Zur Einschulungsfeier am 04.09.2021:
Eltern/Begleitpersonen dürfen “an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)” teilnehmen.
WICHTIG: Für Erwachsene ist ein Laienselbsttest nicht gültig! Es muss eine schriftliche Bestätigung von offizieller Stelle vorliegen!
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.”
Für die Einschulungskinder und auch für die Geschwisterkinder gilt die schriftliche Bestätigung des negativen Selbsttest durch eine/n Erziehungsberechtigte/n.
Für den Einschulungstag bietet die Schule ab dem 02.09.2021 die Möglichkeit, für die neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler einen Laienselbsttest am Fenster des Sekretariats abzuholen.
Zum konkreten Ablauf des Einschulungstages:
Um 9:30 Uhr beginnt der Einschulungsgottesdienst mit Pastor Krause in der St. Georgs Kirche in Warmsen. Alle Personen betreten die Kirche mit entsprechend vorgegebenen Mund-Nasen-Schutz (Kinder bis 6 Jahre sind davon befreit). In der Kirche steht für jede Begleitperson bzw. jedes Begleitpaar mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern eine Bank zur Verfügung. Weitere Ansagen erfolgen durch Pastor Krause.
Ab 10:30 Uhr Zeit wird die Einschulungsfeier in der Schule durchgeführt. Der Einlass erfolgt mit entsprechend vorgegebenen Mund-Nasen-Schutz (Kinder bis 6 Jahre sind davon befreit). Dabei zeigen Sie Ihren negativen Testnachweis, Impfnachweis oder Genesenennachweis.
Da sowohl die Kirche als auch die Schule den Nachweis der Besucher zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten vorhalten muss, senden Sie bitte eine E-Mail an die Schule, mit welchen höchstens zwei Begleitpersonen und ggf. Geschwistern die Einschulungskinder an der Feier teilnehmen.