Schulordnung und Schulvereinbarung

Übersicht der Regelungen unserer Schule

§1 Grundregeln für das Zusammenleben in unserer Schule
§2 mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regeln
§3 Unterricht
§4 Pausenregeln
§5 Verhalten auf dem Schulweg, im Schulbus und an der Bushaltestelle
§6 Gesundes Frühstück
§7 Unterrichtsversäumnisse
§8 Unfälle
§9 Handys und Wertgegenstände
§10 Schulvereinbarung
§11 Einverständniserklärung

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§1 Grundregeln für das Zusammenleben in unserer Schule

  • Wir gehen höflich, offen und tolerant miteinander um.
  • Wir begegnen uns mit Akzeptanz und behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten.
  • Wir wenden keine Gewalt an.
  • Wir verletzen uns nicht mit Beschimpfungen oder Hänseleien.
  • Wir sprechen in einem angemessenen Ton miteinander.
  • Wir bewegen uns ruhig und rücksichtsvoll in den Klassenräumen und im Schulgebäude.
  • Wir achten das Eigentum des Anderen und der Schule und beschädigen oder zerstören dieses nicht mutwillig. Für angerichteten Schaden haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.
  • Alle helfen mit, Energie und Wasser zu sparen und achten darauf, dass der Müll eingesammelt und getrennt entsorgt wird.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht und stören diesen nicht, denn jeder soll die Möglichkeit haben, konzentriert zu lernen und zu arbeiten.
  • Wir achten auf vollständige Arbeitsmaterialien und gehen sorgfältig mit ihnen um.
  • Die Toiletten werden möglichst in den Pausen aufgesucht, um Störungen in den Unterrichtsstunden zu vermeiden, und werden sauber hinterlassen.
  • Wir notieren gewissenhaft die Hausaufgaben in den Schulplaner und benutzen diesen bei Bedarf zum Informationsaustausch.
  • Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.

§ 2 mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Regeln

2.1 Eine Nichtbeachtung der Grundregeln für das Zusammenleben in unserer Schule zieht entsprechende pädagogische Konsequenzen nach sich. Hierzu zählen beispielsweise Ermahnungen, Gespräche, Mitteilungen an die Eltern oder die Erledigung zusätzlicher Aufgaben.
2.2 Auf aggressives und unsoziales Verhalten – hierzu zählen Beleidigungen von Lehrkräften, Gewalttätigkeiten, massive Androhung von Gewalt, Diebstahl, Erpressung oder dauerhaftes systematisches körperliches und verbales Angehen von Mitschülerinnen und Mitschülern – kann eine Konferenz nach § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes folgen.

§ 3 Unterricht

  • Zu Unterrichtsbeginn und zum Ende der großen Pausen stellen sich die Schülerinnen und Schüler an den Anstellplätzen ihrer Klassen auf dem Schulhof an, bei Regen im Gebäude. Dort werden sie von den Lehrkräften abgeholt.
  • Da wir großen Wert auf die Selbstständigkeit unserer Schülerinnen und Schüler legen, verzichten die Eltern darauf, ihre Kinder in das Schulgebäude zu begleiten.

§ 4 Pausenregeln

  • Mit Beginn der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und gehen auf den Schulhof (Ausnahme ist die angesagte Regenpause).
  • Die Tischkicker stehen den einzelnen Klassen nach einem festen Plan zur Verfügung.
  • In der Pause können gegen Vorlage des Schülerausweises Spielgeräte ausgeliehen werden.
  • Der Fußballplatz wird in den 1. großen Pausen von den Jahrgängen 1 und 2 und in den 2. großen Pausen von den Jahrgängen 3 und 4 genutzt. Am Freitag steht in der 1. Pause der Fußballplatz nur den Mädchen zur Verfügung.
  • Bei der Lösung von Konflikten in den großen Pausen werden die Schülerinnen und Schüler von den ausgebildeten Schülermediatoren oder den beiden aufsichtführenden Lehrkräften unterstützt.
  • Das Werfen mit harten Gegenständen (z.B. Schneebälle, Äste) ist verboten.
  • Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Klassenraum- oder Lehrerwechsel.

§ 5 Verhalten auf dem Schulweg, im Schulbus und an der Bushaltestelle
Alle Schülerinnen und Schüler achten auf ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Hierzu beachten sie die Verkehrsregeln und die Verhaltensregeln im Schulbus und an den Bushaltestellen in den Ortschaften und an der Schule.

§6 Gesundes Frühstück

  • Wir frühstücken gemeinsam mit den Kindern im Klassenraum. Das Thema „Gesundes Frühstück“ besitzt im Unterricht einen besonderen Stellenwert. Das Schulfrühstück sollte nicht das erste Frühstück unserer Schülerinnen und Schüler am Vormittag sein.
  • Im Rahmen des Unterrichts lernen die Kinder die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung und Lebensweise kennen.
  • Das Mitbringen von Süßigkeiten ist nur zu Geburtstagen und Feiern (z.B. Rosenmontag) gestattet.

§ 7 Unterrichtsversäumnisse

  • Im Krankheitsfall ist die Schule umgehend telefonisch und spätestens ab dem 3. Fehltag schriftlich zu informieren.
  • Ein Unterrichtsversäumnis entbindet die Schülerin/den Schüler nicht von der Pflicht, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen.

§ 8 Unfälle

Unfälle auf dem Schulweg, im Sportunterricht, in den Pausen oder im Schulgebäude sind umgehend im Sekretariat zu melden. Die zuständige Lehrkraft veranlasst eine Unfallmeldung.

§ 9 Handys und Wertgegenstände

9.1 Das Mitbringen von Handys ist unerwünscht. Der Gebrauch ist während der gesamten Schulzeit nicht gestattet. Das Anfertigen von Bild- oder Tonaufnahmen ist verboten. Sollte es im Einzelfall notwendig sein, dass das Kind ein Mobiltelefon bei sich trägt, ist die Klassenleitung von den Erziehungsberechtigten zu informieren.
9.2 Es sollte davon abgesehen werden, dass Schülerinnen oder Schüler hohe Geldbeträge oder andere Wertsachen mit in die Schule nehmen. Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer.

§10+11 Schulvereinbarung

Schulvereinbarung.pdf