{"id":394,"date":"2018-09-22T13:43:05","date_gmt":"2018-09-22T11:43:05","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.nibis.de\/gymharen\/?page_id=394"},"modified":"2024-04-29T08:24:49","modified_gmt":"2024-04-29T06:24:49","slug":"schulordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymharen\/schulordnung\/","title":{"rendered":"[:de]Schulordnung[:]"},"content":{"rendered":"<p>[:de]<\/p>\n<p style=\"text-align: center\"><em>(\u00dcberarbeitete Fassung laut Beschluss der Gesamtkonferenz 21.02.2024)<\/em><\/p>\n<ol style=\"list-style-type: upper-roman\">\n<li style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"font-size: 14pt\">Pr\u00e4ambel<\/span><\/strong><br \/>\nVielfalt, Toleranz und Integration pr\u00e4gen unser Schulleben. Der Erfolg des Zusammenlebens an unserer Schule h\u00e4ngt davon ab, dass alle Beteiligten sich auf wesentliche Grunds\u00e4tze verst\u00e4ndigen und dass diese durch konkrete Regelungen erg\u00e4nzt werden. Die in dieser Schulordnung formulierten Grunds\u00e4tze sowie das erg\u00e4nzende Regelwerk sollen dazu dienen, erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu gew\u00e4hrleisten. Die Anpassung der Grunds\u00e4tze und Regelungen an sich \u00e4ndernde Rahmenbedingungen ist die gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.<\/li>\n<li style=\"text-align: left\"><span style=\"font-size: 14pt\"><strong>Allgemeine Grunds\u00e4tze f\u00fcr ein gelingendes Miteinander<\/strong><\/span>\n<ul>\n<li>Jeder wird als Individuum wahrgenommen. Jeder respektiert den anderen so, wie er ist.<\/li>\n<li>Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, der Lehrkr\u00e4fte sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.<\/li>\n<li>Jeder ist f\u00fcr das Gelingen von Schule und Unterricht verantwortlich. Jede Sch\u00fclerin, jeder Sch\u00fcler, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat sich so zu verhalten, dass der Unterricht st\u00f6rungsfrei und f\u00fcr alle erfolgreich ablaufen kann.<\/li>\n<li>Die Schule gibt Freiheit in dem Ma\u00df, in dem Verantwortung \u00fcbernommen werden kann. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung \u00fcbernehmen. Wer Freiheit beansprucht, muss Regeln anerkennen und befolgen.<\/li>\n<li>Alle bem\u00fchen sich um Freundlichkeit, H\u00f6flichkeit und Hilfsbereitschaft. Jeder behandelt Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erziehungsberechtigte so, wie er selbst behandelt werden m\u00f6chte, und leistet Hilfe, wo ein anderer sie ben\u00f6tigt.<\/li>\n<li>Jeder achtet darauf, offen f\u00fcr andere zu sein und den anderen zu respektieren, Selbstvertrauen und Selbstbeherrschung zu entwickeln und Zivilcourage zu zeigen.<\/li>\n<li>Meinungs\u00e4u\u00dferungen sind erw\u00fcnscht. Kritik sollte sachbezogen und auf Verbesserungen ausgerichtet sein und darf nicht verletzen.<\/li>\n<li>Die Schule ist auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, der Lehrkr\u00e4fte sowie der Erziehungsberechtigten angewiesen.<\/li>\n<li>Jeder ist f\u00fcr sein Lernen selbst verantwortlich, die anderen unterst\u00fctzen ihn dabei. Lehrkr\u00e4fte m\u00fcssen Anregungen und Hilfestellung geben, die die Selbstst\u00e4ndigkeit der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Lob und Anerkennung motivieren st\u00e4rker als Tadel. Leistung soll angemessen gew\u00fcrdigt werden, da jeder seine Leistung eher durch Ermutigung und pers\u00f6nliche Ansprache verbessert. So ist er auch eher zur Mitarbeit und \u00dcbernahme von Verantwortung bereit.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"font-size: 14pt\">Organisatorische Regeln<\/span><\/strong>\n<ol>\n<li><strong>Anwesenheit<\/strong>\n<ul>\n<li>Die regelm\u00e4\u00dfige und p\u00fcnktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung des Lernerfolgs und deshalb Pflicht. Versp\u00e4tungen und Fehlen st\u00f6ren die kontinuierliche Arbeit und beeintr\u00e4chtigen den Lernerfolg aller.<\/li>\n<li>Als Unterrichtszeiten gelten die im Stundenplan ausgewiesenen Stunden, die Pausen und alle schulischen Veranstaltungen. Zahl und Dauer der Unterrichtsstunden sind im Stundenplan verbindlich festgelegt.<\/li>\n<li>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Klassen 5 bis 10 d\u00fcrfen das Schulgel\u00e4nde w\u00e4hrend der gesamten Unterrichtszeit nur in Einzelf\u00e4llen und nur mit der Genehmigung der Aufsicht f\u00fchrenden oder der verantwortlichen Lehrkraft verlassen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Verhalten in den Unterrichtsstunden<\/strong>\n<ul>\n<li>Lehrerkr\u00e4fte und Sch\u00fclerinnen sowie Sch\u00fcler achten auf einen p\u00fcnktlichen Beginn und ein p\u00fcnktliches Ende der Unterrichtsstunden. Die Lehrkr\u00e4fte beenden die Stunde.<\/li>\n<li>Auch ohne Anwesenheit einer Lehrkraft verhalten sich Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ruhig im Unterrichtsraum. Ist der Klassen- oder Fachraum noch nicht ge\u00f6ffnet, warten sie ruhig und diszipliniert davor, ohne andere zu st\u00f6ren. Fachr\u00e4ume d\u00fcrfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.<\/li>\n<li>Ist die Lehrkraft f\u00fcnf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. ein Kursmitglied im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach.<\/li>\n<li>W\u00e4hrend der Unterrichtszeit darf der Klassenraum nur mit Zustimmung der unterrichtenden Lehrkraft verlassen werden, bei Klassenarbeiten und Klausuren jedoch grunds\u00e4tzlich nicht in den Pausen.<\/li>\n<li>Jede Nahrungsaufnahme w\u00e4hrend des Unterrichtes st\u00f6rt den Unterricht und kann deshalb nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen von der Lehrkraft gestattet werden.<\/li>\n<li>Arbeitsmaterialien, insbesondere die von der Schule ausgeliehenen Lehrwerke und technischen Ger\u00e4te, werden pfleglich behandelt. Bei Verlust oder Besch\u00e4digung haften die Erziehungsberechtigten bzw. die vollj\u00e4hrigen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler.<\/li>\n<li>Bei Schulvers\u00e4umnissen k\u00f6nnen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die gestellten Hausaufgaben dem digitalen Klassenbuch entnehmen oder sich bei Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fclern erkundigen. Sie tragen selbst die Verantwortung daf\u00fcr, dass sie den vers\u00e4umten Stoff nacharbeiten.<\/li>\n<li>Lehrkr\u00e4fte halten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften ein und achten z.B. auf die zeitnahe R\u00fcckgabe korrigierter Arbeiten oder die regelm\u00e4\u00dfige Bekanntgabe der Sch\u00fclerleistungsst\u00e4nde.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Verhalten in den Pausen<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die gro\u00dfen Pausen werden deshalb von den Klassen 5 bis 10 grunds\u00e4tzlich auf dem Schulhof verbracht. Alle Beteiligten respektieren die Pausen, d.h. die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler verlassen z\u00fcgig die R\u00e4ume und erscheinen nach Beendigung der Pause p\u00fcnktlich zum Unterricht. Die Lehrkr\u00e4fte \u00fcberziehen den Unterricht nicht bis in die Pausen. Klassen- und Fachr\u00e4ume werden abgeschlossen.<\/li>\n<li>Bei Regen oder besonders gro\u00dfer K\u00e4lte k\u00f6nnen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler w\u00e4hrend der Pause im Geb\u00e4ude bleiben, wenn durch die Schulleitung ein entsprechender Hinweis \u00fcber die Lautsprecheranlage gegeben wird.<\/li>\n<li>Beim Spielen auf dem Schulhof und an den Spielger\u00e4ten, insbesondere bei der Parkouranlage, sollte R\u00fccksicht auf Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fcler genommen werden, damit niemand zu Schaden kommt.<\/li>\n<li>Die Lehrkr\u00e4fte nehmen ihre Aufsichtspflichten in den Pausen p\u00fcnktlich und zuverl\u00e4ssig wahr.<\/li>\n<li>Auch Lehrkr\u00e4fte brauchen ihre Pausen. Deshalb sollten Gespr\u00e4che an der Lehrerzimmert\u00fcr auf das unbedingt Notwendigste beschr\u00e4nkt sein und au\u00dferhalb des Lehrerzimmers gef\u00fchrt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Verantwortung f\u00fcr R\u00e4ume und Umwelt<\/strong>\n<ul>\n<li>Klassen- und Fachr\u00e4ume sind Arbeitsr\u00e4ume, die mit einem erheblichen finanziellen und materiellen Aufwand zum optimalen Lernen ausgestattet sind. Wenn die R\u00e4ume schonend behandelt und mutwillige Besch\u00e4digungen vermieden werden, haben alle lange einen gro\u00dfen Nutzen davon.<\/li>\n<li>Die Klassen k\u00f6nnen ihren Raum in Absprache mit der Klassenlehrkraft und dem Hausmeister individuell ausgestalten, um ein ihnen angenehmes Lernumfeld zu schaffen.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Jeder hat daf\u00fcr zu sorgen, dass M\u00fcll nach M\u00f6glichkeit vermieden oder zumindest in die vorgesehenen Beh\u00e4lter entsorgt wird.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Reinhaltung ihres Klassenraumes ist jede Klasse selbst zust\u00e4ndig. Am Ende eines Unterrichtstages werden das Licht ausgeschaltet sowie die Fenster geschlossen und die St\u00fchle hochgestellt, um das Reinigungspersonal zu entlasten<\/li>\n<li>Um einen erh\u00f6hten und kostenintensiven Reinigungsaufwand zu vermeiden, ist das Kauen von Kaugummi in allen Geb\u00e4udeteilen untersagt.<\/li>\n<li>Im w\u00f6chentlichen Wechsel \u00fcbernehmen die Klassen 5 bis 10 die Reinigung des Schulhofes.<\/li>\n<li>Jede Lerngruppe bestimmt einen Ordnungsdienst, der f\u00fcr das Hochfahren der PCs vor Schulbeginn und f\u00fcr die Reinigung der Whiteboards am Ende jeder Stunde zust\u00e4ndig ist.<\/li>\n<li>Jede St\u00f6rung wird \u00fcber das St\u00f6rungsmodul angezeigt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Sicherheit auf dem Schulgel\u00e4nde<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Schulh\u00f6fe sind Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen. Daher ist das Befahren mit jeglichen Fahrzeugen w\u00e4hrend der Unterrichtszeit zu vermeiden. Von der Regel ausgenommen sind Notfallfahrzeuge und Anlieferverkehr. Fahrr\u00e4der werden geschoben.<\/li>\n<li>Fahrr\u00e4der werden an den daf\u00fcr vorgesehenen Stellen abgestellt.<\/li>\n<li>Am Anfang eines Schuljahres erfolgt eine Sicherheitseinweisung in die Parkouranlage. Erst danach darf die Anlage benutzt werden.<\/li>\n<li>Bei Gl\u00e4tte und Schnee werden keine Ger\u00e4te aus dem Spielehaus herausgegeben. Es d\u00fcrfen dann auch keine Spielger\u00e4te genutzt werden, um Unf\u00e4lle zu vermeiden.<\/li>\n<li>Das Benutzen von Lederb\u00e4llen ist auf dem gesamtem Schulhof untersagt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Schulvers\u00e4umnisse und Beurlaubungen<\/strong>\n<ul>\n<li>Fehlt eine Sch\u00fclerin oder ein Sch\u00fcler aus nicht vorhersehbaren zwingenden Gr\u00fcnden (z. B. wegen Erkrankung), so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten die Schule m\u00f6glichst am selben Tag. Bei der R\u00fcckkehr ist der Klassenlehrkraft eine schriftliche Best\u00e4tigung der Fehlzeit unter Angabe des Grundes durch die Erziehungsberechtigten vorzulegen. Vollj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler best\u00e4tigen dies selbst.<\/li>\n<li>Die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Einf\u00fchrungsphase und der Qualifikationsphase f\u00fchren ein Entschuldigungsheft, das jeder Fachlehrkraft, deren Unterricht vers\u00e4umt wurde, und der Klassenlehrkraft bzw. dem Tutor in einer angemessenen Frist zum Abzeichnen vorgelegt wird. (vgl. Dokument \u201eUmgang mit Fehlzeiten\u201c)<\/li>\n<li>Die vorzeitige Entlassung im Krankheitsfall erfolgt durch die unterrichtende Lehrkraft. In der Kursstufe meldet sich die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler bei den Lehrkr\u00e4ften der vers\u00e4umten Kurse ab.<\/li>\n<li>Absehbare Fehlzeiten (z. B. wegen Arztbehandlung, F\u00fchrerscheinpr\u00fcfung, Familienfeier, Vorstellungsbesuch) k\u00f6nnen nur bei einem vorher vorgelegten und genehmigten Urlaubsgesuch entschuldigt werden. In der Regel stellen die Erziehungsberechtigten diesen Antrag f\u00fcr ihre minderj\u00e4hrigen Kinder in schriftlicher Form. Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigen Gr\u00fcnden m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Beurlaubung bis zu einem Tag kann die Klassenlehrkraft, die Tutorin bzw. der Tutor genehmigen. Bei l\u00e4ngeren Zeiten und bei Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleitung.<\/li>\n<li>Fahrstunden zum F\u00fchrerscheinerwerb, \u00dcberland- oder Autobahnfahrten stellen keinen zwingenden Beurlaubungsgrund dar.<\/li>\n<li>Arztbesuche \u2013 ausgenommen bei akuten Erkrankungen oder bei Behandlungen, die ausschlie\u00dflich in der Unterrichtszeit durchgef\u00fchrt werden \u2013 sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Konfliktl\u00f6sung<\/strong>\n<ul>\n<li>\u00dcberall, wo Menschen miteinander leben und arbeiten, treten Konflikte auf, die angemessen bearbeitet werden m\u00fcssen. Dazu geh\u00f6rt, dass sich die Konfliktparteien ernsthaft und gewaltfrei zun\u00e4chst miteinander um eine L\u00f6sung bem\u00fchen.<\/li>\n<li>In Konfliktf\u00e4llen kann man sich an Mitsch\u00fclerinnen und Mitsch\u00fcler, die Klassenlehrkraft oder den Beratungslehrer sowie in letzter Instanz an die Schulleitung wenden (vgl. <a href=\"https:\/\/wordpress.nibis.de\/gymharen\/konflikt-und-beschwerdekonzept\/\">Konflikt- und Beschwerdekonzept<\/a>).<\/li>\n<li>Au\u00dfenstehende werden erst dann hinzugezogen, wenn keine Einigung m\u00f6glich erscheint.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Sonstiges<\/strong>\n<ul>\n<li>Die Digitalisierung ist ein gro\u00dfer und weiter zunehmender Aspekt in unserem Alltag. Mobile Endger\u00e4te unterst\u00fctzen heute ganz selbstverst\u00e4ndlich bei vielen T\u00e4tigkeiten und Herausforderungen des Lebens. Das Gymnasium Haren hat daher das Ziel, seine Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler in dieser Entwicklung zu begleiten und die Chancen und positiven Effekte im Sinne unseres Bildungsauftrages zu nutzen. Der Einsatz digitaler Endger\u00e4te in Schule und Unterricht unterliegt dabei der jeweiligen Mediennutzungsordnung. Die Nutzung des Handys ist w\u00e4hrend des laufenden Schulbetriebs (in der Regel von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr) untersagt.<\/li>\n<li>Alkoholgenuss ist in der Schule und bei Schulveranstaltungen \u2013 z.B. Klassen- und Kursfahrten, Exkursionen, Sportveranstaltungen u. \u00e4. \u2013 untersagt. Verantwortungsbewusster Alkoholkonsum kann nur in besonderen F\u00e4llen und nur mit dem Einverst\u00e4ndnis der Aufsicht f\u00fchrenden Lehrkraft zugelassen werden.<\/li>\n<li>Rauchen ist auf dem Schulgel\u00e4nde grunds\u00e4tzlich verboten. Auf die Gefahren des Rauchens und sonstiger Drogen m\u00fcssen die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler immer wieder im Rahmen des regul\u00e4ren Unterrichts und au\u00dferschulischer Veranstaltungen hingewiesen werden.<\/li>\n<li>Der Ganztagsbetrieb erfordert in der Mittagspause eine Nahrungsaufnahme, die in der Regel in der Mensa des Schulzentrums erfolgt. Aus hygienischen Gr\u00fcnden gilt dies mit Ausnahme des Pausenbrotes auch f\u00fcr Lebensmittel, die von zu Hause mitgebracht werden. Speisen und Getr\u00e4nke, die au\u00dferhalb der Schule erworben werden, m\u00fcssen auch dort verzehrt werden.<\/li>\n<li>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler k\u00f6nnen die Bibliothek als Arbeits-, Lese- und Aufenthaltsraum nutzen. Genauere Angaben sind der Bibliotheksordnung bzw. dem Bibliothekskonzept zu entnehmen.<\/li>\n<li>Unsere Einbettung in das Schulzentrum erfordert in besonderer Weise R\u00fccksichtnahme auf alle dort T\u00e4tigen. Das beinhaltet auch, die Anweisungen aller Lehrkr\u00e4fte der beteiligten Schulen zu befolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li style=\"text-align: left\"><strong><span style=\"font-size: 14pt\">Schluss<\/span><\/strong><br \/>\nDiese Schulordnung tritt auf Beschluss der Gesamtkonferenz am 21.02.2024 in Kraft. Sie wird allen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, allen Eltern sowie allen Lehrkr\u00e4ften ausgeh\u00e4ndigt. Sie ist zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Lerngruppen altersspezifisch zu besprechen. Ein Vermerk im digitalen Klassenbuch dokumentiert diese Besprechung.<\/p>\n<p>Sollte eine Bestimmung dieser Schulordnung unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung werden die Schulleitung und die Lehrkr\u00e4fte eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>Um die G\u00fcltigkeit der Schulordnung zu \u00fcberpr\u00fcfen, findet alle drei Jahre zum Ende eines Schuljahres eine Evaluation statt. Der n\u00e4chste Termin ist: August 2027.<\/p>\n<p>Sollten vorher Anpassungen notwendig sein, werden sie kurzfristig auf der n\u00e4chstfolgenden Gesamtkonferenz vorgestellt und verabschiedet.<\/p>\n<p>Die Evaluation f\u00fchren durch:<br \/>\nFrau Imming, Frau Mey, die SV, die Elternvertreter sowie Frau Gerdes.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: right\">Haren, den 21. Mai 2024<\/p>\n<p>[:]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] (\u00dcberarbeitete Fassung laut Beschluss der Gesamtkonferenz 21.02.2024) Pr\u00e4ambel Vielfalt, Toleranz und Integration pr\u00e4gen unser Schulleben. 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