Kooperationsvereinbarung

zwischen dem Gymnasium Haren und den Grundschulen

(Ansgarischule Haren, Clemensschule Wesuwe, Georgschule Altharen, Grundschule Niederlangen/Oberlangen, Grundschule Sustrum, Josefschule Emmeln, Marienschule Erika/Altenberge, Maximilianschule Rütenbrock und Michaelschule Tinnen)

Die oben genannten Schulen schließen auf der Grundlage des § 25 NSchG, des Konzeptes „Der begleitete Übergang in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums Haren“ (Stand: Mai 2009) sowie der bisher bewährten Praxis eine Kooperationsvereinbarung.

Zielsetzung dieses Vertrages ist es in erster Linie, der individuellen Persönlichkeit eines jeden Kindes gerecht zu werden; jedes einzelne Kind soll unter besonderer Berücksichtigung seines Entwicklungsstandes, seines Fähigkeitsprofils, seiner Leistungsbereitschaft sowie seiner Stärken und Schwächen entsprechend gefördert und gefordert werden.

Zur Umsetzung vereinbaren die beteiligten Schulen folgende Regelungen:

1. Informationsveranstaltungen
a) Informationsabend
Die Grundschulen laden die Eltern der Kinder der dritten Grundschulklasse nach Terminabsprache mit dem Gymnasium zu einer zentralen Informationsveranstaltung ein.
Ziel dieser Informationsveranstaltung soll sein, den Eltern eine fundierte Entscheidungshilfe bei der Wahl der für ihr Kind geeigneten Schulform zu geben.

Die Eltern der Grundschulkinder erhalten im Anschluss an die Präsentation des Gymnasiums Haren die Möglichkeit, sich in kleinen Gesprächskreisen mit „Insidern“ (Eltern Gymnasiasten und Lehrern) vertieft auszutauschen.

b) Schnuppertag

Im Mittelpunkt dieses Schnuppertages steht der Abbau der Berührungsängste für die zu diesem Zeitpunkt noch sehr jungen Grundschüler sowie für die z. T. unentschlossenen Eltern.

Unmittelbar nach den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres findet für die Viertklässler und deren Eltern der Schnuppertag statt; in einer umfassenden Präsentation zeigt das Gymnasium Haren seine Möglichkeiten und gibt ein umfassendes Beratungsangebot im Rahmen von persönlichen Gesprächen. Zu dieser Veranstaltung werden alle Schülerinnen und Schüler, die vor der Entscheidung zwischen Oberschule und Gymnasium stehen, und deren Eltern eingeladen. Während dieses Tages kann es auch zur Einzelberatung oder zur Absprache entsprechender Gesprächstermine kommen. Den Eltern soll die Gewissheit vermittelt werden, dass sie den Kontakt zum Gymnasium Haren im 4. Schuljahr zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten können und Beratungswünsche erfüllt werden.

c) Fachbezogene Vorstellungen
Über den Schnuppernachmittag hinaus werden im ersten Halbjahr spezielle Veranstaltungen für Viertklässler angeboten, in denen die Schülerinnen und Schüler z. B. Einblicke in Unterrichtsverfahren bzw. AG-Veranstaltungen erhalten [Link zur Forscher-AG].

d) Beratungsnachmittag unmittelbar vor der Anmeldung
Nach der Ausgabe der endgültigen Empfehlungen durch die Grundschulen sind Eltern manchmal noch unschlüssig, was die Entscheidung über die zukünftige Schullaufbahn angeht. Das Gymnasium Haren bietet daher in jedem Jahr direkt zu Beginn des zweiten Halbjahres einen weiteren Beratungstermin an, der eine Einzelberatung vorsieht. Dabei werden den Eltern und gegebenenfalls auch den Kindern auf der Grundlage der bisher gezeigten schulischen Leistungen sowie der Gesprächsergebnisse verschiedene schulische Wege aufgezeigt.
Im Bedarfsfall ist auf die Chancen der Förderung hinzuweisen, die es am Gymnasium Haren in Form von Förderunterricht in einzelnen Fächern, Hausaufgabenbetreuung etc. gibt.

e) „Klassenbildungstag“
Unmittelbar nachdem die Zahl der Anmeldungen feststeht, wird die Zusammensetzung der Klassen festgelegt. Nach Möglichkeit bleiben die Kinder einer Grundschule in einer Klasse, die Wünsche nach Freunden sollen in der Regel erfüllt werden. Jeweils am drittletzten Schultag vor den Sommerferien findet ein sog. Klassenbildungstag („Wir sind ein Team“) für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern statt. Dabei werden allgemeine Erläuterungen zum Ablauf der ersten Schultage gegeben, Fragen beantwortet sowie die Zusammensetzung der Klassen bekannt gegeben und die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer vorgestellt. Da das Verfahren der Busbegleitung vom zweiten Schultag an greifen muss, wird es zu diesem Zeitpunkt vor den Sommerferien sorgfältig erläutert.

2. Abstimmung der Lerninhalte, Lernstände und Empfehlungen
Um eine Unterrichtung über die erreichten Lernstände zu gewährleisten, legen die Grundschulen dem Gymnasium Haren ihre Haus-Curricula des Jahrgangs 4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht vor. Diese werden laufend aktualisiert.

Um eine Unterrichtung über die Anforderungen im Jahrgang 5 zu gewährleisten, legt das Gymnasium Haren den Grundschulen ihre Haus-Curricula für diesen Jahrgang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch vor. Diese werden laufend aktualisiert.

Die Grundschulen erhalten vom Gymnasium Haren am Ende des 5. Schuljahrgangs eine Rückmeldung über den Schulerfolg ihrer ehemaligen Schülerinnen und Schüler (vornehmlich in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, um die Bewertungs- und Empfehlungskriterien, die der Schullaufnahmempfehlung zu Grunde liegen, überprüfen und weiterentwickeln zu können.

Die individuellen Lernentwicklungsbögen sind Bestandteil der Schülerakten; diese werden an das Gymnasium Haren weitergeleitet. Auf Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (auch Begabtenförderung) wird das Gymnasium Haren gesondert hingewiesen.

3. Zusammenarbeit der Lehrkräfte und der Schulleitungen
Die beteiligten Schulen streben eine Durchgängigkeit der Laufbahnentwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler an. Kontinuierliche Beobachtung und Begleitung sind wesentliche Voraussetzungen für die zielgerichtete individuelle Förderung bei Lernschwächen und auch bei besonderen Begabungen.

Die Lehrkräfte der Grundschulen können nach Absprache in den Klassen der Jahrgänge 5 und 6 hospitieren. Dazu reicht eine Terminvereinbarung über die Schulleitungen aus.

An Fachkonferenzen bzw. Fachdienstbesprechungen des Gymnasiums Haren nehmen die Fachbetreuer/-innen der Grundschulen teil, wenn dort besondere Fragen des Übergangs beraten werden. In diesem Fall erfolgt eine Einladung durch die Fachkonferenzleiter/-innen des betreffenden Fachs bzw. Fachbetreuer/innen.

Umgekehrt nehmen Fachkolleginnen und –kollegen auf Anfrage an Fachkonferenzen bzw. Fachdienstbesprechungen der Grundschulen teil.

Die Schulen stimmen untereinander ab, inwiefern die Teilnahme an Arbeitsgruppen, Arbeitsgemeinschaften, der Austausch von Materialien, die Organisation oder gemeinsame Teilnahme an Fortbildungen für Lehrkräfte zu Hochbegabung, ADHS u.ä. sinnvoll und möglich sind.

Die Schulleitungen und Schulleiter sowie (oder) die koordinierenden Leher/innen der beteiligten Schulen treffen sich mindestens einmal jährlich, um den Erfolg der Zusammenarbeit zu evaluieren.

Haren, im Jahre 2009