1. Aufgaben der Verkehrserziehung
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr wird in unserer heutigen Gesellschaft zunehmend wichtiger.
Kinder kommen mit unterschiedlichen Vorerfahrungen aus Familie und Kindergarten im Bezug auf den Straßenverkehr in die Schule.
Aufgabe des Verkehrsunterrichts ist es, auf dieser Grundlage Regeln und Verhaltensweisen zu festigen und zu erweitern.
Oberstes Ziel ist es, die Kinder gesund und sicher durch den Verkehr zu geleiten. Vom Gesetzgeber sind daher im ersten Schuljahr 40 und in den Klassen 2 bis 4 mindestens 20 Unterrichtstunden Verkehrserziehung vorgesehen. Der größte Teil dieser Unterrichtstunden wird im Sachunterricht abgeleistet.
2. Unterrichtsinhalte
In den Klassen 1 und 2 ist die Schulwegsicherung vorrangiger Unterrichtsinhalt der Verkehrserziehung.
Dabei sollen die Schüler lernen, sich auf ihrem Schulweg verkehrsgerecht zu verhalten und so weit wie möglich, die sichersten Wege zur Schule kennen lernen.
In der Klasse 4 steht der Radfahrlehrgang an. Während dieses Lehrgangs bereiten sich die Schüler in Zusammenarbeit mit der Polizeistation Uchte (vertreten durch Herrn Müller) intensiv auf die abschließende Prüfung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil vor.
3. Fächerübergreifendes Arbeiten
Auch wenn der Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Sachunterricht liegt, sind Teilbereiche in verschiedenen Unterrichtsfächer (Kunst, Sport, Deutsch…) wiederzufinden. Im Kunstunterricht kann beispielsweise auf Formen und Farben der Verkehrszeichen eingegangen werden.
Das Reaktionsvermögen kann mit Spielen im Sportunterricht geschult werden. So bieten sich viele Möglichkeiten des fächerübergreifenden Arbeitens.