Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Einführung elternfinanzierter iPads:
- Warum kein „Bring your own device“ (BYOD)?
- Warum iPads von Apple?
- Warum müssen die iPads über einen speziellen Händler bezogen werden?
- Wem gehört das iPad?
- Spart man Geld bei der Schulbuchentleihe ein?
- Wie kann das iPad privat genutzt werden?
- Wie werden die Geräte versichert?
- Welches Zubehör muss angeschafft werden?
- Warum wird das iPad nicht zu Beginn der 5. Klasse eingeführt?
- Welche kostenpflichtigen Apps werden installiert?
- Ist die Anschaffung des iPads verpflichtend?
- Wird es eine schulinterne Nutzungsordnung geben?
1. Warum kein „Bring your own device“ (BYOD)?
Um soziale Ungleichheiten und Druck zu verhindern, die sich durch die Anschaffung verschiedener Geräte ergeben könnten, haben wir uns für eine zentrale Anschaffung über die Gesellschaft für digitale Bildung entschieden. Diese bietet eine reibungslose Abwicklung und Einbindung in ein zentrales Verwaltungsprogramm. Die iPads können in ein Mobile Device Management System (MDM) eingebunden und von den Lehrerinnen und Lehrern zentral gesteuert werden. Das Aufspielen von Apps auf die iPads erfolgt ebenso zentral wie die Kontrolle der iPads im Unterricht. Dies erleichtert den Unterricht ungemein, da eine sachfremde Nutzung der Geräte ausgeschlossen werden kann.
Eine private Apple ID ermöglicht den Schülerinnen und Schülern aber gleichzeitig zu Hause den privaten Gebrauch des iPads und das Aufspielen weiterer Apps.
2. Warum iPads von Apple?
Bei der Einführung elternfinanzierter Endgeräte haben wir uns aus folgenden Gründen für iPads von Apple entschieden:
- großer Funktionsumfang und große Kompatibilität
- hoher Sicherheitsstandard
- langfristige Versorgung mit Sicherheits- und Softwareupdates
- hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern
- stabiles und zuverlässiges Betriebssystem – auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten
- lange Akkulaufzeit
- großes Angebot vieler schulischer Apps
- einfache und zuverlässige Steuerung der iPads in Unterrichtssituationen, Klassenarbeiten oder (Abitur-)Klausuren (siehe Prüfungserlass)
3. Warum müssen die iPads über einen speziellen Händler bezogen werden?
Die iPads beziehen wir direkt bei einem Apple Partner, der sich auf die Ausstattung von Schulen spezialisiert hat. Für uns in Norddeutschland ist dies die “Gesellschaft für digitale Bildung” (GfdB) mit Sitz in Hamburg.
Die Beziehung der iPads über diesen Vertriebspartner ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil die Geräte MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. (Dies ist bei frei gekauften Geräten nicht ohne Weiteres der Fall.) Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet.
4. Wem gehört das iPad?
Da Sie das iPad gekauft haben, gehört es natürlich Ihnen bzw. Ihren Kindern.
Für die Dauer des Schulbesuchs an unserer Schule treten Sie jedoch die Administration an uns ab (siehe Mediennutzungsordnung). Dies hat den Vorteil, dass das Gerät jederzeit für den schulischen Einsatz sowie den Einsatz in Klassenarbeiten und Klausuren funktionstüchtig und zugelassen ist.
5. Spart man Geld bei der Schulbuchentleihe ein?
Nein, da das klassische Schulbuch nicht abgeschafft wird.
6. Wie kann das iPad privat genutzt werden?
Auch wenn das iPad über die Schule administriert wird, können die Schülerinnen und Schüler es natürlich nach Schulschluss privat nutzen.
Die Administration startet ab Betreten des Schulgeländes. Beim Verlassen des Geländes bzw. nach Schulschluss erfolgt keine Administration mehr.
7. Wie werden die Geräte versichert?
Sollte das iPad eines Schülers/einer Schülerin – aus welchem Grund auch immer – nicht einsatzfähig sein, so muss schnellstmöglich für Ersatz oder Reparatur gesorgt werden, da ein funktionierendes iPad wichtig für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht mit Tablets ist. Aus diesem Grund müssen alle Schülerinnen und Schüler ihr iPad über die GfdB gegen bspw. Diebstahl, Wasserschäden, Displaybruch oder unsachgemäße Handhabung versichern. Deshalb ist diese Versicherung in beiden Bildungspaketen enthalten. Im Rahmen dieser Versicherung wird ein Reparaturservice (inkl. Lieferung eines Leihersatzgeräts) angeboten, so dass eine Reparatur eines defekten iPads ohne viel Aufwand gewährleistet wird.
Nähere Informationen dazu unter https://www.gfdb.de/service
8. Welches Zubehör muss angeschafft werden?
Verpflichtend ist die Anschaffung eines kompatiblen Stifts (Palm Protect). Als Pencil empfehlen wir den originalen Apple Pencil (1. Generation). Dieser hat sich im Unterrichtseinsatz hinsichtlich Akkulaufzeit wie Zuverlässigkeit bewährt.
Eine Tastatur wird nicht benötigt.
9, Warum wird das iPad nicht zu Beginn der 5. Klasse eingeführt?
Erst analog, dann digital:
- Die wohl wichtigste Begründung für die Anschaffung Ende Jahrgang 7 ist, dass in den unteren Jahrgängen die weitere Einübung und Verbesserung der Handschrift gegen einen zu frühen Einsatz von digitalen Endgeräten spricht.
- Nach dem Wechsel von der Grundschule soll Ihr Kind erst einmal in der neuen Schule ankommen. In den ersten beiden Jahren stehen IServ, WebUntis und Office-Anwendungen im Vordergrund. Auf diese Weise soll einer Überforderung entgegengewirkt werden.
- In den Jahrgängen 5 und 6 können die Lehrkräfte zudem auf die iPad-Koffer zurückgreifen, um digitale Angebote im Unterricht zu nutzen und den Klassen eine erste Annäherung an die Geräte und die damit einhergehenden Verhaltensregeln zu ermöglichen.
Technische Lebensdauer:
- Zudem würde eine Anschaffung in der fünften Klasse die Nutzung über neun Schuljahre hinweg bedingen. Auch für iPads halten wir eine derartige Lebensdauer für zu hoch, so dass Ersatzbeschaffungen notwendig werden würden. Da wir die iPads erst gegen Ende Jahrgang 7 einführen, erwarten wir, dass die Geräte die Schulzeit über funktionstüchtig bleiben und somit keine Ersatzbeschaffung notwendig werden wird.
10. Welche kostenpflichtigen Apps werden installiert?
- App-Ersatz für das Wörterbuch Englisch (ab Klasse 9 – voraussichtlich PONS)
- App-Ersatz für das Wörterbuch Französisch/Latein (ab Klasse 9 – voraussichtlich PONS)
- App zur digitalen Heft-/Mappenführung (ab Klasse 7 – voraussichtlich GoodNotes)
11. Ist die Anschaffung des iPads verpflichtend?
Ja, unsere Schule hat im Schulvorstand und in der Gesamtkonferenz die Entscheidung getroffen, dass iPads in der jeweils aktuellen Version verpflichtend von allen Schülerinnen und Schülern einheitlich als Lernmittel anzuschaffen sind. Bei finanziellen Engpässen oder besonderer sozialer Härte besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Ehemaligen- und Förderverein in Form von Leihgeräten.
12. Wird es eine schulinterne Nutzungsordnung geben?
Die Nutzungsordnung finden Sie [hier]. Sie wird im Vorfeld von Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern unterschrieben. Die Klassenleitung wird die Nutzerordnung und mögliche Maßnahmen bei Nichtbefolgung dieser Nutzerordnung jeweils in den ersten Tagen nach den Sommerferien sowie vor dem ersten Austeilen der iPads ausführlich mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.