelung überlegt:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.
  • Es gibt eine Notbetreuung für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-6, die Betreuung brauchen. Sie findet in der Schule statt und dauert von 8.00 bis 13.00 Uhr. An manchen Schulen gibt es andere Zeiten, bitte fragen Sie nach!
  • Schülerinnen und Schüler, die mit Familienmitgliedern, die zur Risikogruppe gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Unterricht befreit werden. Dieser Antrag kann über die Klassenleitung gestellt werden. Hier finden Sie das Antragsformular!

Ich hoffe, wir haben einen ruhigen Dezember und die Infektionszahlen sinken. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie! Bleiben Sie gesund!

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Quarantäne

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

aufgrund eines positiven Corona-Testergebnisses ist der Jahrgang 2 des Standortes Poststraße (Klassen 2b, 2c, 2d und 2e) mit Nachricht vom 11.11.2020 im Distanzlernen! Die Kinder begeben sich für 14 Tage bis einschließlich 20.11.2020 UMGEHEND in häusliche Quarantäne! Eine Quarantäneanordnung wird folgen.

Die betroffenen Kinder dürfen weder das Schulgelände noch das Schulgebäude betreten! Die Kinder bleiben zu Hause und verlassen auch nicht das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung. Daran ändert auch ein negativer Corona-Test nichts. Der entsprechende Haushalt darf in dieser Zeit auch keinerlei Besuch empfangen. Geschwisterkinder aus dem nicht betroffenen Jahrgang besuchen weiterhin die Schule, halten sich sich aber sehr sorgfältig an die Hygienemaßnahmen (AHA – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske). Sollten bei der Schülerin/dem Schüler oder deren Familienangehörigen Symptome auftreten, ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. 

Es gibt keine Notbetreuung für die Kinder in Quarantäne!

Alle anderen Jahrgänge werden beschult und der Ganztag findet statt!

Fragen?

Für alle allgemeinen Fragen ist das Bürgertelefon des Landkreises erreichbar: 04171/693-0
montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr.

Pandemieteam des Gesundheitsamts
(Auskunft zu medizinischen Fragen zur Pandemie; Quarantäne etc.) Mail: 53pandemie@lkharburg.de
Tel:   04171/693 372 
(Montag- Donnerstag 7.00-16.00 Uhr, Freitag 7.00-15.00 Uhr)

Team Corona-Verordnung
(Auskunft über nicht medizinische Fragen zur Corona-Verordnung)
Mail: allgemeinverfügung-info@lkharburg.de 
Tel: 04171/693-0

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Schulsozialarbeit

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Tostedt,

die dunkle Jahreszeit, die Eintönigkeit in der Pandemie und der soziale Druck der Gesellschaft stellen aktuelle viele Familien vor Herausforderungen.

Diese Umstände können vermehrt zu Problemsituationen in Schule, wie auch im häuslichen Umfeld führen…. Sie sind nicht allein!

Ich bin weiterhin für Sie da!

Kontaktieren Sie mich gern unter meiner direkten Durchwahl in der Grundschule Tel.: 04182 28494-12 oder auch per Email: j.golombek@gs-tostedt.de.

Wir können uns gerne zu einer Telefon- oder Videokonferenz verabreden. Im Einzelfall sollte unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln auch ein Gespräch in der Schule möglich sein.

Ich freue mich von Ihnen zu hören!

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Wechsel in Szenario B – wann und wie?

Für uns als Grundschule gelten andere Maßnahmen, als in den weiterführenden Schulen. So müssen wir bisher nur auf den Gängen, in der Pausenhalle sowie und auf dem Weg zur Pause, eben überall, wo 1,5 m nicht eingehalten werden können und sich dadurch Kohorten mischen, Masken tragen, nicht aber im Unterricht.

Was sich aber von einem auf den anderen Tag ändern kann, ist der Wechsel von Szenario A auf Szenario B für einen Zeitraum von 14 Tagen. Grundlage dafür ist der Anstieg des 7-Tage-Inzidenzwert von mehr als 100 und eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Infektionsschutzmaßnahme für die Schule. Für die Ermittlung des Inzidenzwertes ist nur die offizielle Seite

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

maßgeblich. Sie wird täglich um 9:00 aktualisiert. Sollten wir zu den Schulen gehören, für die zu dem 7-Tage-Inzidenzwert eine entsprechende Maßnahme angeordnet wird, dann müssen wir zum nächsten Tag in Szenario B wechseln. Seien Sie versichert, soweit ich eine Information dazu erhalte, werde ich Sie umgehend benachrichtigen, damit Sie ebenfalls planen können. Szenario B ist Ihnen allen noch aus der Zeit des 1. Lockdowns bekannt. Ihr Kind ist dann der Gruppe A oder B zugeordnet (die Gruppeneinteilung bekommen Sie von den Klassenlehrerinnen) und kommt nur noch jede zweite Woche in die Schule. An den anderen Tagen wird Ihr Kind zu Hause seine Aufgaben erledigen müssen. Die Aufgaben bekommt Ihr Kind von der Schule und sie sind verpflichtend. Ergebnisse werden zur Notenfindung herangezogen. Ebenfalls sind wir verpflichtet weiterhin Arbeiten, auf Grundlage dieser Aufgaben, zu schreiben.

Der Ganztag, die Frühbetreuung sowie das Mittagessen werden bei Szenario B nicht angeboten werden können. Eine Notbetreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr wird parallel zum Unterricht für systemrelevante Berufsgruppen angeboten. Diese Notgruppen sollen wie gehabt sehr klein sein. Auch hier müssen Sie wieder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorlegen.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an grundschule.tostedt@ewetel.net

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Eine Abmeldung im Krankheitsfall ist aus Personalplanungsgründen zwingend erforderlich.

Kopieren Sie den folgenden Text in Ihre Mail:

Ich benötige eine Notbetreuung für mein Kind (Name, Klasse).

Ich gehöre zu folgender Berufsgruppe: (Angabe des Arbeitgebers)

Ich versichere, dass keine andere Betreuungsmöglichkeit für mein Kind besteht. 

Einen Nachweis (s. o.)  füge ich dieser E-Mail im Anhang bei.

Ich benötige die Notbetreuung zwingend an folgenden Tagen (an Feiertagen und Wochenenden findet keine Notbetreuung statt):

Geben Sie auch unbedingt Ihre Telefonnummern an. Sie müssen für uns jederzeit erreichbar sein.  

Nach 14 Tagen, kehren wir dann voraussichtlich in den Regelbetrieb, also Szenario A zurück, soweit es keine Verlängerung seitens des Gesundheitsamtes gibt.

Kommen Sie gut durch diese besondere Zeit!

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Quarantäne

Was bedeutet eine Anordnung des Gesundheitsamtes zur vorsorglichen häuslichen Quarantäne für eine Schülerin/einen Schüler?

Eine solche Anordnung kommt grundsätzlich vom Gesundheitsamt, wir als Schule geben sie nur an Sie weiter. Schüler*innen, die die Anordnung zur vorsorglichen häuslichen Quarantäne haben, dürfen den eigenen Haushalt (= eigenes Haus und eigenes Grundstück) in der Quarantänezeit tatsächlich NICHT verlassen. Daran ändert auch ein negativer Corona-Test nichts. Der entsprechende Haushalt darf in dieser Zeit auch keinerlei Besuch empfangen. Alle weiteren Haushaltsmitglieder (Eltern, Geschwister etc.) dürfen den Haushalt aber verlassen und weiterhin am Leben teilnehmen, sollen ihre Kontakte aber ebenfalls auf ein Minimum beschränken. Sollten bei der Schülerin/dem Schüler oder deren Familienangehörigen Symptome auftreten, ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. 

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Lockdown light: neue Maßnahmen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Sie alle konnten den Medienberichten entnehmen, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin für ganz Deutschland umfangreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens bereits ab der kommenden Woche beschlossen haben. Der Bildungsbereich soll bei den Einschränkungen weiterhin außen vor bleiben und soweit wie möglich und verantwortbar weiterlaufen. Die erforderlichen Lehren aus dem ersten Lockdown werden damit gezogen.

Dies hat zur Folge, dass Kinder einerseits weiter in der Schule sind, andererseits sich derselbe Personenkreis am Nachmittag aber nicht mehr zu Freizeitaktivitäten und Vereinssport treffen darf. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich deutlich damit erklären, dass die Einschränkungen vor allem zwei Ziele verfolgen: Erstens soll das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch durch Überlastung geschützt werden. Zweitens sollen Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden. Bildung ist immer ein sozialer Prozess und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule effektiv und nachhaltig erfüllt und kann Chancengleichheit gewahrt werden. Alle Einschränkungen in anderen Bereichen haben somit das Ziel, dass weiterhin miteinander und voneinander in Schule gelernt werden kann, zumal die Schulen kein Pandemietreiber sind.

Um Ihren Kindern auch bei steigenden Infektionszahlen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten, ist es aber dennoch notwendig, über die in der letzten Woche kommunizierten Maßnahmen hinaus regelnd tätig zu werden und damit die sich weiterentwickelte Lage und Ihre Rückmeldungen zu berücksichtigen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist zukünftig im Sek I-und Sek II-Bereich immer dann verpflichtend, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dies gilt dann für die Dauer dieser Maßnahme – in der Regel 14 Tage – für die gesamte Schule. Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.

Weiterhin regelt die neue Verordnung, ab wann Schulen in das Szenario B (Unterricht im Wechselmodell) wechseln. Auch hier haben wir eine klare Regelung gefunden, die Transparenz und Handlungssicherheit gewährleistet. Ab einer Inzidenz von 100 wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (i. d. R. 14 Tage) in das Szenario B. Im Szenario B kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich.

Ich möchte hier noch einmal deutlich betonen, dass das von einigen „herbeigewünschte“ Szenario B große Einschränkungen für Bildung und Betreuung mit sich bringt. Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht die direkte Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schule. Gerade für jüngere Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen ist der unmittelbare Kontakt oft unerlässlich für den Lernerfolg – von der für viele Familien notwendigen verlässlichen Betreuung einmal ganz abgesehen. Es gilt also auch weiterhin, den Präsenzunterricht im Szenario A durch Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen so lange zu sichern, wie es verantwortbar erscheint.

Zusätzlich zu den in der Landesverordnung geregelten Maßnahmen haben die örtlichen Gesundheitsämter die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz zu treffen und damit auf die besondere Situation vor Ort einzugehen. Diese lokalen und regionalen Maßnahmen können zum Beispiel den Sportunterricht, schulische Veranstaltungen, Schulfahrten oder außerschulische Angebote wie den Ganztagsbetrieb betreffen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht bei einer Inzidenz von unter 50 oder der vorzeitige Wechsel ins Szenario B im Einzelfall liegen im Ermessen des örtlichen Gesundheitsamtes. Die zuständigen Behörden sind dabei gehalten, vorrangig Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die ein Aufrechterhalten des jeweiligen Schulbetriebs ermöglichen.

Auf uns alle kommen schwierige Wochen zu, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Wir werden diese herausfordernde Situation aber nur mit gemeinsamer Anstrengung bewältigen, dabei ist jeder und jede Einzelne gefragt. Wir behalten die Entwicklung genau im Auge und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – und bleiben Sie gesund!

Hier können Sie die Regelungen in einem übersichtlichen Schaubild nachlesen.

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Schulstart nach den Herbstferien

Sehr geehrte Erziehungsberechtige, lebe Eltern,

ich hoffe, Sie alle konnten die Herbsttage genießen und sich erholen. Morgen startet die Schule wieder und unsere oberste Priorität ist es, einen regulären, zuverlässigen und kontinuierlichen Unterricht im Präsenzunterricht durchzuführen. Laut der Pressemitteilung des Kultusministeriums werden wir im Szenario A starten. Zum Glück sind die Infektionszahlen in unserem Landkreis recht niedrig, so dass dies auch gut möglich erscheint. Gemeinsam bemühen wir uns darum, das Infektionsrisiko in der Schule zu minimieren. Dazu gehören in erster Linie die AHA- Regeln, Abstand halten, Hygieneregeln befolgen (Husten/ Niesetikette und Handhygiene), sowie das Tragen von Alltagsmasken, wenn der Mindestabstand zu Kindern einer anderen Kohorte von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Zudem ist es wichtig, dass Kinder und Erwachsene die Symptome zeigen zu Hause bleiben. Weiterhin gilt an unserer Schule nach wie vor das Kohortenprinzip.

Weitere Präventionsmaßnahme ist das regelmäßige Lüften. Da es inzwischen draußen merklich kühler geworden ist, denken Sie bitte daran, dass Ihre Kinder warme Kleidung benötigen (evtl. zusätzliche Fleecejacke oder Decke).

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der Start nach den Ferien gut verlaufen wird. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der vielen Regeln.

Herzliche Grüße von Gudrun Brinkmann

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Herbstferien

Wir wünschen Allen wünderschöne Herbstferien, viel Erholung und schöne und spannende Erlebnisse.

Wenn Sie während der Herbstferien eine Reise in ein Risikogebiet machen, sind Sie seit Anfang August bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland verpflichtet, einen Corona-Test machen zu lassen. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Entwicklungen sowohl bezüglich der Neuausweisung von Risikogebieten als auch der Veränderungen im Umgang mit Quarantänepflichten.

Alle Schülerinnen und Schüler haben am Montag, 26.10.2020, ihren ersten Schultag nach den Herbstferien.

Bleiben sie gesund.

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Schülerfahrkarten bequem online beantragen

Das klassische Papierformular hat ausgedient: HVV-Cards für Schüler und Ersatzfahrkarten können ab sofort über das Serviceportal online beantragt und bezahlt werden

Der Landkreis Harburg baut sein Online-Dienstleistungsangebot über das Kreis-Serviceportal aus: Ab sofort können HVV-Cards für Schülerinnen und Schüler und bei Verlust auch Ersatzfahrkarten einfach und komfortabel über portal.landkreis-harburg.de beantragt werden.

Ausgegeben werden die Fahrkarten weiter wie gewohnt über die Schule der antragsberechtigten Schülerin beziehungsweise des antragsberechtigten Schülers. Bezahlt werden kann direkt online über die gängigen Online-Bezahlmethoden wie PayPal, Paydirekt, Kreditkarte und GiroPay. Registrierte Portalbenutzer (Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Passwort) können den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit über das Serviceportal einsehen. Die Anträge können jedoch auch von Gastnutzern ohne Registrierung gestellt werden. Ein weiterer Vorteil des neuen Onlineservices: Über eine Schnittstelle zwischen dem Serviceportal und dem Fachverfahren können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Schule/ÖPNV/Sport der Kreisverwaltung die gestellten Anträge schneller und einfacher bearbeiten. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der Anspruch auf eine HVV-Card beim Landkreis Harburg, die Voraussetzungen dafür können hier nachgelesen werden: https://portal.landkreis-harburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3437/show. Aktuell sind dies im Landkreis Harburg rund 11.100 Schülerinnen und Schüler. Die HVV-Schüler-Cards können übrigens per NFC-fähigen Smartphones mit installierter HVV-Info-App ausgelesen, komplett digital mitgeführt und im Bus vorgezeigt werden. Mehr Informationen dazu gibt es auf: https://www.hvv.de/de/infoapp

Hintergrund: Das Serviceportal für den Landkreis Harburg war in seiner ersten Stufe im April 2019 das erste in Niedersachsen, das die Dienstleistungen eines Kreises und einer Gemeinde auf nur einem Onlineportal zusammenführt. Hintergrund dieses Engagements von Kreisverwaltung und Kommunen ist das Onlinezugangsgesetz, das Bund, Länder und Gemeinden bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Dienstleistungen über einen bundesweiten Portalverbund anzubieten. Entwickelt und umgesetzt wurde das kreisweite Serviceportal von den kommunalen Partnern und der IT-Kooperation Harburg (ITK) in Zusammenarbeit mit der ITEBO GmbH auf Basis des Systems „OpenR@thaus“.

Das Serviceportal bietet in seiner zweiten Stufe 39 Online-Services des Landkreises Harburg, der Stadt Winsen(Luhe), der Samtgemeinde Salzhausen und der Samtgemeinde Jesteburg: Unterhaltsvorschuss beantragen, Abfallbehälter bestellen, Bauplanauskunft, Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bebauungsplanauskunft, Meldebescheinigung anfordern, Hundesteuer, Geburtsurkunde erstellen, KfZ-Abmeldung und vieles mehr.

Der Einstieg in das Serviceportal erfolgt über portal.landkreis-harburg.de. Unabhängig davon, ob der Landkreis oder die Kommune für den gewählten Service zuständig ist, ist dafür nur eine Registrierung nötig. Sprich: Es ist nur ein Nutzerkonto erforderlich für das Landkreisportal, die Portale der derzeitigen kommunalen Partner und künftig auch für weitere Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg. Die Bezahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen ist über das Serviceportal per integriertem Online-Payment möglich. Je nach Dienstleitung sind unterschiedliche Registrierungsniveaus erforderlich: Einige Dienstleistungen können per Gastzugang genutzt werden, für weitere ist eine Nutzerregistrierung im Portal erforderlich und für einige muss das Nutzerkonto über einen einmaligen Besuch beim BürgerService des Landkreises oder der teilnehmenden Städte und Gemeinden authentifiziert werden.

Beantragung einer vom Landkreis finanzierten HVV-Card / Ersatzfahrkarte hier!

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Elternsprechtage

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

zu Beginn des neuen Schuljahres erhalten Sie die Gelegenheit, über die individuellen Erfahrungen Ihres Kindes aus dem zweiten Halbjahr des vergangenen Schuljahres zu sprechen.

Schwerpunkte dieses Gespräches sind vor allem folgende Aspekte:

  • an die Lehrkraft gerichtetes Feedback der Schülerin bzw. des Schülers sowie der Erziehungsberechtigten über die Erfahrungen mit dem Lernen/Arbeiten zu Hause
  • Rückmeldung über den Lernprozess und Lernerfolg der Schülerin bzw. des Schülers an die Erziehungsberechtigten
  • ggf. individuelle Absprachen zwischen Elternhaus und Schule oder Schülerin bzw. Schüler und Lehrkraft für die verschiedenen Szenarien
  • ggf. weiterführende Information über wesentliche Regeln der Schule in den Pandemie-Zeiten
  • für Jahrgang 4: Beratung anlässlich des Übergangs von Klasse 4 nach 5

Diese Elternsprechtage für die Klassen 2 bis 4 finden in der letzten Schulwoche vor den Herbstferien statt

vom 05. bis 08. Oktober 2020.

Die Klassenlehrerin ist im Klassenraum Ihres Kindes zu sprechen und lädt Sie und Ihr Kind herzlich ein, die Gelegenheit zu einem Gespräch zu nutzen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gesprächszeit auf 20 Minuten festgelegt ist. Bitte tragen Sie auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung.

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